Muss ich aus der PKV raus?

Hallo an alle,
ich bin derzeit privat krankenversichert und werde im kommenden Jahr beruflich kürzer treten und somit weniger verdienen. Ich falle dann unter die Beitragsbemessungsgrenze. Kann mir jemand sagen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt in der PKV zu bleiben?

lieben Dank
holeinone

Hallo,

gem. §8 SGB V nur, wenn einer der Ausnahmetatbestände zutrifft.

Zitat
§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig
wird

  1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,
    1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und in
    den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert
    war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und
    Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses
    Buches entsprechen,
  2. durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des
    Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und
    Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf
    die Elternzeit,
    2a. durch Herabsetzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit während der Pflegezeit nach
    § 3 des Pflegezeitgesetzes; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Dauer der
    Pflegezeit,
  3. weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der
    regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes
    herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluß an
    ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein
    Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden
    Halbsatzes erfüllt; Voraussetzung ist ferner, daß der Beschäftigte seit mindestens
    fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei
    ist,
  4. durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente oder die Teilnahme an einer
    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Abs. 1 Nr. 6, 11 oder 12),
  5. durch die Einschreibung als Student oder die berufspraktische Tätigkeit (§ 5 Abs.
    1 Nr. 9 oder 10),
  6. durch die Beschäftigung als Arzt im Praktikum,
  7. durch die Tätigkeit in einer Einrichtung für behinderte Menschen (§ 5 Abs. 1 Nr. 7
    oder 8 .
    (2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei
    der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht
    an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst
    vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann
    nicht widerrufen werden.

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo,

wenn du engestellt bist und unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst: Keine Chance.

Ab in die GKV und lass dir von deiner PKV ordentliche Zusatztarife anbieten, ohne Gesundheitsprüfung und Anrechnung der bisher gezahlten Beiträge.

… das hab ich befürchtet. Dachte es gibt evtl. irgendein „Hintertürchen“ :wink: Vielen Dank!

Hallo holeinone,

ich bin derzeit privat krankenversichert und werde im
kommenden Jahr beruflich kürzer treten und somit weniger
verdienen. Ich falle dann unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Kann mir jemand sagen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt in
der PKV zu bleiben?

Vorab: Ich bin kein Experte, traue mir dennoch eine Antwort zu. Wenn ein Experte Abweichendes erklärt, bitte tendenziell eher demjenigen vertrauen.

Ich unterstelle aufgrund der Konstellation Deiner Fragestellung, dass Du unter 55 Jahre alt bist. Wenn Du älter bist, schreibe das doch kurz hier und vergesse den Rest meiner Ausführungen.

Mit dem Fallen unter die BBG durch Reduzierung Deines Einkommens bist Du im Angestelltenverhältnis (wieder, oder ggf. auch erstmalig) pflichtversichert. Einen Verzicht auf die Pflichtversicherung, der in jedem Fall extrem gut abgewogen werden sollte, Dich aber von der Pflichtversicherung ausnehmen würde, kannst Du IMHO nur dann erklären, wenn Du die Grenze *aufgrund* einer Anhebung der BBG-Grenze unterschreitest. Das ist bei Dir offensichtlich nicht der Fall.

Du kannst mithilfe einer „Anwartschaft“ Deinen Status in der PKV konservieren (Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung). Das kostet einen monatlichen Beitrag, den Du bei Deiner PKV erfragen kannst.

Viele Grüße
Mathias

Lieber Mathias,
ganz lieben Dank. Das mit der Anwartschaft wußte ich tatsächlich nicht.
Mir ist von meinem Arbeitgeber eine Prämie in Aussicht gestellt worden, die den fehlenden Betrag für die Bemessungsgrenze auffüllen soll. Dies aber erst zum Jahresende 2011. Meinst du, damit wäre ich save?
Hast du da Erfahrung?
holeinone :wink:

Hallo holeinone,

Mir ist von meinem Arbeitgeber eine Prämie in Aussicht
gestellt worden, die den fehlenden Betrag für die
Bemessungsgrenze auffüllen soll. Dies aber erst zum Jahresende
2011. Meinst du, damit wäre ich save?

Wenn Du Dich auf Deinen Arbeitgeber dahingehend voll und ganz verlassen kannst, die Prämie als Gehalt sozialversicherungspflichtiges Einkommen gezahlt wird und wenn Du am 31.12.2002 bereits PKV warst (wenn nicht, muss es die ca. 5.000 EUR höhere JAEG sein statt der BBG), dann *glaube* ich ja.

Aber da lässt Du Dich bitte wirklich von Profis beraten, im Zweifelsfall auch schriftlich - ruf’ im ersten Schritt einfach mal bei einer beliebigen GKV Deiner Wahl an.

Hast du da Erfahrung?

Nein, das nicht. Ich würde aber immer, wenn sich die Gelegenheit zum Wechsel in die GKV ergibt, sehr intensiv darüber nachdenken, ob ich das nicht eigentlich doch will.

Alles Gute, auch für die „richtige“ Wahl
Mathias

… das hast du schön geschrieben. Vielen Dank Mathias :smile:

Hallo,

wenn Sie 5 Jahre in der PKV Mitglied waren, haben Sie die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht, bei der GKV befreien zu lassen, jedoch wird dies für Sie dann sehr schwer werden, wieder in die GKV zu kommen. falls Sie dieses wünschen.

MFG

Hallo holeinone,
leider muss ich Dir mitteilen, dass Du mit einem Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze zwingend vom Arbeitgeber als pflichtversichert gemeldet wirst. Ein „Entkommen“ gibt es nicht - deshalb ja auch der Name „Pflichtversicherung“.

Du kannst gerade noch entscheiden, ob Du in einer der vielen Ersatzkassen möchtest, oder der Arb.-Geber Dich bei der AOK anmelden soll.

Tut mir leid, dass ich dir da keine bessere nachricht geben kann… Anders wäre es, wenn du selbständig würdest, aber das kommt wohl nicht in Frage bei deiner Tätigkeit, nehme ich an.

Lebe Grüße
Hans-Günter

Informiere Dich auch gern auf unser Homepage über weitere Details der Pflichtversicherungsgrenze und der Gesundheitsreform zum 01.01.2011:
Home: www.pkv-netz.com