Muss ich bei der Autowerkstatt alles bezahlen?

Ich habe mir ein golf 2 gekauft, der kein tüv hatte. habe denn den golf in eine werkstatt gebracht. Habe denn den meister erklärt das er ihn tüv fertig machen soll und dass das auto beim standgas kurz vorm absaufen ist und beim anfahren blubbert (sprit verbrauch 15,4 lieter) und es auch beheben solle. tüv kamm er ohne probleme durch. Bei der anderen sache wurden 3 sachen neu eingebaut, die das problem beheben sollten. hat aber nichts gebracht, darauf meinte der meister das mein auto eine scharfe nockenwelle hat. hat er aber nicht, worauf ich wieder zu ihn hingefahren bin, das er nochmal kucken soll, da er keine scharfe nockenwelle hat. nun kuckt er wieder. jetzt meine frage: ich habe 300 euro für sachen bezahlt die aber den fehler nicht behoben haben. und es wird ja bestimmt wieder eine rechnung kommen, nur muss ich alles bezahlen wobei er am rum experimentieren ist bis es behoben ist?

mfg

woodant

Bin ich überfragt, kann leider nicht weiter helfen

gruß
Kleihell

Sorry, aber die Frage sollte eher an einen Rechtsanwalt oder Verbraucherschützer gestellt werden.

Ich bin nur Ingenieur…

Gruss
Peter

Lieber/e Woodant!

Für diese Frage würde ich jemand juristisch beschlagenen suchen, da es hier um Konsumentenschutz und Gewährleistung bzw. Reklamation geht und man einfach wissen muss, wie man als Konsument gegen Herumprobieren geschützt ist, bzw. sich auch einen Pauschalpreis ausmachen kann auf den sich der Händler einlässt und dass das dann auch behoben sein sollte.

mfg
epa

Hallo Woodant,
ich glaube meine Antwort ist dir schon zugegangen , aber falls nicht , hier nochmal in Kurz :
Grundsätzlich scheint der Betrieb nicht besonders gute Kenntnisse zu haben , wenn die da immer noch im Stadium PROBIEREN sind . Nun denn , wenn Teile eingebaut werden u. das Problem immer noch existent ist , liegt die Chance nahe , daß dieses Teil ok war , oder einen Defekt hatte , aber nicht im Zusammenhang zu deinem Problem stand/steht . Das ist Fakt . Ich würde mal mit dem HAUPT-Verantwortlichen dazu sprechen und ihm das Thema BEZAHLUNG / KOSTEN diskutieren . Er kann die Teile wieder rück-einbauen , falls du das wünschst u. falls aus deiner Sicht tatsächlich der Tausch nichts erbracht hat . Das Problem = er wird die Teile nicht mehr haben ! Da geht das Thema los. Ich würde mit ihm mindestens 50% Kosten-Nachlass diskutieren , denn er hat Kosten verursacht OHNE Mangel-Beseitigungs konform Auftrag erfüllt zu haben . Das ist das MINDESTE , was er akzeptieren sollte . Oder RÜCKEINBAU , wenn er die Teile noch hat ( Kostenerstattung ) . Gib ihm eine letzte Chance den Defekt zu beseitigen . Manchmal muss mal halt andeuten , „negative Propaganda“ machen zu können , dann wird er evtl. einwilligen . Finaler Schritt = wechsel die Werkstatt , wenn das dort nur „SCHÜLER“ sind .
Juristische Basis = ist der erteilte Auftrag mit EINDEUTIGER Beauftragung = Ist das so gemacht worden ? Da liegt oft das Diskussions-Thema im Falle eines Streites = die berühmte Frage = "was wurde eigentlich beauftragt ? "

Gruß Daniel