Muß ich auf Anwaltschreiben reagieren?

Mein Bruder schick mir jedes Jahr über einen Anwalt irgendwelche Schreiben.Über falsche Sachen.
Ich nehme mir einen Anwalt und das kostet mir immer wieder Geld. Alle Sachen werden immer eingestellt, aber Kosten habe ich immer.
Muß ich auf seine Anwaltlichen Schreiben reagieren? Oder ab wann muß ich reagieren?
Danke im Voraus

Hallo!
Es kommt - wie so oft - immer auf den Inhalt der anwaltlichen Schreiben an. Grundsätzlich muss man nicht allein deswegen antworten, nur weil der Absender ein Rechtsanwalt ist. Werden aber Ansprüche erhoben oder sonstige Forderungen gestellt, rate ich an, erstmal für sich selbst zu prüfen, was an den Ansprüchen dran ist. Bei völlig haltlosen Forderungen ist eine Antwort weit weniger wichtig, als wenn etwas verlangt wird, wozu tatsächlich ein Grund besteht.
Grüße!

Weiß ich auch nicht; Hast Du keine Rechtsschutzversicherung? Vielleicht kann Dir der Verbraucherschutz weiterhelfen

Hi,
ein bisschen wenig Info. Wer stellt was ein? Grundsätzlich mußt du nicht auf ein anwaltliche Schreiben reagieren. Grundsätzlich mußt du auch keinen Anwalt nehmen.
Grundsätzlich stellt sich die Frage:Was sind Anwälte? meiner MEinung nach sind das Menschen die mit Hilfe von Gesetztestexten einen Vorteil auf der Argumentenseite zu erzielen und dadurch am Schluß ein Gericht davon zu überzeugen um seinen Forderungen rechtens zu machen.
Also wenn du das auch kannst mach es selbst. Zerpflücke die Argumente und argumentiere dagegen mit hilfe von Gesetzten und Urteilen. Wenn du es nicht kannst gibs einem Anwalt der sich mit dem gegnerischen Anwalt duelliert und beide kassieren dafür Geld.
Du kannst es auch für den Anfang selbst versuchen und wenn du nicht weiter kommst dir immer noch einen Anwalt nehmen.
VG
MO

Guten Tag, Icke 2013!

Was beklagt Ihr Bruder denn (mit Hilfe seines Anwalts)? Stellt er finanzielle Forderungen? Handelt es sich um familienrechtliche Angelegenheiten (wie zum Beispiel Vormundschaftsfragen)? Oder wirft Ihr Bruder Ihnen Straftaten vor, die er ggf. zur polizeilichen Anzeige bringen will?

Dass Sie von Ihrem Bruder anwaltliche Schreiben erhalten besagt ja lediglich, dass Ihr Bruder in irgendeiner Sache Klärungsbedarf sieht. Ich kann Ihnen beim besten Willen nicht weiterhelfen, wenn ich nicht weiß, welche Forderungen oder Anschuldigungen Ihr Bruder konkret gegen Sie vorbringt.

Beste Grüße von Pippilotta

Nein, ich denke, antworten musst Du nicht. Wenn der was will, soll er klagen. Dann ist immer noch Zeit, sich zu verteidigen, ggfs. mit einem Anwalt…

Hallo,
es kann natürlich passieren, dass wenn keine Reaktion auf das Anwaltschreiben erfolgt, dass der Anwalt einen Schritt weitergeht wie z. B. durch ein gerichtliches Verfahren. Leider ist nicht weiter ausgeführt, um welche Forderungen / Anschuldigungen es geht. Wenn es jedes Jahr um ähnliche Dinge geht, kann ja vielleicht selbst eine Antwort erfolgen, ohne dass ein Anwalt eingeschaltet wird. Allerdings nur, wenn hier absolute Sicherheit vorliegt, nicht dass hier Fehler gemacht werden.

Viele Grüße

Anwälte können Sie anschreiben bis zum Abwinken, ohne dass Sie reagieren müssen. Viele Anwälte diktieren einfach blind ab, was ire klienten so erzählen und lassen solche Schreiben als Testballon los.
Ich würde mir einen Formbrief anlegen mit dem Inhalt: Habe Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen. Betrachte Anspruch als unbegründet und werde weiter nicht reagieren.
Kostet dann jeweils 58 Cent bzw. noch besser als Fax versenden und die Sendequittung aufheben.

Einen eigenen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn Klage erhoben wird bzw. gerichtliche Schreiben eintreffen.

Hallo,

Es kommt auf den Sachverhalt an. Im allgemeinen ist es aber Klug auf Anwalt Schreiben zu reagieren. Damit Ihnen hierbei kein „grober Fehler“ unterläuft empfehle ich je nach Sachverhalt die Hinzuziehung eines (Fach) Rechtsanwaltes. Sollten Regelmäßige Angriffe erfolgen, sollten Sie dies auch einmal beim Anwalt erörtern. Vielleicht beseht ja dann irgendwann die Chance auf so etwas wie eine „einstweilige Verfügung“. Ansonsten hilft es nichts, Sie müssen den „Kram“ wie gewohnt aussitzen. Es gibt halt Leute die haben nichts anderes zu tun, oder denen ist langweilig, oder sie sind einfach unzufriedene Menschen die Streit suchen… Wenn Sie jedes Mal gewinnen, sollten Sie vielleicht auch einmal überdenken, oder auch Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten, das die Gegenseite diese Anwalts- und Verfahrenskosten tragen muss. Dies kann auf Antrag, wird z.B. in einem Verfahren vom Richter festgelegt. Argumentieren Sie hier gut, könnte hier eine Regelung in Ihrem Sinne erfolgen. Das könnte für mich sogar ein Grund sein z.B. ein Verfahren 1 Mal auch wirklich durch zu ziehen. Dies ist aber eigene Ermessenssache! Der ganze Quatsch kostet auf jeden Fall reichlich Nerven. Zudem gibt es bei solchen Prozessen oftmals nur die Gewinner, die daran Geld verdienen können. Solche Streitereien sind deshalb nach meiner Meinung eher wohlbedacht und überlegt anzugehen.

Mfg
Andreas

Da ich nicht weiß um welche Sachen er Dir über einen Anwalt schreiben läßt (wie wichtig sie sind ).Da müsste ich schon näheres Wissen.
Geht es um Anschuldigungen welche nicht gerechtfertigt sind ,würde ich mir keinen Anwalt nehmen und abwarten was er macht.Denn wenn er Klage einreicht ist Dein Bruder Beweispflichtig und nicht Du.
MfG

Hallo Icke 2013,

Warum hat Ihr Anwalt seine Kosten nicht beim gegnerischen Anwalt geltend gemacht, wenn Sie doch, wie Sie sagen, obsiegt haben?

Es ist zu unterscheiden zwischen strafrechtlichen Beschuldigungen oder zivilrechtlichen Ansprüchen. Es kommt immer auf den Einzelfall des Vorwurfs an, man kann daher ohne Kenntnis dessen, nicht sagen, ob anwaltliche Hilfe notwendig ist oder nicht.
Viel Glück

Hallo,

leider steht wenig in der Beschreibung, aber ich versuche es trotzdem.

Grundsätzlich ist ein Anwaltsschreiben „wie jeder andere Brief“ zu sehen…d.h. eine Beantwortungspflicht gibt es nicht.

Der Inhalt wäre entscheidend…wenn z.B. eine aussergerichtliche Einigung für ein bestehendes Problem angeboten wird, die man ignoriert, kann es durchaus zu einer (teureren und schlechteren) Lösung bei Gericht kommen.

Wenn aber z.B. falsche Beschuldigungen erhoben werden, die absolut haltlos sind, dann kann man „die Gegenseite durchaus kommen lassen“, denn wenn an dem Vorwurf nichts Haltbares ist, dann wird das Verfahren auch so eingestellt.

Verwende auch gern das Beispiel "Jemand will 100 € von mir, obwohl wir keinen Vertrag o.ä. geschlossen haben—> abwarten, Ruhe bewahren.

Evtl. wäre zu prüfen - wenn der Bruder Sachen „erfindet“ - ob nicht die zuständige Unterbringungs- oder Betreuungsstelle informiert wird (d.h. im Sinne von „der Bruder hat Probleme und braucht Hilfe“).

Interessant ist es immer, wenn es um sogenannte „Titel“ geht (Unterhalt o.ä.). Auch MAHNBESCHEIDE sollte man auf keinen Fall ignorieren.

lg

lumini

Frag das doch den Anwalt, den Du Dir immer nimmst!

Grüße

Danke, hat mir weiter geholfen… Gruß

Danke, ich werde es so mal machen. MfG

Es sind meist Familienangelegenheiten, falsche Anschuldigungen eben. wenn ich mit Anwalt reagiere, kostet mich das ja was. Aber danke

Danke, ich werde es mal versuchen… Das Internet wird vielleicht hilfreich sein.

Hallo,

sorry für die Verspätung. Deine Frage kann ich Dir nicht ohne weiteres beantworten, da ich nicht weiß, um welche Sachverhalte es im einzelnen geht.

Kannst Du Deine Frage evtl. noch weiter ausführen?

Karl

Hallo, danke habe schon Antwort erhalten. Bey