muß ich bei behindertengerechten wohnung bei

… meiner alten die dies nicht ist dennoch kündigungszeit einhalten
ich bin e-rolltfahrer und muß deshalb umziehen aus1 zimmerwoh.in 2mal sogroße,atesst des arztes liegt vor. muß ich dennoch eine normale kündigungszeit einhalten,den dann ist die andere weg.danke für euere antwort.

Liebe 241276,

da kann ich dir leider nicht verbindlich weiterhelfen.
(Wenn du jetzt erst den E-Rollstuhl bekommen hast und somit deine jetztige Wohnung nicht normal nutzen kannst, denke ich das ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Kannst du alle Türlöcher durchfahren, Bad und Küche vernünftig nutzen ?
Als erstes würde ich ein Gespräch mit dem Vermieter suchen. Ansonsten kannst du dich bei der Verbraucherzentrale -zu finden übers Internet- verbindlich informieren.)

Viel, viel Glück
wünscht kaffee