muß ich als mieter eines tabakwarengeschäftes zu m

ich habe ein tabakwarengeschäft gemietet. in meinem mietvertrag sind die kaltmiete und die nebenkosten ausgewiesen. dazu fordert der vermieter noch die umsatzsteuer von den beiden beträgen. ist das o.k.?

ich habe ein tabakwarengeschäft gemietet. in meinem
mietvertrag sind die kaltmiete und die nebenkosten
ausgewiesen. dazu fordert der vermieter noch die umsatzsteuer
von den beiden beträgen. ist das o.k.?

Hallo und guten Abend,
eine Frage des Mietvertrages.
Darin steht entweder eine Bruttomiete (ohne ausgewiesene Mwst) oder eine Nettomiete zzgl. Mwst und der Endbetrag.
Ansonsten kann es Ihnen prinzipiell egal sein, da die Mwst für Sie ein „durchlaufender Posten“ darstellt, d.H. auf Antrag/bei einer Erklärung in vollem Umfang vom Finanzamt rückerstattet/verrechnet wird.

MfG
A.Schüler

ich habe ein tabakwarengeschäft gemietet. in meinem
mietvertrag sind die kaltmiete und die nebenkosten
ausgewiesen. dazu fordert der vermieter noch die umsatzsteuer
von den beiden beträgen. ist das o.k.?

Hallo,
die Vermietung von Grundstücken und Gebäude ist von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Verzichtet Ihr Vermieter auf die Befreiung, so muss er Umsatzsteuer abführen und muss sie Ihnen in Rechnung stellen. Im Mietvertrag sollte diesbezüglich hingewiesen werden.
MfG
Kley