Muss ich auf meine Garantie verzichten?

Hallo, ich habe eine Eterna Armbanduhr zur Wartung gegeben mit einer Garantie von 24 Monaten für 385 € an Kosten zuzügl. 50€ Versandkosten. Nach 8 Monaten stellte ich fest, dass das Glas beschlagen war und auch die Uhr etwa 1,5 Min. in der Woche ungenau lief. Wieder hin zum Laden, Uhr wieder eingeschickt. Sie sagen jetzt dass die Uhr dicht war und das Wasser bereits Rost angesetzt hatte (nach einigen Tagen?) Sie wollen die Garantie nicht übernehmen. Die Krone sei evtl. nicht verschraubt gewesen, was aber nicht der Fall war. Über die Ungenauigkeit wird nichts gesagt. Wie verläuft es, die Uhr wieder richtig einzustellen? Werden dafür auch die Dichtungen gewechselt? Ich würde auf meine gebotene 24 Monatige Garantie bestehen! Was meint ein Experte hierzu? Ich habe meine Uhr sehr pfleglich behandelt! Vielen Dank im voraus? H.Lange

Du schreibst etwas unverständlich.

385 € sind was ? Der Preis für eine Wartung beim Hersteller die dann wieder für 2 Jahre eine Garantie ( auf was genau ?) bietet ?
Was wird im Rahmen der Garantie zugesagt zu machen oder auszutauschen wenn ein Mangel auftritt ?
Ich meine schon, beschlagen unter dem Glas wäre so ein Mangel (die "Rost"schäden als Folge sicher ganz bestimmt) und eine Gangabweichung sicherlich auch. Kommt auf die Güte des Uhrwerkes an, bei dem Preis mag es ein hochwertiger Chronometer sein, der sollte nicht so eine Abweichung haben.

gemeint ist wohl „nicht dicht war“ oder ?
Ich bin ziemlich sicher das zu einer Wartung für dieses Geld auch der Tausch von Verschleißteilen wie Dichtungen gehört.

MfG
duck313

Bei der Uhr handelt es sich um eine Eterne KonTiki Automatik 158541:
Am 8.8.17 wurde die Uhr zur allgemeinen Wartung wegen Gangungenauigkeit zu xyz, wo die Uhr auch gekauft wurde, eingereicht.
Revision der Uhr:
Zerlegen, Reinigen, Schmieren und Zusammenbau des Uhrwerks, Behebung der Mängel am Uhrwerk (neue Zugfeder), Reglage und Funktionskontrolle, Reinigung von Gehäuse, Band und Schließe, Herstellung der Wasserdichtigkeit (neue Dichtungen, Neue Krone, neuer Drücker), Endkontrolle (Uhrenbeweger, Sichtprüfung mit Lupe und Mikroskop).
"Für die ordentliche Ausführung der o.b. Reparatur und die darin ausgetauschten Original-Ersatzteile, garantieren wir für 24 Monate die einwandfreie Beschaffenheit. Ausgeschlossen sind Mängel aufgrund von normalem Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch oder offenslichtlich physischen Beschädigungen!

So stand es in der Rechnung für die wir 385,00 € gezahlt haben. Undicht war sie am 17.5.18, dann haben wir sie sofort wieder zum Uhrengeschäft gebracht.

Das ist aber normal und nach dem Gesetz auch (als Gewährleistung) vorgeschrieben.

Die Firma garantiert doch „nur“ für einwandfreie Arbeit (Einstellung) und für die Güte der eingebauten Ersatzteile.
Nicht etwa alle denkbaren Fehler innerhalb von 2 Jahren kostenfrei zu beheben.

und die Dinge die man ausschließt sind auch klar. Das liegt bei Dir sicher nicht vor. Aber das ist auch der Punkt, darüber kann man dann heftig streiten ob irgendwelche Einflüsse beim Kunden durch den Gebrauch zu einem Schaden geführt haben.

MfG
duck313

Also habe ich keine chance und muss jetzt die Kosten wieder tragen, denn die Uhr liegt unrepariert beim Uhrmacher.

Dann hast du mich missverstanden.
Du sagst doch, du hast die Uhr nicht grob oder falsch behandelt und alles richtig gemacht.
Na gut, dann sage das dem Uhrmacher doch auch so. Sage, es liegt ein Schaden vor weil bei der kürzlichen Wartung offenbar ein Fehler passiert ist.
Wie kommt denn sonst Wasser rein und wie kann es rosten ? Doch nur wenn was undicht war.
Die Gangabweichung wird wohl mit dem Wasserschaden zusammenhängen.
Die allein wäre auch ein berechtigter Mangel .
Jetzt ist aber der Wasserschaden das größere Problem.

Ist der Uhrmacher Mitglied der Innung ? Dann gibt es dort sicher eine Schlichtungsstelle die zw. Betrieb und Kunden vermittelt. Frage mal nach.

Auch könntest Du versuchen ein Gutachten bei einem Sachverständigen für Uhren machen zu lassen ( kostenpflichtig, müsste dann aber der Uhrmacher tragen, wenn das Ergebnis auf eine falsche Wartung zurückzuführen wäre).

Letztlich müsstest Du deine Rechte anwaltlich/gerichtlich durchsetzen, was immer mit Risiko und Kosten behaftet ist.

Die Uhren vom Aldi haben nicht so eine Abweichung.