Muss ich als Gast einer Familie GEZ-Gebühren bezahlen?

Hallo, es geht um Folgendes:

Im Oktober 2010 bin ich für mein Studium zu einer befreundeten Familie gezogen; ich habe KEINEN Mietvertrag oder etwas Ähnliches abgeschlossen und musste auch KEINE Miete bezahlen. Beim Einwohnermeldeamt habe ich die Adresse dieser Familie als Hauptwohnung eintragen lassen.

Nun möchte ich wieder nach Hause ziehen.
Und muss mich nun wieder beim Einwohnermeldeamt abmelden und meine Heimatadresse wieder zur Hauptwohnung machen.

Meine Fragen sind:

1.) Muss man als Gast einer Familie GEZ-Gebühren bezahlen?
2.) Wenn ich mich jetzt wieder ummelde: Muss ich nachträglich irgendwelche GEZ-Gebühren bezahlen (insbesondere wegen der Haushaltsabgabe seit dem 01.01.2013)?

Viele Grüße

Hallo!

Mit dem Thema GEZ habe ich mich noch nie befasst. Kann leider nicht helfen.

Grüße

W.

Ich bin mir nicht sicher ob die GEZ dir die „Gastrolle“ abkauft. Kann ja wirklich so sein, aber an den Gebühren würde ich mich schon fairer weise bei deinen Gastgebern beteiligen.

Viel Erfolg

Darum ging es doch gar nicht…

Hallo 1987
Für die Jahre vor 2013 gelten andere gesetzlichen Bedingungen.

Neu ist ab 2013 die Umstellung von Gebühr bei der GEZ in jetzt Beitrag beim ARD…Beitragsservice, Köln als sog. Haushaltsabgabe/Wohnungsbeitrag.

Vorher, also 2010 – 2012 waren Studenten in der Regel – je nach Einkommen! – GEZ_gebührenpflichtig. Aus dieser Zeit könnte evtl. durchaus noch eine Nachberechnung kommen.
Dagegen wäre dann Einspruch/Widerspruch zu erheben innerhalb von 4 Wochen.

Man könnte beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein Verbot von Datenweiterleitungen an Dritte/auch an öffentliche Körperschaften/GEZ/Beitragsservice usw. fordern. Da die Datenweitergabe gegen das Datenschutzgesetz verstößt. Leider halten sich die Einwohnermeldeämter oft nicht an derartige Auflagen.

Ab 2013 zahlt nur 1 Person pro Haushalt/Wohnung, Mitbewohner sind nicht beitragspflichtig.
Insgesamt ist die gesamte Beitragsforderung ein Verstoss gegen div. Grundrechte.

Viele Grüße
Peter