Muss ich als Zeuge eines Unfalls den Zeugenfragebogen ausfüllen?

Hallo,

und zwar habe ich einen Zeugenfragebogen erhalten, denn ich war Zeuge eines Unfalls. Ich weiß aber nicht wirklich was passiert ist. Muss ich den Fragebogen nun ausfüllen und zurückschicken oder kann ich mich verweigern? Wie ist die rechtliche Lage in dem Fall?

Über eure Antworte würde ich mich freuen!!

Wenn du aufgefordert wirst, Zeugnis zu geben, hast du dem nachzukommen (außer, Beteiligte sind mir dir verwandt - das alles sollte aber in der Belehrung stehen.
Sicher wirst du zu Details befragt, wie „Können Sie beschreiben, in welcher Reihenfolge und in welcher Richtung die beteiligten Fahrzeuge sich aufeinanderfuhren? Können Sie beschreiben, ob eines der Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt stand, und wenn ja, welches?“
Deine Aussage muss wahrheitsgemäß sein.
Kannst du nichts zum Geschehen sagen, darfst du nichts erfinden.
Du darfst nur das angeben, was du sicher weißt.

"Ich befand mich am 31.02.2022 um etwa 11 Uhr als Fußgänger auf der Ignaz-Semmelweis-Straße, in Höhe der Post. Ich hörte hinter mir einen lauten Knall und gleich danach noch einen. Als ich mich umsah, sah ich, dass sich hintereinander 3 Autos aufgefahren sind, ein roter VW, ein gelbes Postauto und ein weiterer, weißer Transporter. Wer wem wann in welcher Reihenfolge auffuhr, oder ob eines der beietiligetn Fahrzeuge stand, habe ich nicht gesehen. "

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Hallo,

wie die Juristen gerne sagen: das kommt darauf an.
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/aussagepflicht-zeugen-polizei/

Gruß
Christa

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Ja, sie hat nicht geschrieben, von wem sie ihn bekam.

Kann sogar sein, dass der Bogen von der Versicherung einer der Beteiligten geschickt wurde!

Ich ging kurzsichtig davon aus, dass es eine gerichtlich angeordnete Aufforderung war.

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Ich habe zuerst zwar an Polizei gedacht, aber Versicherung kann natürlich auch sein. Gericht eher unwahrscheinlich, da wird man eher als Zeuge geladen.

Auch da kommt es drauf an.
Wenn der Unfall in Eupen war und der Zeuge wohnt in Böhmisch-Budweis, und es geht ausschließlich um Sachschäden im unwesentlichen Umfang, kann das Gericht, der Verhältnismäßigkeit wegen, doch sicher (auf Parteienantrag ) auf eine persönliche Einvernahme verzichten?

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Aus § 48 Abs. 1 S. 2 StPO eine allgemeine Pflicht abzuleiten,

an der Aufklärung eines rechtlichen Verstoßes mitzuwirken

ist abenteuerlich. Hier geht es um Zeugen, die vor Gericht erscheinen und von dem Gericht vernommen werden. § 46 OWiG ist der Kanzlei anscheinend auch nicht bekannt.

Diese und andere Websites weisen allerdings darauf hin, dass ein Zeugenfragebogen verschickt wird, wenn Zweifel daran bestehen, dass der Verkehrssünder auch Halter des Fahrzeugs ist.

Steht da wirklich Zeugenfragebogen? Und bist du wirklich nur ein Zeuge? Scan das Ding doch mal ein, anonymisiere es, und zeig es uns.

Es wäre schön, wenn er/sie/es sich überhaupt mal wieder melden würde!

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Jetzt ist es mir also auch passiert, dass ich auf uralte Postings antworte. :confused:

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Na komm, von gestern würde ich es nicht gerade als uralt bezeichnen :joy:, aber ich finde es schon bemerkenswert, dass trotz der vielen Unklarheiten eine Antwort mit einem komischen Link als Lösung markiert wird, ohne jegliche Rückmeldung. Ein Schelm, der da Gespenster sieht!

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Vielen Dank!!

Also der Brief habe ich von der Polizei bekommen

Hallo Christa, danke für dein Interesse! Ich habe den ausgefüllt und verschickt mit der Hilfe von der ersten Antwort auf dem Thread. Sprich ich habe einfach die Situation meinerseits beschrieben und jetzt warte ich erstmal auf eine Rückmeldung.

Der Post ist nicht alt. Ich habe einfach die Frage gestellt, auf genug Antworte gewartet und dann mich dazu entschieden den Fragebogen auszufüllen :slight_smile:

Dasselbe hatte ich am Wochenende auch gemacht. Kein Unfall, sondern eine Trunkenheitsfahrt.
Ich habe soviel wie möglich geschrieben und habe auch die Punkte angesprochen, an die ich mich nicht erinnern kann oder die ich nicht beobachten konnte. Ich hoffe, dass es damit dann auch getan ist, sonst werde ich wohl demnächst zur Gerichstverhandlung eingeladen werden - in einer 80 km entfernten Stadt.

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