Muss ich bei umtausch gutschein akzeptieren

ich habe für meine Tochter am Freitag Ohrringe gekauft und sofort nach Rückgabe bei Nichtgefallen gefragt. Diese Antwort wurde bejaht. Heute soll ich nun einen Gutschein bekommen. Ich möchte jedoch mein Geld zurück. zumal die Ohrringe nicht halten, eine Schraube ist viel zu weit.

Hallo Schepi,

habe mein Jurastudium erst begonnen, kann dir da leider keine sichere Auskunft geben. Tut mir wirklich leid!
Ich denke jedoch, dass du den Gutschein nicht akzeptieren musst! Kann dir jedoch keine rechtliche Grundlage dafür nennen…

Sorry nochmal!

Liebe Grüße
Michaela:

ich habe für meine Tochter am Freitag Ohrringe gekauft und
sofort nach Rückgabe bei Nichtgefallen gefragt. Diese Antwort
wurde bejaht. Heute soll ich nun einen Gutschein bekommen. Ich
möchte jedoch mein Geld zurück. zumal die Ohrringe nicht
halten, eine Schraube ist viel zu weit.

Wenn der Verkäufer freiwillig eine Rückgabe bei Nichtgefallen zugesteht, dann handelt es sich um einen Kauf auf Probe - das heißt bei Nichtgefallen werden alle erbrachten Leistungen zurückerstattet soweit noch möglich.
Grundsätzlich hat man jedoch kein 14 tägiges Rücktrittsrecht wie viele meinen. (Dies gilt nur für besondere Kaufverträge, wie zum Beispiel bei Katalog- oder online-Bestellungen oder bei s.g. Haustürgeschäften.)
Bietet der Verkäufer von sich aus eine Rückgabemöglichkeit an (und ist dies auch nachweisbar z.B. duch schriftliche Vermerke oder duch einen Zeugen) so muss er sich an sein Angebot halten.

Die zweite Möglichkeit wäre die Beanstandung wegen Sachmangels (Mangel in der Beschaffenheit)weil die Schraube nicht hält. Hier hätte der Verkäufer jedoch zuerst zweimal das Recht auf Nachbesserung, d.h. Reparatur oder Umtausch allerdings auf Kosten des Verkäufers. Erst nach zweimaligen erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder nach dem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist hat der Käufer das Recht auf Kaufpreisminderung (bei geringen Mängeln) oder auf Rücktritt vom Kaufvertag (nur bei gravierenden Mängeln). Da eine lockere Schraube m.E. kein gravierender Mangel ist bliebe dann nur der Umtausch bzw. eine Kaufpreisminderung.

Einen Gutschein muss man also nicht akzeptieren, es sei denn dies wurde so vereinbart.

Ich hoffe ich konnte helfen.