Muß ich beim Einzug schon Reparaturen bezahlen?

Nach dem Einzug in die neue Wohnung stellte sich heraus, dass der Wasseranschluß für die Waschmaschine nicht funktionierte (Leider fielen nach und nach noch weitere Mängel auf, wie z.B. ein nicht genügend heizender Nachtspeicheroffen, unzureichend warmes Wasser im Bad,…). Da ich sie unbedingt brauchte, ließ ich einen Handwerker kommen, der den Defekt behob. Der Vermieter beruft sich auf die Kleinreparatur-Regel, aber ich hab diesen Anschluß ja nícht „abgenutzt“.Muß ich zahlen?
Was, wenn der Vermieter auf die anderen Mängel nicht reagiert?

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