Muss ich bei einer weiterbildung zuzahlen?

hallo,
mein chef möchte, dass ich einen kurs belege.
er verlangt jedoch, dass ich die hälfte der kosten übernehme indem er das mit den überstunden verrechnet.

darf der das?

Hallo,

um diese Frage beantworten zu können, fehlen einige Hintergrundinformationen.

Gruß

Das kommt wie bei den meisten Fragen auf die Details an: Er kann dich nicht ohne Weiteres zwingen, einen Kurs zu belegen und dich dann an den Kosten beteiligen.

Aber dann: auf welcher Grundlage die Überstunden bewertet werden: gibt es eine Regelung dazu, die dir eindeutige Ansprüche darauf zuspricht? Wenn sich die Überstunden im Graubereich befinden, wird sich kein Gericht finden, dass darauf einen Anspruch definiert.

Und dann: Ist es wirklich nur der Arbeitgeber, der dich zu einer Fortbildung nötigt, oder kannst du die Entscheidung beeinflussen? Wenn es lediglich nach Muster geht: Ich biete dir an, dich fortzubilden, wenn du dich in der einen oder anderen Form an den Kosten beteiligst, dann ist das völlig in Ordnung. Der Arbeitgeber hat gemeinhin keine Verpflichtung, dein Wissen up to date zu halten. Es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht so etwas vor. Oder die Fortbildung ist notwendig, um berufstauglich zu bleiben (z.B. gesetzlich vorgeschriebene Nachschulungen). Das würde ich dann unter Arbeitgeberpflichten sehen.

hi tonino82,
ich werde mich morgen dazu äußern, da ich erst die nötige Rechsprechung dazu lesen möchte um dir dann eine korrekte Antwort geben zu können.
Lieben Gruß

Hallo,

wenn der Chef dies möchte und die Weiterbildung überwiegend für die Tätigkeit notwendig ist, dann müsste er es auch ganz bezahlen.

Hallo,

da bin ich nun leider auch etwas überfragt - denke aber, dass Entsprechendes in deinem Arbeitsvertrag vermerkt sein müsste - ist es das?

Ansonsten würde ich allerdings abwägen, ob es sich lohnt, dagegen anzugehen und die Konfrontation mit dem Chef zu suchen. Um was für einen Kurs handelt es sich denn, bringt er dich beruflich weiter? Generell ist es ja schon gut, wenn sich AGs überhaupt an den Kosten für eine Weiterbildung beteiligen, aber natürlich nur dann, wenn es auch etwas für dich ist.

Guten Morgen,
wenn der Kurs zu hundert Prozent vom Arbeitgeber angewiesen wird,muss er Ihn auch bezahlen! Aber es gibt verschiedene Meistermodelle u.ä. wo das absolut
üblich ist, da ich Ihre Vorgeschichte nicht kenne,kann es auch anders laufen!
MfG Oliver

Hallo,

das fällt eher unter Arbeitsrecht, deshalb kann ich da nicht wirklich helfen, aber vom „Gefühl“ her denke, ich wenn eine Weiterbildung „angeordnet“ wird, dann muss der AG auch dafür komplett zahlen…aber wie gesagt, das ist eine Frage für den arbeitsrechtlichen Bereich.

Viel Erfolg!

Hallo tonino82,

das ist eine gute Frage.

Eine fundierte Antwort kann ich hierzu nicht geben.

Wenn es eine zwigend erforderliche Schulung (z.B. bei LKW Fahrern) ist würde ich nein sagen. Handelt es sich um eine Art Qualifizierung, denke ich, dass es abzuwägen gilt ob das nicht ein Vorteil sein kann.

Am besten ab zum Betriebsrat oder zur Gewerkschaft, bei diesen Stellen kann der Einzelfall genau abgeklärt werden,da unter Umständen ein Tarifvertrag oder ähnliches hier eine klare Aussage macht.

Beste Grüße
Anderl

Hallo,
das darf er natürlich nicht, d.h. er kann sie nicht dazu zwingen. Sollten sie allerdings einen Kurs belegen der ihnen und dem Unternehmen zum Vorteil gereicht, kann ihr Chef verlangen bzw. mit ihnen vereinbaren, dass sie sich nach der Ausbildung noch eine gewisse Zeit an das Unternehmen binden.
Viel Erfolg und Gruß
D. Kühn

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen

Hallo Tonino82,

wenn Dich Dein AG zu einem Kursus schickt, soll er ihn grundsätzlich auch bezahlen.

Wenn er Dich schickt, will er danach eine höhere Leistung von Dir (schneller oder höher qualifiziert), sonst macht es für ihn keinen Sinn. Wohltäter sind rar geworden.

Kursus heißt, Du bist nicht an Deinem Platz, bekommst trotzdem dein Geld weiter und der Kurs selbst kostet ja auch.

Warum ist Dein Chef ausgerechnet so hinter Dir her?

Wem nutzt dieser Kursus am meisten?

Bekommst Du danach mehr Gehalt oder Lohn?

Ist es eine rein Jobbezogene Fortbildung oder hast Du auch privat oder für später etwas davon?

Kläre vorher, was passiert, wenn Du nicht hingehst.

Man kann z.B. als AG eine qualifizierte Fortbildung bezahlen und vereinbaren, dass der AN nicht vor einer bestimmten Zeit nach Abschluss der Fortbildung kündigen darf, sonst muss er zahlen. Beispiel: Busführerschein bei Verkehrsunternehmen.

Viel Glück
Fredo

Hallo,da must du dich rechtlich erkundigen .Alles Gute