Muss ich als Azubi den Unterhalt ausgleichen?

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eigentlich keine Frage sondern eher ein Problem, daher „wass kann ich tun?“

Vorwissen:
-Ich bin im Moment 16 Jahre alt
-Ich trete im März die Ausbildung zum Polizeimeister an, die Ausbildung findet blockweise in einer Kaserne statt, in welcher ich verpflichtet bin über den Blockunterricht an der Polizeischule zu wohnen.

-Mein Vater wird meiner Mutter sobald ich die Ausbildung antrete die Unterhaltszahlung einstellen.

-Das hat zur Folge dass sich meine Mutter und mein kleiner Bruder die Wohnung in der ich im Moment noch mit wohne nicht mehr leisten könnten.

Problem: Ich müsste den vollen „Unterhaltsersatz“ von etwa „350€“ von meiner Ausbildungsvergütung an meine Mutter zahlen, damit diese dort weiter wohnen könnnten (Stromkosten, Miete etc.).
Das kommt für mich, nicht aus Nächstenliebe oder Verständnis, sondern aus Objektivität einfach nicht in Frage.

Fragen:

  1. Wie viel Wohngeld oder „Unterhaltsgeld“ muss ich abtreten wenn ich immer am Wochenende zuhause wohne.

  2. Kann ich mit 16 Jahren mir schon einen Anwalt nehmen, für den ich nichts zahlen muss (da ich momentan so gut wie nichts verdiene)

2.Wie kann ich eine Lösung finden bezüglich dem oben genannten Problem, ich möchte doch nur mein eigen verdientes Geld, natürlich mit Abzügen… aber so Hohe?

bitte um Hilfe,
mfg Dominik

Moin Dominik,

-Mein Vater wird meiner Mutter sobald ich die Ausbildung
antrete die Unterhaltszahlung einstellen.

Warum tut er das? Während der ersten Ausbildung sind Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet.

Problem: Ich müsste den vollen „Unterhaltsersatz“ von etwa
„350€“ von meiner Ausbildungsvergütung an meine Mutter zahlen,
damit diese dort weiter wohnen könnnten (Stromkosten, Miete
etc.).

Dass du dich an den Lebenskosten beteiligst sollte aber selbsverständlich für dich sein. Du verdienst Geld, also finanziere dein Leben auch davon. Und das heißt eben, dass du dich an Miete, Essen, usw. beteiligst. Wenn du in deiner eigenen Wohnung wohnen würdest, würdest du doch auch weiter Miete zahlen, auch wenn du mal längere Zeit nicht zu Hause bist. Du kannst natürlich mit deiner Mutter besprechen in wie weit du dein Zimmer untervermiest für die Zeit in der du nicht zu Hause bist.

Das kommt für mich, nicht aus Nächstenliebe oder Verständnis,
sondern aus Objektivität einfach nicht in Frage.

Du denkst also, dass deine Mutter weiterhin dazu verpflichtet ist, dir deinen Lebenswandel zu finanzieren, also deine Wohnung/dein Zimmer obwohl du gar nicht zu Hause bist? Warum sollte sie das tun? Wenn du wirklich objektiv denken würdest und nicht wie ein beleidigtes Kind, dann würdest du verstehen, dass du nicht für Umsonst weiterhin bei Mama wohnen kannst, obwohl du Geld verdienst. Über die Höhe lässt sich sachlich entscheiden. (Siehe unten)

  1. Wie viel Wohngeld oder „Unterhaltsgeld“ muss ich abtreten
    wenn ich immer am Wochenende zuhause wohne.

Sofern du dein Zimmer unter der Woche weitervermietest bestimmt weniger als wenn es leer steht.

  1. Kann ich mit 16 Jahren mir schon einen Anwalt nehmen, für
    den ich nichts zahlen muss (da ich momentan so gut wie nichts
    verdiene)

Du scheinst ja diese Ich-Will-Alles-Und-Zwar-Umsonst-Manier ganz gut verinnerlicht zu haben.
Mach dich bitte nicht lächerlich. Rede mit deinen Eltern. Rede mit deinem Vater warum er die Zahlungen einstellt. Und rede mit deiner Mutter, dass sie dir mal erklärt, was sie im Monat alles für Ausgaben für dich hat. Und als Alternative kannst du ja mal überlegen was du für Lebenshaltungskosten hättest, wenn du alleine wohnen würdest.

2.Wie kann ich eine Lösung finden bezüglich dem oben genannten
Problem, ich möchte doch nur mein eigen verdientes Geld,
natürlich mit Abzügen… aber so Hohe?

Mache mit deiner Mutter eine Aufstellung wieviel Miete sie zahlt, welche Nebenkosten sie hat und wie fern du dich an den Lebensmitteln und anderen Kosten beteiligst.

Grüße
Udo.

hi

Ich halte es für selbverständlich, das jemand, der ein regelmässiges Einkommen hat sich am Haushalt beteiligt. Nur Menschen, die kein Einkommen haben, wohnen gratis bei ihren Familien.
Müssen musst du natürlich nicht, es gibt kein Gesetz, das dich dazu zwingt aber Geld verdienen und nix abgeben (obwohl es in der Familie dringend benötigt würde) ist Schmarotzertum…

Rechne mal aus, was auf die Quadratmeter bezogen, die Miete deines Zimmers kostet (und es spielt keine Rolle, ob du da bist oder nicht, denn die Miete muss von deiner Mutter so oder so gezahlt werden). dann noch zuzüglich Essen, Wäschewaschen, Heizung, Internet und eventuell die grössere Küche, damit du auch noch Platz am Tisch hast. Das summiert sich ziemlich schnell…

Ganz nebenbei: Wenn deine Mutter eine kleinere Wohnung suchen muss, weil sie sich die andere nicht mehr leisten kann, wird es für dich dort vielleicht keinen Platz mehr geben (eine Couch zum schlafen im Wohnzimmer bis du 18 bist und danach kannst du selber sehen, wo du bleibst, und dann bleibt von deinem Lehrlingsgeld aber gar nichts mehr übrig), denn billigere Wohnungen mit gleich viel Platz findet man normalerweise nicht.

Gruss, Sama

Hallo,

deine Mutter bekommt weiterhin das Kindergeld für dich.
Ausserdem ist ja dein Einkommen nicht so klein, daß du dir die Zuzahlung nicht leisten könntest…

Spätestens im 2. Ausbildungsjahr bekommst du ja ein „richtiges“ Gehalt, so daß die 350 € kein Thema mehr sein sollten.

Es ist üblich, daß verdienende Kinder zur Haushaltsführung der Eltern Geld beisteuern.

Zum Einkommen als Polizei-Anwärter:
http://www.polizei.bayern.de/wir/beruf/info/index.ht…

Grüße
miamei

-Mein Vater wird meiner Mutter sobald ich die Ausbildung
antrete die Unterhaltszahlung einstellen.

Einfach einstellen ist nicht - ABER
deine Ausbildungsvergütung wird angerechnet.
Lies einfach mal
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

Und wenn ich die Tabelle richtig lese die miamei eingestellt hat, hast du sowieso keinen Unterhaltsanspruch mehr bei 890 € Vergütung.

  1. Wie viel Wohngeld oder „Unterhaltsgeld“ muss ich abtreten
    wenn ich immer am Wochenende zuhause wohne.

Miete für ein Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung, und da dies unter der Woche nicht weitervermietet kann für einen vollen Monat.
Anteilig selbstverständlich Strom, Wasser, Lebensmittel, Telefon, usw.

  1. Kann ich mit 16 Jahren mir schon einen Anwalt nehmen, für
    den ich nichts zahlen muss (da ich momentan so gut wie nichts
    verdiene)

Nein, wenn noch Unterhalt gefordert werden kann dann muß dies deine Mutter tun aber s.o. es dürfte kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen.

2.Wie kann ich eine Lösung finden bezüglich dem oben genannten
Problem, ich möchte doch nur mein eigen verdientes Geld,
natürlich mit Abzügen… aber so Hohe?

Dein Vater möchte doch auch nur sein eigen verdientes Geld behalten und nicht an jemanden abgeben der dann selbst genug hat.

Setz dich mit deiner Mutter zusammen und schau dir die Ausgaben an die sie monatlich hat und welche anteilsmäßig darauf auf dich entfallen und dann siehst du vielleicht ein, dass du so „hohe“ Abzüge gar nicht hast.

Wenn du volljährig bist kannst du problemlos ausziehen, dann muß deine Mutter sowieso schauen wie sie über die Runden kommt.

Bröselchen

dann muß deine Mutter sowieso schauen wie sie über die Runden kommt.

Sie sollte Wohngeld beantragen.

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Hallo

deine Mutter bekommt weiterhin das Kindergeld für dich.

Das kommt doch drauf an, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist.
Irgendwas mit acht- bis neuntausend Euro jährlich habe ich im Kopf.

Viele Grüße

Hi,

Das kommt doch drauf an, wie hoch die Ausbildungsvergütung
ist.
Irgendwas mit acht- bis neuntausend Euro jährlich habe ich im
Kopf.

das gilt nicht mehr http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland…

Gruß
rantanplan

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Das ändert sich ab 2012, dann gibts Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes solange es in einer Ausbildung/Studium ist.
Solange das Kind minderjährig ist, ist das Kindergeld einkommensunabhängig.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/201…

Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise.
Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung: 200 Millionen Euro.

oder
http://www.sozialleistungen.info/news/05.07.2011-kin…

Grüße Bröselchen

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Hach wie toll!
Hallo

Das ändert sich ab 2012, dann gibts Kindergeld unabhängig vom Einkommen des Kindes solange es in einer Ausbildung/Studium ist.

Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge.

Für mich gerade rechtzeitig :smile:
Ab nächstes Jahr habe ich voraussichtlich zwei volljährige Kinder in der Berufsausbildung.

Danke für diese Info!

das gilt nicht mehr
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld_(Deutschland…

SUPER!!!

Hallo,

als erstes müssen die Eltern die erste Ausbildung der Kinder finanzieren - es besteht also rechtlich keinen Grund für Deinen Vater die Unterhaltszahlungen einzustellen.

Eine Haltung zu dem Ganzen wäre: ich ziehe mein Ding durch und alle anderen sind mir egal (ich glaube dann hast Du auch deine Berufswahl verfehlt - mit der Haltung kommt man in der Wirtschaft vielleicht weiter.

Eine andere Sicht wäre: Dankbarkeit und Solidarität. Wenn dies nicht gegeben ist, dann brauchst Du auch keine Familie - Deine Mutter sollte langfristig zusehen unabhängig von ihrem Exmann die Wohnung und den Unterhalt zu finanzieren - bis dahin kannst Du ihr helfen.

Eure Kommunikaion funktioniert nicht, wenn Du in so einer Situation gleich mit einem Rechtsanwalt daher kommst.

Viele Grüße

Hallo

als erstes müssen die Eltern die erste Ausbildung der Kinder finanzieren - es besteht also rechtlich keinen Grund für Deinen Vater die Unterhaltszahlungen einzustellen.

Moment - mein Sohn macht ein FSJ, kriegt da ein Zimmer gestellt und 450,- Euro Taschengeld. Das Jugendamt hat berechnet, dass dann so lange keine Unterhaltspflicht besteht (das käme natürlich auch aufs Einkommen des Vaters an).

Viele Grüße

Danke für den Link Miamei,

ich bin gerade total geschockt, dass der UP bei 890€ Einkommen nicht einsieht 350€ abzugeben.

Wo ist der überhaupt? Scheint sich nicht mehr zu melden.

Grüße
Udo

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Hallo Dominik,

Was ich bei aller Liebe absolut nicht verstehen kann, ist wie Du überhaupt in Erwägung ziehen kannst, dass deine eigene Mutter in einem Loch haust, nur weil du dein Geld lieber für dein eigenes Vergnügen (Essen, Zimmer, Bücher ist ja eh von der Ausbildung bezahlt) ausgeben willst.
Das käme für mich nicht einmal ansatzsweise in dem Kopf!

Zusätzlich möchtest du wohl aber weiterhin am wochenende bei ihr weiter wohnen??? Wie? Bzw. wo?? In das Loch was du ihr gönnst???

Was hat sie denn überhaupt getan, um so ein Verhalten von dir zu verdienen? Hat sie dich nicht erzogen, oder gar Essen jahrelang verweigert? Oder gar Liebe entzogen? Oder sich nicht als Mutter benommen? Oder nie etwas mit dir unternommen oder dir ihre Liebe gezeigt??? Selbst dann, ist sie und bleibt deine eigene Mutter! (Auch wenn ich denke du wirst all diese Fragen mit „Nein“ antworten).

Ich kann nicht aufhören mit dem Kopf zu schütteln!

Gruß,
Helena

DU musst zu DEINEM Unterhalt BEITRAGEN
Hallo,

jetzt mal alle moralischen Gedanken dazu beiseite, ich glaube, Du hast ein wirklich interessantes Problem.

Grundsätzlich sind Deine Eltern Dir unterhaltspflichtig, Dein Vater leistet das in bar, Deine Mutter in Naturalunterhalt. Nun wird definitiv Deine Lehrlingsvergütung (oder wie man bei der Polizei auch immer dazu sagt), hälftig angerechnet. Das heißt, Dein Vater fällt aus der Barunterhaltspflicht raus. Deine Mutter, die ja Naturalunterhalt zahlt, theoretisch auch, aber das hat ja für sie zunächst keine praktische Auswirkung. Jetzt bist Du aber auch noch minderjährig, so dass Deine Mutter Dich nicht einfach vor die Tür setzen könnte (was unter Umständen ja günstiger für sie sein könnte).

Nehmen wir jetzt den Vater mal ganz aus der Rechnung und stellen uns vor, Ihr würdet als Bedarfsgemeinschaft von ALG leben. In dem Fall würde entweder Dein Einkommen der ganzen Bedarfsgemeinschaft mit angerechnet (also Ihr würdet weniger bekommen) oder aber, für den Fall, dass Dein Einkommen das übersteigt, was Dir als Regelsatz (und da wäre anteilig Deine Miete mit drin) übersteigt, würdest Du ganz aus der Bedarfsgemeinschaft mit rausfallen (und Dein Mietanteil vom Amt wäre auch futsch). Ich nehme an, man kann daraus schlußfolgern, dass der Gesetzgeber durchaus davon ausgeht, dass Du dann eben Deinen Mietanteil und Kostgeld zahlen müsstest, von Deinem Einkommen.

Dann meine ich auch noch, dass Deine Mutter ja noch die Vermögenssorge für Dich hat, Du also nicht völlig frei über Dein Einkommen verfügen kannst.

Insgesamt denke ich, Du wirst nicht drumrum kommen, zu zahlen. Fein raus ist eigentlich nur Dein Vater. Jetzt mal rein praktisch gedacht: In zwei Jahren bist Du volljährig, die Ausbildung wird, nehme ich an, drei Jahre dauern. Dein Bruder wird auch nicht ewig bei Deiner Mutter wohnen. Vielleicht solltet Ihr darum jetzt schon gemeinsam drüber nachdenken, ob und was man jetzt schon an der Wohnsituation ändern sollte (also Umzug in eine günstigere Wohnung). Auch durchrechnen müsst Ihr, was tatsächlich konkret auf Miete, Strom, usw. auf Dich entfällt. Ich gehe mal davon aus, dass Du als baldiger Bezieher eines ordentlichen Einkommens ja kein Taschengeld, Zuschuss zu Bekleidung usw. von Deiner Mutter erwartest.

Empfehlen würde ich Dir generell den Eintritt in die GdP, dort gibt es sicherlich auch juristische Beratung.

Viele Grüße

Hallo Helena,

grundsätzlich gebe ich dir zwar recht, nur ist es nunmal so, dass es alleinerziehende Mütter gibt, die überhaupt nichts zur finanziellen Versorgung der Familie beitragen, sondern selbst nur vom Geld anderer leben (Exmann, Arge usw.)

Der Gedanke, dass man sich anstrengen muss (Geld verdienen muss) um zunächst einmal seinen eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren, wird hier nicht vorgelebt und auch nicht an die Kinder weitergegeben.

Wenn dann Kinder aus solchen Familien den Absprung aus der finanziellen Abhängigkeit schaffen, dann ist doch klar, dass hier erstmal die Ansicht vorherrscht, dass das durch eigene Anstrengung verdiente Geld dann auch allein demjenigen gehört, der sich dieses erarbeitet hat und er sich endlich mal Dinge kaufen möchte, auf die er vielleicht vorher verzichten musste (dass müssen ja keine Superluxusgüter sein, sondern können auch Dinge wie Führerschein oder Auto sein). Schon mal gar nicht will man dann für jemanden aufkommen müssen, der keine eigenen Anstrengungen leistet, Geld zu verdienen.

Wobei natürlich nicht gesagt ist, dass das beim UP der Fall ist, nur gibt es solche Fälle eben auch und ich kann es den Kindern nicht mal verdenken, wenn sie dann so reagieren.

Ein baldiger Auszug wäre hier vermutlich die beste Lösung. Dann kann der Heranwachsende lernen, wie es ist, mit seinem eigenen selbst verdienten Geld für sich selbst aufzukommen, und die Mutter muss dann eben in eine kleiner Wohnung ziehen, wenn sie weiterhin davon abhängig ist, dass andere ihre Miete zahlen.

Gruß
M.

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Hallo Pendragon,

grundsätzlich gebe ich dir zwar recht,

Ich danke dir!

nur ist es nunmal so,
dass es alleinerziehende Mütter gibt, die überhaupt nichts zur
finanziellen Versorgung der Familie beitragen, sondern selbst
nur vom Geld anderer leben (Exmann, Arge usw.)

Das kann ich auch nachvollziehen. Aber gerade weil die Mutter alleinerziehend ist, umso mehr hat sie dafür kämpfen müssen, um das Kind großzuziehen! Wenn wir das bis zur Spitze treiben, hätte die Mutter das Kind gar nciht auf die Welt bringen brauchen. Und doch das hat sie gemacht. Und wie auch immer, unter welchen Umständen auch immer, hat es dem Kind nichts gefehlt, die seiner Entwicklung nicht gefördert hätte (sonst würden wir ja nicht von so einer Ausbildung reden).

Ausserdem, wenn das Kind nun jedes WE nach Hause will, ist für mich naheliegend, dass es sich dort nicht so schlecht fühlt…

Und wie gesagt, wenn die Mama alleinerzeihend ist, dann erst recht!
Sollte sie ein grottenschlechtes Beispiel für den UP die ganze Zeit ununterbrochen gewesen sein, dann sollte das Kind versuchen, auch nicht dieses Modell der „schlechtes Verhalten“ weiter zu folgen, oder?

Der Gedanke, dass man sich anstrengen muss (Geld verdienen
muss) um zunächst einmal seinen eigenen Lebensunterhalt zu
finanzieren, wird hier nicht vorgelebt und auch nicht an die
Kinder weitergegeben.

Aber erstens: Wir wissen gar nicht ob tatsächlich hier der Fall ist. Und zweitens: Wenn er das so durchzieht, wie lange werden wir über „Scharotzentum“ reden? Wieviele Generationen noch?

Wenn dann Kinder aus solchen Familien den Absprung aus der
finanziellen Abhängigkeit schaffen, dann ist doch klar, dass
hier erstmal die Ansicht vorherrscht, dass das durch eigene
Anstrengung verdiente Geld dann auch allein demjenigen gehört,
der sich dieses erarbeitet hat und er sich endlich mal Dinge
kaufen möchte, auf die er vielleicht vorher verzichten musste

OK. Das kann ich irgendwie verstehen. Aber für mich, als Tochter ist mein erstes Pflicht überhaupt, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die mich großgezogen haben, erst recht unter widrigen Umständen, zur Seite stehe, wenn sie das benötigen.

Schon mal gar
nicht will man dann für jemanden aufkommen müssen, der keine
eigenen Anstrengungen leistet, Geld zu verdienen.

So ein Fall kenne ich. Aber die Kinder geben GERNE ca. 50% ihrer Vegütung an den Eltern. Und ich finde das ist gut so.

Wobei natürlich nicht gesagt ist, dass das beim UP der Fall
ist, nur gibt es solche Fälle eben auch und ich kann es den
Kindern nicht mal verdenken, wenn sie dann so reagieren.

Ich glaube diese Einstellung ist hierzulande recht verbreitet. Ich sage sicher nciht, dass es in Spanien so etwas nicht gibt. Es gibt bestimmt auch. Aber garantiert nicht so oft und nicht so verbreitet wie es hier der Fall zu sein scheint…

Ein baldiger Auszug wäre hier vermutlich die beste Lösung.

Ja, klar. Aber das Kind will ja alle WE bei Mama bleiben! Also ich gehe davon aus, dass soooooooooo katastrophal kann es dort nicht zugegangen sein, oder?

Dann kann der Heranwachsende lernen, wie es ist, mit seinem
eigenen selbst verdienten Geld für sich selbst aufzukommen,

… und allein um den Teufelskreis zu umgehen, zumindest anteilig Geld an der Mutter zu geben.Wie gesagt: Zumindest!

Schöne Grüße,
Helena

Moin,

Das kann ich auch nachvollziehen. Aber gerade weil die Mutter
alleinerziehend ist, umso mehr hat sie dafür kämpfen müssen,
um das Kind großzuziehen! Wenn wir das bis zur Spitze treiben,
hätte die Mutter das Kind gar nciht auf die Welt bringen
brauchen. Und doch das hat sie gemacht. Und wie auch immer,
unter welchen Umständen auch immer, hat es dem Kind nichts
gefehlt, die seiner Entwicklung nicht gefördert hätte (sonst
würden wir ja nicht von so einer Ausbildung reden).

Das dem so war, muss aber nicht unbedingt das Verdienst der Mutter gewesen sein (und ich rede hier ausschließlich von den finanziellen Aspekten). Vielleicht wurde dieses Leben auch von der Allgemeinheit oder dem Vater finanziert.

Und nur um das Finanzielle, was hier zurück kommen soll, geht es ja, dafür kann er seiner Mutter ja trotzdem emotional zugeneigt sein. Nur will er ihr vielleicht kein Geld geben weil er von ihr auch nie welches erhalten hat und sie finanziell auch nie für ihn gesorgt hat.

Gruß
M.

Servus, denk dir…

ich kann dir nur raten, mit deiner Anfrage schnell ins Rechts- oder Behördenbrett zu gehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dein Vater ganz aus der Unterhaltsverpflichtung rauskommt. Denn in der Ausbildung verdienst du nicht sonderlich viel. Und Kostgeld solltest du deiner Mutter ja für die Wochenenden schon zahlen.

Abgesehen von allen moralischen Aspekten: hol dir in den o.a. Brettern unbedingt kompetente Hilfe.
Und unbedingt FAQ 1129 beachten!

Viel Glück und schöne Feiertage.
Manu