Muss ich als Geschädigte meinen Schaden regulieren lassen?

Liebe Experten und Expertinnen,

der Hund einer Freundin hat eine Glaslampe von mir beschädigt. Das Ersatzteil für diese Lampe würde 978,- Euro kosten.
Die Versicherung hat nach sämtlichen Überprüfungen signalisiert, dass sie den Schaden vollständig ersetzen wollen. Allerdings erst, wenn ich die Rechnung der Reparatur vorlege.

Bin ich als Geschädigte dazu verpflichtet, das Versicherungsgeld in den Schaden zu investieren? Und kann die Versicherung mich dazu zwingen?
Wie kann ich gegen diese Forderung Einpruch erheben?

Mir kommt das sehr spanisch vor!

Vielen Dank für eine Rückmeldung,

Schöne Grüße!

Hallo Lisakia,

man kann auch im privaten Haftpflichtbereich „fiktiv“ abrechnen, dass bedeutet das dir nur Schadenersatz in Geldform ersetzt wird. Das ist allerdings eher bei Kfz-Haftpflichtschäden üblich. Generell wirst du dich bei einer fiktiven Regulierung schon mal mit dem Gedanken anfreunden müssen, das du aus deinem Betrag die MwSt. rausrechen kannst, weil diese wird dir definitiv nur ersetzt wenn du einen Rechnung vorlegst, die nachweist, das du MwSt. bezahlt hast.

Hallo Lisakia,

da die Haftpflichtversicherung eine Zeitwertversicherung ist, kannst Du auch den Zeitwert verlangen. Natürlich muss nachgewiesen werden, wie hoch der Schaden wirklich ist z.B. durch einen Kostenvoranschlag (zu Deinen Lasten). Grundsätzlich sollte geklärt werden, ist die Lampe völlig zerstört, oder lässt sie sich reparieren, dann Kostenvoranschlag (allerdings wird dann die MwSt) abgezogen.

Das Geld muss nicht in die Lampe investiert werden.

Beste Grüße
dersonstkeiner

Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter!

Beste Grüße

vielen Dank für die Information,
das hilft mir weiter.

Ebenfalls beste Grüße!