Muß ich beim Auszug streichen?

Habe in meinem Mietvertrag folgendes zu Instandhaltung und Schönheitsreparaturen stehen:

FOLGENDE PUNKTE SIND DURCHGESTRICHEN:

  1. Wenn eine übermäßige Abnutzung der Mieträume erfolgt obliegen folgende Aufgaben zur Wiederherstellung dem Mieter: Tapezieren, Anstreichen ect.
  2. Nach Persönlicher Begehung einigen sich Mieter und Vermieter über Renovierungsarbeiten…

NICHT DURCHGESTRICHEN SIND:
3. Kostenbeteiligung für Kleinreparaturen
4. Wartungskosten für Etagenheizung ect.

Für die Rückgabe der Mietwohnung steht nun:

  1. Mieträume sind in mangelfreiem Zustand unter Berücksichtiung der vertragsmäßigen Schönheitsreparaturen zurückzugeben. Dazu sind Löchen zu schließen und beschädigte Wandfliesen zu ersetzten.

Wäre der obige Passus nicht durchgestrichen wäre dieser ja laut aktueller Gesetzeslage nichtig und ich müßte nicht streichen.
Da aber nun explizit diese Aufgaben durchgestrichen sind würde ich gerne wissen:
Muss ich jetzt streichen oder nicht?

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage treffen.
Eklis64

Hallo,
das kann nur ein Jurist beantworten, weil es da auf mehrere Kriterien ankommt z.B. wie sah die Wohnung beim Einzug aus, in welchem Zustand ist sie jetzt, wann wurde der Mietvertrag abgeschlossen, rate zur Verbraucherzentrale zu gehen oder zum Mieterverein
,MfG
gitzi

Hallo, grundsätzlich ist die Wohnung so zu übergeben, wie sie übernommen wurde, was das Streichen/Renovieren etc. anbelangt. Sind die betreffenden Punkte bei Mieter UND Vermieter durchgestrichen, dann sind sie auch nicht zu leisten. Die Gesetzeslage hat sich insofern geändert, daß der Vermieter nicht mehr auf eine Fachfirma bestehen kann, sondern Sie können die Arbeiten auch selbst durchführen, wenn sie dies „können“.
Die turnusmäßigen Schönheitsrep. (z.B. Bad und Türen alle 3 J. streichen wurden abgeschafft.-
Nach allem, was Sie schreiben, müssen Sie nicht renovieren, weil eben der Passus durchgestrichen ist. Korrekterweise müsste am Rand des Vertrags der Vermieter aber unterschrieben haben mit dem Vermerk „gestrichen“+Datum.
Fliesen und Bohrlöcher sind zu ersetzen, wenn diese bei Ihrem Einzug lt. Übergabeprotokoll noch unbeschädigt bzw. nicht vorhanden waren.- Gruß Achim