Muss ich als Tagesmutter Spenden/Schenkungen/Gelder von Sponsoren versteuern?

Hallo, ich bin Tagesmutter in einer Großtagespflege, das heißt ich arbeite mit einer Kollegin zusammen. An sich sind wir selbstständig ohne Gewerbe, bzw. freiberuflich. Nun sind wir aber zusätzlich, da wir eine Kochfee eingestellt haben, eine eigene GbR.

Wir möchten uns gerne einen neuen Krippenwagen kaufen. Leider fehlt uns dafür ein großer Teil Summe. Jetzt hatten wir die Idee, in der Umgebung nach Sponsoren zu suchen, die dann auch gerne Aufkleber auf den Wagen anbringen könnten.

Jetzt muss man ja Spenden an sich versteuern.
Gibt es eine Möglichkeit, an Geldautomat kommen, ohne davon wieder etwas abgeben zu müssen?

Danke für eure Antworten.

So eine Möglichkeit suche ich schon lange !!!

Denn würde ich bei mir im Flur aufstellen.

:joy: Ich meinte natürlich „um an Geld zu kommen“. Aber die Möglichkeit behalten wir uns mal im Kopf

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Durchaus möglich, dass man sich da einschlägig mal beraten lässt, gerade wenn man schon mit den Begrifflichkeiten durcheinander kommt. Es gibt bestimmt auch auf diesem Gebiet irgendeinen Interessenverband, wo häufig auftretende Fragestellungen zumindest allgemein behandelt werden.

Wenn da Sponsoren für Werbung am Krippenwagen etwas zahlen, dann sind das eben Betriebseinnahmen für die GbR und für den Sponsor im Zweifel Betriebsausgaben, wenn es sich um Unternehmer handelt. Da geht es nicht vorrangig darum, wie das die GbR oder der „Sponsor“ nennen wollen.
Wenn diese Einnahmen die Kosten für den Krippenwagen nicht übersteigen, dann fällt auch keine Gewinn an, der irgendwie zu versteuern wäre. Für die Anschaffung des Krippenwagen wird man sicher Geld abgeben müssen.

Servus,

das hier

zeigt deutlich, dass es nicht nur wegen des Krippenwagens dringendst geboten ist, dass Ihr Euch auf das konzentriert, was Ihr könnt und versteht, nämlich das Tagesmuttern, und bitte die Finger von allem lasst, was damit irgendwie in kaufmännischem Zusammenhang steht. Beim dritten vergeblichen Versuch, zu verstehen, was da steht, hab ich einen Schwindelanfall erlitten.

Also: Lasst Euch als Arbeitnehmerinnen anstellen und überlasst den kaufmännischen und steuerlichen Kram jemandem, der das kann und gerne macht. Sonst kommt Ihr ruckzuck in Situationen, mit denen Ihr nachher nie mehr glücklich werdet.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ein gangbarer Weg wäre es, schlicht und einfach „Werbung am Krippenwagen“ zu verkaufen.
Der „Spender“ bekommt eine ganz normale Rechnung, er kann die „Spende“ (die dann in Wirklichkeit ja gar keine ist) als Betriebsausgabe absetzen, ihr müsst sie ganz normal als Einnahme verbuchen.

Natürlich ist das von euch wie jede Einnahme zu versteuern, aber es gibt ja auch eine Ausgabe. Ggf. ist die Anschaffung über mehrere Jahre abzusetzen.

Hi, es gibt eine interessante Seite die sich wunderbar mit Kindertagespflege & steuerlichen Sachen etc. pp. auskennt. Schaut da mal rein

http://www.laufstall.de/

LG, Melli

Hallo Melli,

gut gemeint, aber sowas wie die beschriebene Situation, wo zwei Einzelunternehmer gleichzeitig gewerblich und freiberuflich tätig sind, und darüber hinaus dann irgendwie doch nicht als Einzelunternehmer, sondern als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und das nicht, weil ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde, sondern angeblich weil jemand eingestellt worden ist, kennt „Laufstall“ nicht.

Das ist viel zu konfus, als dass es irgendjemand kennen könnte.

Schöne Grüße

MM

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