Hallo,
vor 4 Wochen ist meine Oma verstorben. Mein Vater ( der Direkterbe) und seine Geschwister haben/werden ausschlagen.
Frage muss ich von mir aus mit der Sterbeurkunde zum Nachlassgericht gehen, oder bekomme ich Post mit einer Aufforderung???
Hallo,
vor 4 Wochen ist meine Oma verstorben. Mein Vater ( der Direkterbe) und seine Geschwister haben/werden ausschlagen.
Frage muss ich von mir aus mit der Sterbeurkunde zum Nachlassgericht gehen, oder bekomme ich Post mit einer Aufforderung???
Wenn der Vater ausgeschlagen hat, wird er in der Ausschlagungserklärung den Nächstberufenen, als dich angeben müssen. Daraufhin wird dich das Nachlassgericht anschreiben und mitteilen, dass du nun Erbe geworden bist und du die Möglichkeit hast binnen 6 Wochen ab Kenntnis dieses Umstandes das erbe ebenfalls auszuschlagen.
Der wesentlich bessere Weg ist der, gemeinsam mit dem Vater (und ggf. den Geschwistern) gemeinsam zum Nachlassgericht zu gehen und alle zusammen auszuschlagen. Dann fällt die Ausschlagungsgebühr (20,00 EUR nur einmal an. Wenn du auch bereits Kinder hast, und für dieses gleich mit ausschlagen willst, muss auch die Kindesmutter mit!
mfg ml.
Hallo,
du kannst mit deinem Vater zusammen zum ausschlagen gehen oder du wartest bis du vom Nachlassgericht angeschrieben wirst.
Ausschlagen kannst du erst, wenn dein Vater ausgeschlagen hat, weil du vorher garkein Erbe bist!
Hallo,
normalerweise bekommmt der Haupterbe Nachricht vom Nachlassgericht.Vielleicht wurde ja auch eine Verfügung für diese Möglichkeitvon Ihrer Oma getroffen. Das wird bei der Erberöffnung erläutert.Falls sie da bedacht werden,werden sie geladen.
Hallo,
meines Wissens nach wird man angeschrieben!Wie haben es denn Ihre Verwandten erfahren?Sicherlich auch durch ein Schreiben?
L.G.
Hallo Christina,
zu diesem Problem kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Bitte wende Dich an einen Notar.
Mit freundlichen Gruß
Günter
Hallo. Da Dein Vater das Erbe ausgeschlagen hat, hat er wohl selber schon die Sterbeurkunde dem Nachlassgericht zumommen lassen. Du bekommst wohl dann Nachricht vom Gericht. An Deiner Stelle würde ich beim Amstgericht anrufen und sie fragen. Wenn Du der alleinige Erbe bist, musst du beim Gericht den Erbsschein anfordern, er kostet Geld.Dann musst du Dir überlegen, ob Du das Erbe annimmst. Denn wenn Deine Grossmutter sehr viele Schuldenn hätte, müsstest Du als alleiniger Erbe dafür aufkommen
Hallo,
wenn Sie einfach Ihren Vater begleiten und gleich ebenfalls ausschlagen, vermeiden Sie eine Fristverstreichung. Normalerweise aber wird man Sie anschreiben und darüber in Kenntnis setzen, dass Sie nun durch das Ausschlagen der Direkterben zum Erben geworden sind. Setzen Sie sich doch selbst mit dem Amtsgericht in Verbindung - das Aktenzeichen dürfte Ihnen ja bekannt sein bzw. Ihrem Vater.
Viel Erfolg.
Hallo Christina,
wenn Du das Erbe ausschlagen willst, muss das innerhalb von 6 Wochen geschehen. Du musst das dann persönlich beim Nachlassgericht machen.
Sollte das Erbe überschuldet sein, würde ich das sofort machen.
mfg
Lara50
Hallo,
das ist sehr unterschiedlich. Meisten werden die nachrückenden Erben benachrichtigt. Das dauert oft lange, wenn das Gericht zunächst die Anschriften nicht kennt.
Manchmal passiert auch nichts. Oder Sie erfahren von der Ausschlagung durch Gläubiger der Oma , die den nächsten Erben suchen.
In allen Fällen sollten Sie bestreiten, von der Ausschlagung des Vaters Kenntnis gehabt zu haben; sonst käme eine „stillschweigende“ Erbschaftsannahme durch Sie in Betracht.
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben,
S.
Hallo Frau Lux,
normaler weise bekommen Sie einen Bescheid.
Wenn Sie den Vorgang aber beschleunigen wollen um abzulehnen können Sie auch dort anrufen und sich einen Termin holen, dann geht die Sache etwas schneller.
MfG Karo54
Da kenne ich mich auch nicht richtig aus. Aber ich würde sagen, lieber mal nachfragen gehen, als abwarten und hinterher das Nachsehen haben! Die Frage kostet sicher nichts und wenn die Ihnen sagen, dass Sie Post bekommen - um so besser.
Liebe Grüße!
Hallo, normalerweise werden die Personen, die die Erbschaft ausschlagen, wer die nächsten erbberechtigten Personen sind. Frage Deinen Vater, ob er Dich angegeben hat. Falls nicht und der Nachlaß der Oma ist überschuldet, hast Du 6 Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen und zwar seit Kenntnisnahme des Erbanfalles. MfG löwenkind
Wenn dein Vater und seine Geschwister innerhalb der 6 Wochenfrist ausgeschlagen haben, so werden die Enkel und zwar alle Enkel des Erblassers benachrichtigt.
Sollte es nur einen Enkel geben, so kann dieser , auch sich auch beim AG, Abtg. Nachlassgericht melden, denn er ist dann anspruchsberechtigt.
Die Frage ist, warum haben die Kinder des Erblassers ausgeschlagen - Vermögenswerte und Verbindlichkeiten prüfen vor Ausschlagung.