Muss ich Amtsgericht Adresse mitteilen?

Vor ca. 5 Jahren wurde Prozesskostenhilfe beantragt. Nun wird alle zwei Jahre nach Änderungen der Einkommensverhältnisse gefragt. Wir sind vor einem Jahr umgezogen und haben nun bemerkt, dass das Amtsgericht des vorigen Wohnortes die neue Adresse noch nicht hat. Finden sie das alleine raus oder muss ich meine neue Anschrift dort melden?

Vielen Dank!

gemäß 120 ZPO http://dejure.org/gesetze/ZPO/120.html

wird PKH für maximal 4 jahre zurückgefordert.

Die Frage war aber: Muss die Adresse mitgeteilt werden?
Und nicht bis wann kann PKH zurückgefordert werden…

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Aber der Fragesteller schrub, dass vor fünf Jahren PKH bezogen wurde. Wenn die nur vier Jahre überprüft wird, erübrigt sich ja die Frage mit der Adresse.

Oder?!

Nee… :wink:
Vor 5 Jahren wurde diesse beantragt. Und alle zwei Jahre werden die Einkommensverhältnisse überprüft.

Na, egal jetzt. :wink:

Abgesehen von rechtlichen Mitteln wäre es doch ein feiner Zug, dem Amtsgericht mal eben die Adresse von sich aus mitzuteilen.

Helau, Alaaf, Kamelle
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