Hallo Hilpi89 und bambi89,
ich ziehe arbeitswegen in Kürze für ein Jahr in die Schweiz, meine Wohung in Deutschland möchte ich dennoch behalten und daher untervermieten/zwischenvermieten. Nun ist die Frage ob ich mich in Deutschland abmelden und trotzdem Hauptmieter in dieser Wohnung bleiben darf?
Oder würde das dann als Zweitwohnsitz gelten. Müsste ich, obwohl ich mich dort nicht aufhalte Steuern bezahlen?
Sobald man länger als 3 Monate ins Ausland geht (wieso auch immer) muss man sich in Dtl abmelden. Alles andere ist eine Scheinmeldung!
Einen Zweitwohnsitz kann man in Dtl nur haben, wenn man auch eine Hauptwohnung in Dtl hat. Da du dich aber rechtlich gesehen abmelden musst, geht das schlecht.