Muss ich angeblich defekten Artikel zurücknehmen

Privatverkäufer A hat bei E*** einen fast neuen Satreceiver versteigert mit Garantie vom Hersteller und Beleg von Saturn, mit abschließenden Satz „dieses ist eine rein Private Auktion keine Rücknahme und Gewährleistung möglich, bitte bieten Sie nur wenn Sie damit auch einverstanden sind.“. Der Receiver wurde von mir in der Originaverpackung des Herstellers und einer Umverpackung ordnungsgemäß verschickt.
Nun wird vom Käufer behauptet das der Satreceiver defekt sei. Muss ich das Gerät zurücknehmen und dem Käufer das Geld erstatten, auch wenn er mir den Receiver zurückschickt.

Hallo,

wie dieser Fall rechtlich ausgehen würde, kann ich leider nicht sagen. Ich persönlich würde den Artikel wieder zurücknehmen und dem Käufer das Geld überweisen. Dann bei Ebay melden, daß der Verkauf nicht zustande gekommen ist, damit die Einstellgebühren von Ebay nicht anfallen. Falls das Gerät in Ordnung ist können Sie es ja wieder bei Ebay einstellen. Falls nicht, würde ich es beim Hersteller reklamieren. Dies wäre meiner Meinung nach der einfachste Weg. Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten erfahrungsgemäß eine Menge an Geld und Ärger und bringen meistens nur einen Vergleich. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Liebe Grüße
Angelgolf