Hallo,
muss ich als Meister auch die Pausenzeiten nach §4 ArbZG von 30 Minuten (Mittag) einhalten?
Oder ist das mir überleassen? So quasi werd scho wissen was ich mach.
Grüsse
Hallo,
muss ich als Meister auch die Pausenzeiten nach §4 ArbZG von 30 Minuten (Mittag) einhalten?
Oder ist das mir überleassen? So quasi werd scho wissen was ich mach.
Grüsse
Hallo,
muss ich als Meister auch die Pausenzeiten nach §4 ArbZG von
30 Minuten (Mittag) einhalten?
Oder ist das mir überleassen? So quasi werd scho wissen was
ich mach.
Nö, da gibts keine Ausnahme für Meister.
MfG
Hi!
Naja - es ist Dir überlassen, was Du während Deiner unbezahlten Pause machst…
LG
Guido
Abend!
Naja - es ist Dir überlassen, was Du während Deiner
unbezahlten Pause machst…
Nö, ich als Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und werde nicht
zulassen das er arbeitet, immerhin bekomme ich den Ärger
Gruß
Stefan
Hallo
Nö, ich als Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und werde
nicht
zulassen das er arbeitet, immerhin bekomme ich den Ärger
Was für Ärger bekomme ich denn, wenn der AN wider meiner Anweisung „umsonst“ weitertüftelt?
Gruß,
LeoLo
Hi!
Nö, ich als Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht
Dieser kommst Du nach, wenn Du ihm die Pause ermöglichst!
und werde
nicht
zulassen das er arbeitet,
Es liegt natürlich im Direktionsrecht des Arbeitgebers, dass er sagen kann: Von zwölf bis halb eins verlassen alle die Büros (Werkstätten, etc.).
immerhin bekomme ich den Ärger
Tust Du nicht!
LG
Guido
Morgen LeoLo.
Nö, ich als Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und werde
nicht
zulassen das er arbeitet, immerhin bekomme ich den ÄrgerWas für Ärger bekomme ich denn, wenn der AN wider meiner
Anweisung „umsonst“ weitertüftelt?
Du meinst wenn ich als Arbeitgeber, es wissentlich dulde, dann
hat das keine möglichen Konsequenzen für mich?
Soll heißen, auch wenn meine Mannen mehr als 12h arbeiten ohne mich
zu fragen, dann betrifft mich das nicht?
Würde mich wirklich interessieren wo es da was zu gibt.
Gruß
Stefan
Pause
Hi,
Was für Ärger bekomme ich denn, wenn der AN wider meiner
Anweisung „umsonst“ weitertüftelt?
Naja, passiert ein Arbeitsunfall und es ergibt sich die Frage, ob der AN noch fit war? Und es kommt dabei ans Licht, das hier generell Pausenzeiten nicht eingehalten werden. Oder es bei diesem einen Mitarbeiter immer geduldet wird, könnte man ja schon auf die Idee kommen, das da der Vorgesetzte mit verantwortlich ist, weil er nicht dafür gesorgt hat, das Pausen auch gemacht werden. Oder wenn es ein prinzipielles Problem ist könnte man ein Organisationsverschulden herleiten.
Prinizipiell denke ich, dienen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen dem Wohl des AN und wenn der plötzlich „freiwillig“ auf Pausenzeiten verzichtet, frage ich mich doch wie freiwillig das ist und ob der AG da nicht seine Finger im Spiel hat.
Gruß
Juhe
Wie ist das nun als Meister?
Als Meister kenne ich natrülich die Gesetze und Vorschriften.
Wenn ich mich nicht dran halte ist das doch mein Bier oder?
Nein, nicht unbedingt. Dein Brötchengeber könnte Ärger bekommen wenn Dir nach zu langer Arbeitszeit etwas passiert, denn er hat eine Fürsorgepflicht. Insofern wird er Engagement gerne sehen und viele werden auch wegsehen wenn die Leute mehr arbeiten, aber der Schuß kann auch nach hinten losgehen.
Gruß,
MecFleih
Freiwilligkeit
Hi!
Wenn die Pausen ermöglicht werden, hat der Arbeitgeber seine Schuldigkeit getan.
Wenn nicht der Arbeitnehmer irgendwann rechtliche Schritte einleitet, hat der Arbeitgeber auch nichts zu befürchten.
Und WENN der Arbeitnehmer sich wehrt, ist es vermutlich nicht freiwillig…
Oder kurz: Wo kein Kläger, da kein Richter
LG
Guido
Als Meister kenne ich natrülich die Gesetze und Vorschriften.
Die Gesetze zu kennen oder sie gelesen zu haben, ist offensichtlich ein Unterschied.
Wenn ich mich nicht dran halte ist das doch mein Bier oder?
Nein, ist es eben nicht. Nach deiner Logik, bräuchte man dann ja keine Gesetze.
Hallo
Du meinst wenn ich als Arbeitgeber, es wissentlich dulde, dann
hat das keine möglichen Konsequenzen für mich?
Also zunächst einmal bringst Du jetzt entgegen der Ursprungsfrage ein „wissentlich“ ins Spiel, verfälschst also die eigentliche Frage. Aber, nun denn, betrachten wir auch den Fall einmal ganz pauschal.
Soll heißen, auch wenn meine Mannen mehr als 12h arbeiten ohne
mich zu fragen, dann betrifft mich das nicht?
Eventuell: Ja. Eventuell: Nein.
Würde mich wirklich interessieren wo es da was zu gibt.
Anders herum wird ein Schuh draus. Du bringst ins Spiel, daß der AG haftbar gemacht wird. Das muß ja pauschal gesetzlich irgendwo so verankert oder ergänzend ausgeurteilt sein. Ich erbitte mir Verweise auf Kommentare und/oder Urteile, wo der AG haftbar gemacht wurde, weil sein AN die angewiesenen Pausenzeiten nicht eingehalten hat. Wie oben erwähnt wären Bsp nett, für den Fall, daß der AG das weiß und wo der AG darum nicht wußte. Übrigens wäre in dem Zusammenhang auch interessant, welche Definition zu der Frage kennst, ab wann eine Pause als „nicht ordnungsgemäß gemacht“ gelten wird.
Und um dem Ganzen noch die Spitze aufzusetzen (einfach nur mal als spitzfindige Diskussion angesetzt): Angenommen ein AN liest in seiner Pause schon mal den Firmen-Email-Verkehr und beantwortet ein paar Briefe. Wenn ich als AG abmahnen würde (um der von dir genannten Fürsorgepflicht gerecht zu werden), müßte ich ein Verhalten in seiner Freizeit (!) abmahnen… Tja, das wird schwierig, die Abmahnung wäre nur Altpapier… Kann der AG also ein „Freizeit-Fehlverhalten“ überhaupt sanktionieren?
Gruß,
LeoLo
Abend LeoLo,
danke für deine Antwort, ein bischen nöckeln tue ich trotzdem noch.
Du meinst wenn ich als Arbeitgeber, es wissentlich dulde, dann
hat das keine möglichen Konsequenzen für mich?Also zunächst einmal bringst Du jetzt entgegen der
Ursprungsfrage ein „wissentlich“ ins Spiel, verfälschst also
die eigentliche Frage. Aber, nun denn, betrachten wir auch den
Fall einmal ganz pauschal.
Ich wollte nur etwas deutlicher machen, das es schon für den AG
brenzlig werden kann aber ja es ist was anderes.
Soll heißen, auch wenn meine Mannen mehr als 12h arbeiten ohne
mich zu fragen, dann betrifft mich das nicht?Eventuell: Ja. Eventuell: Nein.
Und genau das ist mein Problem.
Ich habe mal eine Studie der Tu Berlin gelesen (2004) über Heimarbeitsplätze, aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage
bezüglich Sonntagsarbeit und Arbeitszeitverletzung wurde der Telekom
davon abgeraten.
Die Kontrolle wäre nicht zu gewährleisten und gerade bezüglich
Sonntagsarbeit gäbe es keine einheitliche Rechtsprechung. OK, OK
das ist wieder etwas anderes aber mir ist die Rechtslage bezüglich
dieser Dinge zu heikel, als das ich mich auf sowas irgendetwas
einlassen würde.
Übrigens alle Seminare und Schulungen die ich genießen durfte,
haben immer darauf hingewiesen bei sowas (Mitarbeiter) sauber zu
bleiben. Das heißt zwar nichts, ist aber hängen geblieben, weil es
doch etliche Lehrer/Trainer waren.
Würde mich wirklich interessieren wo es da was zu gibt.
Anders herum wird ein Schuh draus. Du bringst ins
Spiel, daß der AG haftbar gemacht wird. Das muß ja pauschal
gesetzlich irgendwo so verankert oder ergänzend ausgeurteilt
sein. Ich erbitte mir Verweise auf Kommentare und/oder
Urteile, wo der AG haftbar gemacht wurde, weil sein AN die
angewiesenen Pausenzeiten nicht eingehalten hat.
Nach zwei Tagen Internet-Suche gebe ich zu „Ich habe nichts gefunden“.
Ein Österreicher klagt, weil sein Cheffe duldete das er ohne
Schutzbrille flexte, auch hier ist die Frage nach Sanktionen durch den
AG ungeklärt. Bei Unfällen aufgrund Arbeitszeitverletzungen haften
der AG nur wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, es sei denn,
es ist ein Unfall mit dem PKW, dann auch schon bei Fahrlässigkeit.
Kann der AG also ein „Freizeit-Fehlverhalten“ überhaupt
sanktionieren?
Der ist gut!
Gruß ein lieber zu vorsichtiger
Stefan