Ich wurde in einer Lebensversicherung als Begünstigter eingetragen.Jetzt zahlte die Versicherung nach dem Todesfall. Muß ich jetzt Steuern bezahlen oder gibt es einen Freibetrag?
Dankend im voraus
R.J.Moelbert
Hallo Albaros
grundsätzlich sind Versicherungsleistungen im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes steuerpflichtig. Dies ist im § 3 Abs. 1 Nr.4 ErbStG normiert.
Es gibt allerdings einen Freibetrag. Dieser richtet sich danach, in welchem Verhältnis du zum Erblasser standest (bspw. Sohn, Enkel etc.).
Insoweit müsstest du zunächst im § 15 ErbStG feststellen, welche Steuerklasse du hättest. Sodann kannst du im § 16 ErbStG ermitteln, welchen Freibetrag du hättest.
Die Freibeträge wurden im Rahmen der Erbschaftsteuerreform angehoben. Die neuen Regelungen der Erbschaftsteuerreform und somit auch die Freibeträge sind ab dem 01.01.2009 anzuwenden. Deswegen kommt es natürlich darauf an, wann der Erblasser verstorben ist.
Wenn du mir mitteilst, wie du zum Erblasser standest (in welchem Verhälnis)und wann er gestorben ist, teile ich dir gerne den Freibetrag mit.
Ansonsten sind natürlich die Aufwendungen wie z.B. Steuerberaterrechnung, Fahrtkosten u.ä., die dir im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Versicherungsleistung entstanden sind, ebenfalls (wie der Freibetrag) vom erbschaftsteuerrechtlichen Nachlass abzuziehen.
Ich weise darauf hin, dass meine Antwort sich auf die mir zur Verfügung gestellte Informationen beschränkt.
Gruß
princess
Hallo Herr Moelbert,
für eine richtige Antwort fehlen mir leider einige Angaben, z.B. in welchem Verwandschaftsverhältnis standen Sie zum Erblasser? Dann kann ich Ihnen genaueres sagen.
Liebe Grüße
Katrin
Ich wurde in einer Lebensversicherung als Begünstigter
eingetragen.Jetzt zahlte die Versicherung nach dem Todesfall.
Muß ich jetzt Steuern bezahlen oder gibt es einen Freibetrag?
Dankend im voraus
R.J.Moelbert
Hallo weißer Albatros,
da kann ich dir leider keine Auskunft geben.
Schöne Grüße
Ich wurde in einer Lebensversicherung als Begünstigter
eingetragen.Jetzt zahlte die Versicherung nach dem Todesfall.
Muß ich jetzt Steuern bezahlen oder gibt es einen Freibetrag?
Dankend im voraus
R.J.Moelbert
Es könnte Erbschaftsteuer anfallen. Es gibt einen Freibetrag, der vom Verwandtschaftsgrad abhängt.
Ich wurde in einer Lebensversicherung als Begünstigter
eingetragen.Jetzt zahlte die Versicherung nach dem Todesfall.
Muß ich jetzt Steuern bezahlen oder gibt es einen Freibetrag?
Dankend im voraus
R.J.Moelbert