Muss ich bei Filmvorführungen an der Schule eine Lizenz kaufen?

Hallo,

ich bin Lehrer und wir planen ihm Rahmen der SMV-Tätigkeit mit den Schülern der Unterstufe einen Videoabend zu organisieren, zu dem die Kinder aber auch ihre Freunde mitbringen können (OHNE Eintritt, es soll aber Essen/Getränke verkauft werden). Vermutlich würden so ca. 30- max. 50 Personen kommen.
Meine Frage ist jetzt: Müssen wir extra Lizenzen (Ton- und Filmrechte) für die geplanten Filme kaufen? Wir würden gerne 4 Filme anbieten und das wird dann sehr teuer… auch Jahreslizenzen kosten 200-300 Euro aufwärts. Wir wollen uns nicht bereichern, aber diesen Betrag können wir nur mit Popcorn etc. schwer eintreiben.

Wenn eine persönliche Beziehung zu den Schülern besteht, braucht man ja keine Lizenz, aber wie ist es in diesem Fall?

Und gibt es wirklich die Regelung, dass eine Lizenz ebenfalls überflüssig ist, wenn man ein paar Minuten aus dem Film nicht zeigt?

Vielen Dank schon im Voraus für alle Antworten/hilfreichen Links!

hallo,
Bei einer öffentlichen Wiedergabe steht dem urheber nach §15 abs.2 urhg ein
ausschließliches verwertungsrecht zu. die nicht öffentliche wiedergabe bedarf keiner
erlaubnis :wink:
um es kurz zu machen und auf der rechtlich sicheren seite zu sein, empfehle ich den
lizenzkauf und vielleicht etwas teureres popcorn, um das geld wieder rein zu
bekommen.
mit freundlichen grüßen
c.schmid

Hallo zurück!

Ich bin leider kein Experte in diesen Dingen - ich weiß nur, dass es bei solchen Veranstaltungen meist eine Auslegungssache ist und man sich durch kleine „Tricks“ wahrscheinlich unangreifbar machen kann - mal abgesehen davon dass „wo kein Kläger, da kein Richter“.
Ich kann mich erinnern, dass an unserer Schule die SMV auch ab und zu Filmeabende veranstaltet hat, dass das aber auch damals immer ein Terz war, dass es ja nicht so aussieht, als wäre es öffentlich und gegen Geld.
Das mit dem öffentlich kann man ja leicht ausschließen, in dem man ein Schild aufhängt „private Veranstaltung“, dass der Film aus Lehr-Gründen gezeigt wird kann man immer irgendwie untermauern und mit Geld für Popcorn und Getränke lassen sich im Zweifel auch Lösungen finden: teils über eine Umdefinierung in Spenden (das hängt dann davon ab, wie sozial Ihre Schüler so sind, ob das funktioniert) oder halt durch eine räumliche Trennung… (im Sinne von: was kann der Kiosk vor der Tür dafür, wenn drinnen ein Film gezeigt wird…?)
Ich kann mir insgesamt nicht vorstellen, dass sie Schwierigkeiten bekommen könnten: alle die zu der Vorstellung kommen haben ja ein Interesse daran, und Sie werden ja nicht gerade Plakate am Bahnhof aushängen, die darauf hinweisen.
Ansonsten muss es sicher noch andere Möglichkeiten geben, als teure Lizenzen zu erwerben, die Gemeinde bei uns hat ebenfalls früher im katholischen Gemeindesaal Filme gezeigt (zugegeben, vielleicht nicht die topaktuellen Blockbuster) und hat dafür sogar Eintritt verlangt.
Es gibt - zumindest am Theater - auch immer so eine Personenanzahlregelung: bei nur 99 Personen braucht man z.B. keinen Feuerwehrmann usw. und die Abgaben, die man dann an die Verlage zahlt sind deutlich niedriger.
Mehr fällt mir leider zu dem Thema auch nicht ein!
Ansonsten einfach mal bei Google „filmvorführung in der Schule“ eingeben, da kamen eigentlich Texte, die die rechtliche Lage genau wiedergeben. (aber darauf sind Sie wahrscheinlich schon selbst gekommen…)

Viel Glück und viel Spass!

Hallo zurück!

Ich bin leider kein Experte in diesen Dingen - ich weiß nur, dass es bei solchen Veranstaltungen meist eine Auslegungssache ist und man sich durch kleine „Tricks“ wahrscheinlich unangreifbar machen kann - mal abgesehen davon dass „wo kein Kläger, da kein Richter“.
Ich kann mich erinnern, dass an unserer Schule die SMV auch ab und zu Filmeabende veranstaltet hat, dass das aber auch damals immer ein Terz war, dass es ja nicht so aussieht, als wäre es öffentlich und gegen Geld.
Das mit dem öffentlich kann man ja leicht ausschließen, in dem man ein Schild aufhängt „private Veranstaltung“, dass der Film aus Lehr-Gründen gezeigt wird kann man immer irgendwie untermauern und mit Geld für Popcorn und Getränke lassen sich im Zweifel auch Lösungen finden: teils über eine Umdefinierung in Spenden (das hängt dann davon ab, wie sozial Ihre Schüler so sind, ob das funktioniert) oder halt durch eine räumliche Trennung… (im Sinne von: was kann der Kiosk vor der Tür dafür, wenn drinnen ein Film gezeigt wird…?)
Ich kann mir insgesamt nicht vorstellen, dass sie Schwierigkeiten bekommen könnten: alle die zu der Vorstellung kommen haben ja ein Interesse daran, und Sie werden ja nicht gerade Plakate am Bahnhof aushängen, die darauf hinweisen.
Ansonsten muss es sicher noch andere Möglichkeiten geben, als teure Lizenzen zu erwerben, die Gemeinde bei uns hat ebenfalls früher im katholischen Gemeindesaal Filme gezeigt (zugegeben, vielleicht nicht die topaktuellen Blockbuster) und hat dafür sogar Eintritt verlangt.
Es gibt - zumindest am Theater - auch immer so eine Personenanzahlregelung: bei nur 99 Personen braucht man z.B. keinen Feuerwehrmann usw. und die Abgaben, die man dann an die Verlage zahlt sind deutlich niedriger.
Mehr fällt mir leider zu dem Thema auch nicht ein!
Ansonsten einfach mal bei Google „filmvorführung in der Schule“ eingeben, da kamen eigentlich Texte, die die rechtliche Lage genau wiedergeben. (aber darauf sind Sie wahrscheinlich schon selbst gekommen…)

Viel Glück und viel Spass!

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Hallo zurück!

Ich bin leider kein Experte in diesen Dingen - ich weiß nur, dass es bei solchen Veranstaltungen meist eine Auslegungssache ist und man sich durch kleine „Tricks“ wahrscheinlich unangreifbar machen kann - mal abgesehen davon dass „wo kein Kläger, da kein Richter“.
Ich kann mich erinnern, dass an unserer Schule die SMV auch ab und zu Filmeabende veranstaltet hat, dass das aber auch damals immer ein Terz war, dass es ja nicht so aussieht, als wäre es öffentlich und gegen Geld.
Das mit dem öffentlich kann man ja leicht ausschließen, in dem man ein Schild aufhängt „private Veranstaltung“, dass der Film aus Lehr-Gründen gezeigt wird kann man immer irgendwie untermauern und mit Geld für Popcorn und Getränke lassen sich im Zweifel auch Lösungen finden: teils über eine Umdefinierung in Spenden (das hängt dann davon ab, wie sozial Ihre Schüler so sind, ob das funktioniert) oder halt durch eine räumliche Trennung… (im Sinne von: was kann der Kiosk vor der Tür dafür, wenn drinnen ein Film gezeigt wird…?)
Ich kann mir insgesamt nicht vorstellen, dass sie Schwierigkeiten bekommen könnten: alle die zu der Vorstellung kommen haben ja ein Interesse daran, und Sie werden ja nicht gerade Plakate am Bahnhof aushängen, die darauf hinweisen.
Ansonsten muss es sicher noch andere Möglichkeiten geben, als teure Lizenzen zu erwerben, die Gemeinde bei uns hat ebenfalls früher im katholischen Gemeindesaal Filme gezeigt (zugegeben, vielleicht nicht die topaktuellen Blockbuster) und hat dafür sogar Eintritt verlangt.
Es gibt - zumindest am Theater - auch immer so eine Personenanzahlregelung: bei nur 99 Personen braucht man z.B. keinen Feuerwehrmann usw. und die Abgaben, die man dann an die Verlage zahlt sind deutlich niedriger.
Mehr fällt mir leider zu dem Thema auch nicht ein!
Ansonsten einfach mal bei Google „filmvorführung in der Schule“ eingeben, da kamen eigentlich Texte, die die rechtliche Lage genau wiedergeben. (aber darauf sind Sie wahrscheinlich schon selbst gekommen…)

Viel Glück und viel Spass!

Bin leider schon etwas spät dran, aber generell: ja
Die meisten Schulen machen das aber nicht, soviel ich weiß. Diese ganze Sache mit den Filmen ist etwas happig, aber im Prinzip sollte das so ähnlich ablaufen wie mit theaterstücken. Wenn man beispielsweise in der Schule ein Shakespear- Stück aufführen möchte, muss man Lizenzen dafür erwerben- und die kosten bis zu 300 euro. Es kommt aber immer auf den Film bzw. das Stück an. Bei Dokumentationen und dergleichen braucht man das glaub ich nicht.