Muss ich als Mieter für Reinigungskosten aufkommen( zum BSP.: Gehweg,Treppenhaus,Garten etc.), wenn diese vorher nicht vertraglich geregelt wurden ?
Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen, denke aber, dass es zulässig ist.
MFG
Muss ich als Mieter für Reinigungskosten aufkommen( zum BSP.:
Gehweg,Treppenhaus,Garten etc.), wenn diese vorher nicht
vertraglich geregelt wurden ?
Kein Problem.
Trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort
MFG
Hallo VerDomT
wenn Dein Vermieter für die Durchführung der von Dir genannten Tätigkeiten nachträglich einen Auftrag an eine Fremdfirma vergibt und diese Vergabe nicht mietvertraglich geregelt sind kann er diese Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Andererseits kann der Vermieter aber diese Arbeiten auf seine Mieter übertragen. Das aber muß ebenfalls im Mietvertrag festgehalten werden. In den Formularen der Mietverträge sind solche Dinge im allgemeinen aber geregelt so dass ich an Deiner Stelle die entsprechenden Passagen einmal genauer in Augenschein nehmen würde.
Muss ich als Mieter für Reinigungskosten aufkommen( zum BSP.:
Gehweg,Treppenhaus,Garten etc.), wenn diese vorher nicht
vertraglich geregelt wurden ?