Lieber Herr Fragenus,
die Verwaltung einer Eigentumswohnanlage ist in erster Linie nicht eine Frage der Zeit sondern eine Frage der Voraussetzungen.
Ich kenne Wohnanlagen und habe selbst einmal schon in einer solchen gewohnt, wo ein Eigentümer so nebenbei die Verwaltung und auch ev. noch den Hauswart spielt und das kann auch funktionieren, aber leider ist das Hausverwaltungsrecht und die damit verbundenen Aufgaben so vielseitig, dass ich mittlerweilen der Meinung bin, das soll wirklich nur ein Fachmann in dieser Branche machen. Selbst wenn die Situation unter den Eigentümern friedlich und einhellig ist, so kann sich die Situation durch Verkauf oder Erbe schnell ändern und dann sind schnellstens die Probleme vorhanden wie in der von mir seinerzeit bewohnten Wohnanlage geschehen, die 25 Jahre friedlich zusammengelebt haben und es eben eine Familie so nebenbei verwaltet hat.
Das Problem ist: Die rechtliche Situation bei Beschlüssen müssen dem Verwalter in „Fleisch und Blut“ sitzen, denn er kann stündlich vor eine Situation gestellt werden in der eine Entscheidung getroffen werden muß und da muß er wissen, wie er entscheiden darf, wo seine Kompetemzen überschritten werden und in welchem Stimmenverhältnis die Sache entschieden werden kann. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Es sind nach WEG-Recht und nach laufend sich ändernder Rechtssprechung eine Vielzahl von Dingen zu beachten, die jemand, ohne ständige Fachinformation, einfach nicht wissen kann auch wenn er im Beruf eine kompetente Position inne hat/hatte.
Das geht an bei den rechtzeitig und vor allem richtig gestalteten Einladungen zur Eigentümerversammlung, führt weiter über Versicherungsrecht, Personal- und Sozialversicherungsrecht, wenn Personal eingestellt ist, geht weiter zu bedingtem Fachwissen in der Bauunterhaltung und endet im Mietrecht bzw. in der überaus umfangreichen Abwicklung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechung, welche ohne ein EDV unterstütztes Programm in jeder Hinsicht unwirtschaftlich ist.
Ich habe bei meiner Aufzählung jetzt noch nicht alle möglichen Aspekte genannt, die eventuell auf eine WEG zukommen können.
Mit geht es wirklich nicht darum, eine Lanze für die berufsmäßigen Verwalter zu brechen. Auch da gibt es Scharlatane und einfach unfähige Personen aber ich warne wirklich aus meiner langjährigen Berufserfahrung heraus, eine Hausverwaltung so einfach nebenher zu machen auch wenn es natürlich kostengünstiger wäre.
Sollten Sie meine Bedenken nicht abgeschreckt haben und Sie weiterhin mit dem Gedanken spielen, sich um die Hausverwaltung zu bewerben, dann empfehle ich Ihnen in einer Buchhandlung ein umfangreiches Werk zu diesem Thema zu erwerben und sich da einfach einzulesen aber bitte stets dabei bedenken, dass es immer wieder neue Rechtssprechungen gibt, die die Situation neu regeln oder verändern. Eine Fachzeitschrift dazu zu abbonieren wäre nicht der schlechteste Weg.
Ihre ursprüngliche Frage habe ich noch nicht beantwortet und sie ist auch so nicht zu beantworten, denn die Arbeit des Verwalters richtet sich immer auch nach dessen Einsatz entsprechend seines Vertrages und entsprechend der anfallenden Situationen. Rein rechnerisch sind für die Verwaltung (ohne Hauswartarbeiten) im Durchschnitt keine 5 Std. pro Woche erforderlich, da würde ich höchstens mit durchschnittlich 2 Std. rechnen. Wenn aber noch Hauswartaufgaben dazu kommen, dann sind 5 Std. durchaus realistisch aber das sind in der Regel 2 ganz verschniedene Dinge.
Also nochmals mein Tipp, lassen Sie lieber die Finger vor dem Verwalter, wenn es nur um den Hauswart geht, dann ist das eine ganz andere Sache aber das war ja letztendlich nicht die Frage.
Ich hoffe, Ihnen ein wenig in Ihrer Entscheidungsfindung geholfen zu haben und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen - gerne.
Ihr Experte aus Bayern Hubert