Muss ich beim Dienstwagen die monatlichen Dienstleistungen zusätzlich zu den 1% NP zahlen, oder übernimmt das der Arbeitgeber?

Hallo,
Ich habe einen neuen Job und darf mir einen Dienstwagen konfigurieren. Ich darf ihn auch privat nutzen und zahle daher 1% des Listenneupreises plus die Pauschale einfacher Weg zur Arbeit.
Nun meine Frage: ich habe gehört, dass man beim Konfigurieren eines Dienstwagens immer zwei Preise erhält

  • die monatliche Leasing-Rate OHNE Dienstleistungen und
  • die monatliche Leasing-Rate MIT Dienstleistungen

Was gilt für mich? Muss ich die Dienstleistungen (Service, Reifen etc.) zusätzlich zu den 1% zahlen, oder übernimmt das der Arbeitgeber?

Vielen Dank für eure Hilfe!

nein, tust Du nicht.

moin,

Das solltest du schon geklärt haben, wär zumindest üblich.

Das hat aber nichts mit der 1%-Methode, bei der es um die Lohnsteuer geht, zutun.
Eine zusätzliche Zahlung wäre eine Sache zwischen dir und deinem Arbeitgeber.

Üblich wäre eine Pauschale an den Arbeitgeber und keine weiteren Kosten.

grüße
lipi

Super, danke für die Infos.

Bei genügend langer Laufzeit und entsprechendem Steuersatz an irgendeinem Punkt wohl doch.

Beträgt der Steuersatz 25%, so ist das eine Prozent des Listenneupreises bereits nach vier Monaten erreicht, sofern der Listenneupreis auch gleichzeitig die Bemessungsgrundlage darstellt.

Fragesteller ist aber offenbar nicht in der Lage, zwischen der Finanzierung des Fahrzeugs und der Besteuerung der privaten Nutzung zu unterscheiden.