Muss ich als Kläger vor Gericht erscheinen

Guten Tag,
arbeitgeber wurde verklagt. dem arbeitnehmer wurde nach 10 jahren fristlos gekündigt (mit einer ganz gemeinen u. schäbigen begründung). die welt des AN ist zusammen gebrochen (nur den job, keinen partner od familie), geht seitdem zu einem psyschologen. dieser hat ihm bescheinigt das er/sie auf grund seiner psyschichen verfassung nicht in der lage ist an der verhandlung teil zu nehmen. er/sie ist fix und fertig. weißt jemand ob der anwalt das alleine für er/sie durchziehen darf?

Hallo,

ein Attest braucht der AN nur, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet hat. Ansonsten braucht er nicht zu erscheinen. Ob Erscheinen sinnvoll sein kann, z.B. um Vorwürfe gleich vor Ort entkräften zu können, ist eine andere Frage.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/141.html

VG
EK

Hallo,

nur als Ergänzung zu bereits gesagtem:
Der Anwalt könnte während des Verfahrens noch weitere Informationen benötigen, um den Kläger besser zu vertreten. Dann wäre es hilfreich, wenn der Kläger anwesend ist, oder vielleicht könnte er sich einfach draußen vor dem Gerichtssaal aufhalten - nur falls er gebraucht wird?

Gruß,
Cantate