Guten Tag,
mal angenommen ich hätte eine Internetseite, auf der User Video hochladen können, wo man diese singen sieht (vor der Webcam oder aufgenommen bei einem Karaoke Abend usw) Also keine Musikvideos ansich.
Muss ich, als Betreiber dieser Seite, dafür Gema zahlen? Schließlich sind diese Musikstücke ja verfremdet.
Ja du musst GEMA zahlen und zwar nicht GEMA Gebühren für die Musiker, welche die Songs eingespielt haben, sondern GEMA für die Komponisten und Texter dieser Werke.
Auch wenn nicht die Originaltitel - sondern Coverversionen - eines Titels
wiedergegeben werden, fallen GEMA-Gebühren an. dabei ist es egal, ob das
geschützte Werk von einer professionellen Band oder von einem „Laien“
wiedergegeben werde.
Hallo Thyrant,
auch wenn die Musikstücke verfremdet sind, das Urheberrecht greift hier voll und ganz. Du mußt bei der GEMA melden was für Musikstücke Du abspielen willst. Es sei denn, Du spielst Musikstücke, die nicht GEMA pflichtig sind, sprich Titel, Werke die bei der GEMA nicht gemeldet bzw. gelistet sind. Erkundige Dich aber vorher ganz genau über das Listing der Titel, sonnst kannst Du eine ganz große Pleite in Form einer Abmahnung bekommen und das ist immer mit viel Geld verbunden.
gruß
Bodo