Liebes Expertenteam,
könnten Sie mir bei folgendem Fall bitte helfen?:
Ich wohne mit meiner Frau und unserer Tochter seit gut 2 Jahren (Einzugstermin 03.01.2011) in einer Mietswohnung. Wir haben gleich zu Anfang alle Wände gestrichen (ein Zimmer Grün, restliche Zimmer in weiß). Nun ziehen wir im August 2013 aus. Wir haben dem Vermieter auch neue Nachmieter vermittelt.
Der neue Nachmieter verlangt nun neu gestrichene Wände in der ganzen Wohnung. Daraufhin hat mir der Vermieter/Wohnungseigentümer nun mitgeteilt, dass wir als noch aktuelle Mieter vertraglich verpflichtet sind die Wohnung nochmals komplett weiß zu streichen. Eine derartige Klausel kann ich im Vertrag nicht finden.
Im Mietvertrag steht lediglich:
„Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses durch die Abnutzung durch den Mieter bedingten erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen…“
Weiter heißt es im Vertrag:
„Hat sich der Mieter zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet und beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verpflichtet.“
Für uns wäre die mit dem Streichen verbundenen Aufwendungen eine Zumutung zumal wir die Wohnung vor gut 2 Jahren weiß gestrichen haben. Zudem können wir uns die Malerarbeiten finanziell gar nicht leisten. Auch können wir die Arbeit nicht selber durchführen. Die Wohnung ist nirgends beschädigt und befindet sich in einem „ordnungsgemäßen“ Zustand.
Wie ist hier die rechtliche Lage? Haben wir als Mieter den Kürzeren gezogen? Müssen wir als Mieter bei Auszug die Wohnung streichen?
Für Ihre Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.
Herzliche Grüße
Anton