Habe in meinem Mietvertrag folgendes zu Instandhaltung und Schönheitsreparaturen stehen:
FOLGENDE PUNKTE SIND DURCHGESTRICHEN:
- Wenn eine übermäßige Abnutzung der Mieträume erfolgt obliegen folgende Aufgaben zur Wiederherstellung dem Mieter: Tapezieren, Anstreichen ect.
- Nach Persönlicher Begehung einigen sich Mieter und Vermieter über Renovierungsarbeiten…
NICHT DURCHGESTRICHEN SIND:
3. Kostenbeteiligung für Kleinreparaturen
4. Wartungskosten für Etagenheizung ect.
Für die Rückgabe der Mietwohnung steht nun:
- Mieträume sind in mangelfreiem Zustand unter Berücksichtiung der vertragsmäßigen Schönheitsreparaturen zurückzugeben. Dazu sind Löchen zu schließen und beschädigte Wandfliesen zu ersetzten.
Wäre der obige Passus nicht durchgestrichen wäre dieser ja laut aktueller Gesetzeslage nichtig und ich müßte nicht streichen.
Da aber nun explizit diese Aufgaben durchgestrichen sind würde ich gerne wissen:
Muss ich jetzt streichen oder nicht?