Muss ich als Azubi den Unterhalt ausgleichen?

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eigentlich keine Frage sondern eher ein Problem, daher „wass kann ich tun?“

Vorwissen:
-Ich bin im Moment 16 Jahre alt
-Ich trete im März die Ausbildung zum Polizeimeister an, die Ausbildung findet blockweise in einer Kaserne statt, in welcher ich verpflichtet bin über den Blockunterricht an der Polizeischule zu wohnen.

-Mein Vater wird meiner Mutter sobald ich die Ausbildung antrete die Unterhaltszahlung einstellen.

-Das hat zur Folge dass sich meine Mutter und mein kleiner Bruder die Wohnung in der ich im Moment noch mit wohne nicht mehr leisten könnten.

Problem: Ich müsste den vollen „Unterhaltsersatz“ von etwa „350€“ von meiner Ausbildungsvergütung an meine Mutter zahlen, damit diese dort weiter wohnen könnnten (Stromkosten, Miete etc.).
Das kommt für mich, nicht aus Nächstenliebe oder Verständnis, sondern aus Objektivität einfach nicht in Frage.

Fragen:

  1. Wie viel Wohngeld oder „Unterhaltsgeld“ muss ich abtreten wenn ich immer am Wochenende zuhause wohne.

  2. Kann ich mit 16 Jahren mir schon einen Anwalt nehmen, für den ich nichts zahlen muss (da ich momentan so gut wie nichts verdiene)

2.Wie kann ich eine Lösung finden bezüglich dem oben genannten Problem, ich möchte doch nur mein eigen verdientes Geld, natürlich mit Abzügen… aber so Hohe?

bitte um Hilfe,
mfg Dominik

Mach dir keinen Stress. Papa will euch evtl. unter Druck setzen. Er ist VERPFLICHTET, deinen Unterhalt während deiner 1.Ausbildung zu zahlen.

Google nach der Düsseldorfer Tabelle, die erklärt das unter Punkt 5-7 alleine. Geht zum Antsgericht und stellt einen Antrag auf „Gerichtskostenbeihilfe“. Deine Mutter soll sich auch mal mit der ArGe auseinandersetzen bzw. dem Jugendamt. Die HELFEN. Du bist noch minderjährig. Stehe deiner Mutter bei, sie braucht dich.

Hallo Dominik,

wir haben im Moment genau das gleiche Problem. Mein jüngster Sohn befindet sichim erstem Audbildungsjahr und verdient netto 402 Euro.
Ein Auszubildender darf (grosszügig wie unser Staat ist!!??) 90 Euro von dem Geld halten, den Rest muss er Vater uns Mutter zu gleichen Teilen geben.
Vorher bekam er Taschengeld und konnte mal ins Kino gehen, aber die 90 Euro sind für Fahrten zur Ausbildungsstätte und Schule u.s.w. gedacht.
Da du (ich sag jetzt mal du,wenn ich darf)16 jahre alt bist, kannst du gar nichts machen. Dieses muss deine Mutter machen.
Mein Sohn hat zum Beispiel Bockunterricht, jeden Monat eine Woche lang. Ich habe ihn mit dem Auto bis dor gebracht und wieder abgeholt.
Deine Mutter wird ganz sicher PKH (Prozesshostenhilfe) bekommen, sie braucht dann Ihren anwalt und wenn nötig die Gerichtskosten nicht zahlen. Der Satz liegt da doch sehr hoch, ich habe es auch bekommen.
Es müssen Kosten entstehen, die nicht in den 90 Euro fallen. Bei uns ist der Schulaufenthalt fast 200 Euro und meineahrtkosten wurden im Monat mit 50 Euro anerkannt. Das Jugendamt, welches die Beistand hatte (wenn du nicht weisst was das ist, frag deine Mutter, oder schreib mich noch mal an) wollte nichts anerkennen. Ich habe denen den Titel weggenommen und habe einen Anwalt für Familienrecht ein geschaltet. Jetzt werden von den 400 Euro 250 ab gezogen und die 150 Euro werden geteilt. Mein Ex mann darf nur 75 Euro ab ziehen.
Ich weiss nicht, ob du das so verstanden hast? Dein Vater darf auf keinem Fall den ganzen Lohn ab ziehen. Deine Mutter muss zum anwalt, sie soll nicht auf das Jugendamt hören, die dürfen gar nichts abziehen, oder dem vater dieses gestatten.
Habe ich vorher auch alles nicht gewusst, aber die müssen erst immer das Elternteil fragen, wo das Kind lebt (was meisstens die Mutter ist). Dieses wurde bei uns auch nicht gemacht und jetzt müssen wir das Geld ein pfänden.
Ich habe den Haken unten weg gemacht, so kann keiner mit lesen. Du wirst mit Sicherheit enige böse Mails bekommen. Die Väter die zahlen müssen werden dich angreifen. Ist mir auch passiert. Wurde übel beschimpft.
Wenn du keine Unterbringungskosten bezahlen musst, kannst du nichts machen,aber zumindest 90 Euro für dich und der Rest durch beide Eltern. Ich hoffe, ich konnte dir helfen,aber deine Mutter brauchst du eh, du darfst das nicht, erst ab 18. Dann musst du das sogar, dann darf deineMutter nichts mehr. Traurig aber wahr.
Ich drücke euch die Daumen. wenn noch was ist melde dich.
Liebe Grüsse
Agnes

Hallo,

ich kann die Fragen leider nicht beantworten.

Aber ich würde mich an das Jugendamt der Stadtverwaltung wenden. Bis zum 18. Geburtstag ist das in solchen Dingen ein guter Ansprechpartner.

Auch die Mutter kann sich in Unterhaltsfragen selber an das Jugendamt wenden. Ggf. ist ein gemeinsamer Besuch beim Jugendamt am sinnvollsten.

Gruß

RHW

Hallo, Dominik!

So wirklich bin ich hier nicht im Thema. Aber ich denke, dass Dein Vater den Unterhalt weiterzahlen muss.

Des Weiteren kenne ich keine Regelung, wieviel „Kostgeld“ man zu Hause ab geben muss. Das ist wohl eher absolut individuell zu regeln.

Herzliche Grüße
Wolfgang Steinebrunner

Hallo,

da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, aber soweit ich weiß muss der Unterhalt (vom Vater) bis zur Beendigung der ersten Ausbildung bezahlt werden.
Sicherlich kann Ihnen das Jugendamt in dieser Frage weiterhelfen.

Viel Erfolg!

Hallo Dominik,

erst einmal hast du mein Mitgefühl wegen der ganzen Situation.

  1. Du musst gar nichts. Darüber gibt es kein Gesetz und das musst du mit deiner Mutter aushandeln, sodass ihr beide gut klar kommt.

Außerdem ist dein Vater auch dann verpflichtet für dich Unterhalt zu zahlen, wenn du in Ausbildung bist.
Auch bekommst du bzw. deine Mutter weiterhin Kindergeld für dich.
Du könntest auch evtl. Bafög erhalten. Darüber weiß ich aber zu wenig.
Schau bitte hier:
http://www.google.de/search?q=forum+baf%C3%B6g+ausbi…

Deine Mutter kann außerdem Wohngeld beantragen!
Das kann man zunächst formlos in jedem Bürgerbüro und dann alle Papiere nachreichen. Oder direkt beim Wohnamt, die sind total nett und hilfsbereit.
Runterladen kann man die passenden Formulare je nach Bundesland im Internet.

  1. Natürlich kannst du dir einen Anwalt nehmen. Evtl. muss deine Mutter dir eine Vollmacht geben. Das sagt dir aber der Anwalt. Aber es kommt ja euch beiden zugute, wenn sie weiterhin Unterhalt von deinem Vater bekommt.

Habt ihr bei euch ein Amtsgericht? Ruf dort an, frag nach einem Rechtspfleger für Familienangelegenheiten.
Schildere kurz die Situation und das du einen Beratungsschein benötigst.
Frage genau nach, welche Papiere und Nachweise du dafür bei Gericht vorlegen musst. z.B. Kontoauszüge, was deine Einnahmen sind. Bei geringen Einkommen erhältst du einen Beratungsschein.
Du kannst dann auch Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe beantragen.

Du suchst dir bitte parallel einen FACH ! Anwalt für Familienrecht - wichtig !
und fragst dort VORHER nach, ob er auf Beratungsschein arbeitet. Das machen die Meisten.
Manche Kanzleien regeln das auch Alles für dich beim Amtsgericht. Frag aber vorher nach.

  1. Es gibt eine Lösung. Nicht verzweifeln oder aufgeben!

Ein supergutes kompetentes Forum ist dieses hier:
www.vatersein.de
dort bekommst du sicher sehr große Hilfe!

Ich wünsche dir alles Gute und pass gut auf dich auf!

Frohe Weihnachten und ein tolles Jahr 2012 für dich.
Karala

Hallo,

Du „zäumst das Pferd falsch rum auf“! Die Unterhaltspflicht Deines Vaters endet nicht mit Deinem Ausbildungsbeginn. Auch nicht, für die Zeit der „Kasernation“.

Du wohnst ja nicht dauerhaft woanders, sondern nur zeitweise bzw. blockweise in der Kaserne.

Geh mit Deiner Mutter zum Jugendamt und frage dort nach der Beistandsstelle. Das Jugendamt kann und darf dann für Dich die Verhandlungen mit Deinem Vater führen.

Als Beistand kann das Jugendamt (das von Deiner Mutter beauftragt wird, weil Du noch nicht volljährig bist) wie ein Anwalt agieren. Dich auch wie ein Anwalt vor Gericht vertreten.

Bei der Berechnung für Deinen Unterhalt bleiben 90 Euro (im Monat) Deines eigenen Einkommens unberücksichtigt. Diese benötigst Du z. B. für Arbeitskosten wie z. B. Lehrbücher, Reinigung der Arbeitskleidung, Arbeitskleidung usw.

Des Weiteren wird Deín dann restliches Einkommen auf BEIDE Eltern aufgeteilt, so lange Du noch minderjährig bist.

Ich mache das mal an fiktiven Beispielen fest:

Dein Einkommen 350 Euro.
Davon bleiben 90 Euro unberücksichtigt, es werden also 260 Euro auf die Eltern rechnerisch aufgeteilt.

Ich nehme mal an, dass Dein Vater bisher nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt bezahlt.

Ergibt folgende Berechnung:

  • 426,-- Unterhalt nach DüTa
  • 92,-- halbes Kindergeld
  • 130,-- halbes anrechenbares Eigeneinkommen

= 204,-- Euro Unterhalt, den Dein Vater bis zur Volljährigkeit weiterbezahlen muss (falls er nur nach der untersten Stufe der DüTa bezahlt).

Hat er höheres Einkommen und ist deswegen zu höheren Unterhaltszahlungen verpflichtet, kannst Du den Unterhaltsbetrag in der DüTa (
http://file1.carookee.net/forum/Elternforum/42/file/… ) nachsehen und die Abzüge nach meinem Muster vornehmen.

Das Jugendamt wird Deinen Vater auffordern, dass er seine Einkommensunterlagen vorlegt. Du musst auch Deine Verträge/Unterlagen vorlegen. Dann berechnet das Jugendamt. Kommt es zu keiner Einigung mit Deinem Vater, wird ein Gerichtsverfahren angeworfen.

Wichtig für das Verfahren ist, dass Deine Mutter weiter ihre Betreuungsleistungen (nicht nur Waschen und Putzen, sondern „Erziehung“) leistet, obwohl Du nicht dauerhaft zuhause wohnst.

Bei Trennungskindern ist es normalerweise so, dass bis zur Volljährigkeit ein Elternteil Barunterhalt bezahlt und der andere Elternteil den „Betreuungsunterhalt“ leistet. Deswegen wird in dieser Zeit Dein Einkommen auch auf beide Eltern aufgeteilt. Ab Volljährigkeit bedarf das „Kind“ nicht mehr der Betreuung und ab dann sind BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig.

Deine Mutter sollte übrigens zeitgleich einen Wohngeldantrag stellen bzw. wenn es diesen schon gibt, eine Neuberechnung anfordern.

Gruß

Hallo Dominik,
zu 1) wenn du am WE zuhause sein willst, ist es ganz allein Sache zwischen dir und deiner Mutter, ob und wieviel du dafür zahlne willst
zu2) wegen dem Anwalt suchst du da nächstgelegene Amtsgericht auf und lässt dich bezüglich „Prozesskostenhilfe“ beraten. Das kostet nichts und du weißt dann Bescheid
zu 3) die Lösung ist dein Vater. Versuch mit ihm ein sachliches Gespräch.
Oft sind die Fronten recht verhärtet. Aber es ist wichtig, den Weg zueinander zu suchen. Ich stehe dir gerne für weitere Auskünfte auch per e-mail zur Verfügung: [email protected]
Alles Gute vorerst und adventliche Grüße
Bernd

Keine Ahnung

Hallo lieber Dominik,

Dein Vater muss weiter für Dich Unterhalt bezahlen. Bitte geh zum Jugendamt und lass das dort klären. Dort können sie Dir gut weiterhelfen. Alles Liebe und schöne Weihnachten! Verena

Hallo Du Armer,

leider kann ich nicht viel dazu sagen. Was ich weiß, schreieb ich.

Du musst gar nichts zahlen. Dein Vater muss den Ausgleich weitertragen. Deine Mutter sollte so schnell wie möglich zum Amt gehen und das klären, damit sie den Titel bekommt bzw. behält.

Selbstverständlich kannst Du mit 16 Jahren zu einem Anwalt gehen. Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen, dann ist er kostenlos, wenn Du zuwenig verdienst.

Ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut geht. Lass Dir die Ausbildung auf keinen Fall vermiesen!!!

Hallo ,

da brauchst du einen Profi … geh doch mal zum Sozialberater der Polizei … der kann dir bestimmt helfen.

Gruß und frohen Weihnacht

Batman217

Hallo Dominik
Ich denke es ist fair, wenn Sie einen Anteil für die Wohnung abgeben, auch wenn Sie „nur“ am Wochenende Wohnen. es geht ja auch um Essen, Wäsche etc.
Aber der Unterhalt wird doch nicht komplett wegfallen oder? Wenn ja, dann muss Ihr Einkommen höher sein als vorher nur der Unterhalt. Die Berechnung erfolgt mit sogenannten Selbstbehalten.

Nochmals durchrechnen und schaune ob nicht dochein Betrag für die Wohung drin ist. Die Alternative ist, dass Ihr Mutter eine kleinere bezahlbare Wohung bezieht, mit dem ergebnis, dass dann keinerlei „Wochenendewohnen“ mehr drin ist…

Schöne Grüße und alles Gute für 2012.
EJWW

Abtreten gesetzlich must du gar nichts. Unterhalt muss dein noch Vater zahlen. Mit 16 kannst du mit Beisein eines erziehungsberechtigten dir einen Anwalt nehmen. Bei einer bestimmten Einkommensgrenze hast du ein sogenanntes Armenrecht. Würde mich auch bei der Agentur für Arbeit informieren.

Sorry habe ich zu spät gesehen!!! Gruß