Muss ich als Beschuldigter im Gericht auftauchen?

Ich habe das zweite mal geklaut. Ich brauch mich auch gar nicht rausreden, klauen ist schrecklich und spätestens nach dem ersten mal hätte ich es einsehen müssen. Beim ersten Mal (im Wert von 40€) bekam ich sozialstunden & hab weitergeklaut, weil ich dachte "ach wenn ich nochmal erwischt werde, sind es wieder nur Sozialstunden. Falsch gedacht ich bekam ich eine Ladung auf Anordnung des Gerichts & darin steht: „wenn Sie ohne Entschuldgung ausbleiben, kann Ihre Vorführung oder Verhaftung angeordnet werden“ Nun zu meiner Frage: Muss ich dort erscheinen? (Es geht um 8 euro) Es geht nicht darum, dass ich keine Lust hab oder mich drücken will, keine Konsequenzen ertragen kann, was auch immer. Sondern darum dass ich einfach gerade genug Probleme habe & das mir jetzt einfach zu viel wäre (ja auch wenn mir das vorher bewusst hätte sein müssen). Ich bin einfach so ein Mensch, der bei sowas nächtelang nicht schlafen kann & der von sowas stundenlange Depressionen bekommt. Es ist mir egal wenn die Strafe 3x so hoch ausfällt, hauptsache ich muss nicht erscheinen.

Hallo keine Chanche, da mußt du hin zum klauen warst du ja auch persönlich vor Ort oder?
Gruß Marco