… überführungsgebühren für mein Auto bezahlen?
Hallo liebe leute
ich werde dämnachst in die Schweiz Auswandern. Kann ich da aber mein Auto ohne probleme mitnehmen? Was brauch ich dafür alles?
Danke euch schon mal im vorraus
… überführungsgebühren für mein Auto bezahlen?
Hallo liebe leute
ich werde dämnachst in die Schweiz Auswandern. Kann ich da aber mein Auto ohne probleme mitnehmen? Was brauch ich dafür alles?
Danke euch schon mal im vorraus
Suche mit Google nach den Begriffen „admin ch pkw überführung“. Da stößt du sofort auf ein PDF-Dokument der Schweizer Zollbehörde wo alles genau erklärt ist.
Es gelten besondere Vorschriften und Klauseln!
Hi,
wenn Sie das Auto schon mehr als 6 Monate besitzen, können Sie es in die CH mit dem Umzugsgut überführen. Es muessen dafür diverse Fomalitäten erledigt werden (TÜV in der Schweiz z.B.). Ich würde mal auf Hallo-Schweiz.ch schauen oder auf der Zoll-Webseite der Schweiz, da gibt es detaillierte Anleitungen was man alles machen muss und welche Papiere man braucht.
Viele Grüsse
Gina
Guten Morgen,
das Auto kann man problemlos mitnehmen. Wenn die deutsche Adresse (oder die von Angehörigen) noch weiterhin besteht, kann das Auto ein Jahr mit deutschem Kennzeichen gefahren werden. Allerdings muss in dieser Zeit der Tüv noch gültig sein. Danach muss es in der Schweiz angemeldet werden.
Einen schönen Tag…
sorry, da muss ich leider passen.
Lg
Nefeli
Hallo
Hier ein Link zu einer Seite mit vielen Informationen:
http://www.hallo-schweiz.ch/CH_20a_auto_import.htm
Gruss
Walter
Hallo!
Also, soweit ich weiss, musst du bei der Einreise nichts bezahlen.
Du musst aber nach spätestens einem Jahr dein Auto ummelden und ein schweizer Kontrollschild dran haben, wenn du einen Wohnsitz in der Schweiz hast. Dafür musst du in der Schweiz zur Fahrzeugkontrolle (wie der TÜV). Die ist ziemlich streng, sorg also am besten dafür, dass dein Auto in einem Topzustand ist, sonst kommst du nicht durch. Das kostet natürlich auch etwas-wieviel weiss ich leider nicht mehr…
Was du auch noch beachten solltest ist, dass du auch nach spätestens einem Jahr deinen Führerschein umschreiben lassen musst. Das ist allerdings recht unkompliziert. Alten Schein abgeben, neues Foto abgeben und schon bekommst du eine schicke Karte, die dann ab sofort dein Führerschein ist
Ich wünsche dir eine gute Zeit in der schönen Schweiz! Hoffentlich wird alles so, wie du es dir vorstellst. Alles Gute! Jenni
das weiss ich ni
cht, ich kenn mich eher mit SAmerika aus
… überführungsgebühren für mein Auto bezahlen?Hallo liebe leute
ich werde dämnachst in die Schweiz Auswandern. Kann ich da
aber mein Auto ohne probleme mitnehmen? Was brauch ich dafür
alles?Danke euch schon mal im vorraus
Hallo,
bisher hab ich nur Ausfuhr nach Lettland betrieben, da musste ich das Auto in D mit Überführungskennzeichen ausstatten u. innerhalb der Ablauffrist der Kennzeichen in Lettland anmelden.
Wenn Dein Fahrzeug in Deinem Besitz bleibt u. Du alle Behördengänge selbst erledigst, wirst Du wohl nur die Kennzeichen und die Ummeldegebühren u. den schweizer TÜV zahlen müssen.
Geh auf die Zulassungsstelle deines noch jetzigen Wohnortes, dort bekommst du alle Auskünfte und die nötigen Zutaten.
Gruß Nico
… überführungsgebühren für mein Auto bezahlen?
Hallo liebe leute
ich werde dämnachst in die Schweiz Auswandern. Kann ich da
aber mein Auto ohne probleme mitnehmen? Was brauch ich dafür
alles?
Wenn Du umziehst, musst Du eine Liste mit all Deinen Umzugsgütern machen und beim Zoll abgeben. Da sollte auch das Auto drauf. Die anderen haben Dir ja schon die entsprechenden Links geschickt, wo du weitere Infos erhältst und was Du genau ausfüllen musst.
Gruss mazi
Hallo,
wenn der Kauf des Autos min. 6 Monate zurückliegt kannst du es ganz normal als Umzugsgut declarieren(Kauf muss nachgewiesen werden) wenn nicht dann musst du das Auto versteuern und das lohnt sich nicht immer. Ausserdem muss man sowieso eine Menge beachten bei so einem Umzug (nicht nur PKW, ist wichtig)
Viele Grüss Nightyfall
Hallo
ja das ist kein Problem. Das Auto gehört zum Umzugsgut.
Allerdings darf es über eine gewisse Zeit nicht verkauft werden sonst muss man es versteuern.
Grüsse
Stephan
Hallo
habe das gleiche vor ca. 20 Jahren gemacht
das Auto muss verzollt werden
mit den Autopapieren zu den nächsten grossen Zoll gehen
dort bekommt man alle Papiere für die verzollung
und man zahlt dann auch dort den Zoll
ich denke mal das es auch heute noch so ist
Gruss
Harald
Gruerzi wohl, leider kann ich dir dazu garnüt sägge.
en gruss sendet dir der Stefan
auto muss innerhalb 1 Jahr nach Zuzug in die Schweiz umgelmedet werden
keine ahnung