Hallo holeinone,
ich bin derzeit privat krankenversichert und werde im
kommenden Jahr beruflich kürzer treten und somit weniger
verdienen. Ich falle dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Kann mir jemand sagen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt in
der PKV zu bleiben?
Vorab: Ich bin kein Experte, traue mir dennoch eine Antwort zu. Wenn ein Experte Abweichendes erklärt, bitte tendenziell eher demjenigen vertrauen.
Ich unterstelle aufgrund der Konstellation Deiner Fragestellung, dass Du unter 55 Jahre alt bist. Wenn Du älter bist, schreibe das doch kurz hier und vergesse den Rest meiner Ausführungen.
Mit dem Fallen unter die BBG durch Reduzierung Deines Einkommens bist Du im Angestelltenverhältnis (wieder, oder ggf. auch erstmalig) pflichtversichert. Einen Verzicht auf die Pflichtversicherung, der in jedem Fall extrem gut abgewogen werden sollte, Dich aber von der Pflichtversicherung ausnehmen würde, kannst Du IMHO nur dann erklären, wenn Du die Grenze *aufgrund* einer Anhebung der BBG-Grenze unterschreitest. Das ist bei Dir offensichtlich nicht der Fall.
Du kannst mithilfe einer „Anwartschaft“ Deinen Status in der PKV konservieren (Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung). Das kostet einen monatlichen Beitrag, den Du bei Deiner PKV erfragen kannst.
Viele Grüße
Mathias