Muss ich beim verkauf eines über 100 Jahre alten Hauses eine Gewährleistung geben?

Ich bin dabei unser Haus wegen Wohnortwechsel zu verkaufen. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob wir eine Gewährleistung für das Haus geben müssen. Das Haus selbst ist bereits ca. 110 Jahre alt. Wir haben es selbst vor 18 Jahren gekauft und teilweise Umbau und Modernisierungsarbeiten vorgenommen. Die Grundsubstanz ist jedoch die selbe wie sie war. Lediglich das Dach einschließlich Deckung ist komplett vor 13 Jahren erneuert worden. Darüber existieren auch die erforderlichen Projektunterlagen des Ingenieurbüros.
Vielleicht kann mir ja jemand dazu einen Rat geben. Einen Energieausweis habe ich diese Woche in Auftrag gegeben.
Mit besten Dank im voraus

Hallo,

das weis ich doch nicht bin kein Rechtsanwalt

Nein - Nach BGB und VOB sind Bauleistungen bei 4 bzw. bei 5 Jahren Gewährleistung

  • aber beim Verkauf einer gebrauchten Sachen kann ich mir das nicht vorstellen.
    Ich denke aber, dass es bei vorsätzlich verschwiegenen Mängeln wie z.b. bei
    Hausschwammsieht es eine Verpflichtung zur Offenlegung gegenüber dem Käufer
    gibt.

Sicherhaltshalber sollte man dann aber lieber einen Rechtsanwalt fragen!

MfG

CP

Hallo,

die Gewährleistung kann wirksam ausgeschlossen werden. Einzige Ausnahme: Der Verkäufer ist Unternehmer im Sinne des BGB, der Käufer Verbraucher. Ich setze einfach mal voraus, dass dies hier nicht zutrifft.

Ein Gewährleistungsausschluss ist bei gebrauchten Immobilien sogar üblich. Ungeachtet dessen müssen alle bekannten Mängel angegeben werden. Am besten schriftlich fixieren. Dann haftet man auch nicht, solange bekannte Mängel nicht arglistig verschwiegen wurden.

Gruß

S.J.

Hallo,
habe zwar auch so ein altes Haus, bin aber in derartigen rechtsfragen nicht bewandert.
Gruß, HR

Darüber müsste der Notar Bescheid wissen, der den Verkauf beurkunden wird, oder der Makler, der das eventuell für dich abwickelt. Ausserdem gibt es ja dann einen Kaufvertrag, in dem sowas geregelt wird. Gruß HR

Ich bin dabei unser Haus wegen Wohnortwechsel zu verkaufen.
Jetzt stellt sich für mich die Frage ob wir eine
Gewährleistung für das Haus geben müssen.

Hallo,

für was soll eine Gewährleistung gegeben werden? Was hat das mit dem Energieausweis zu tun?

Grüße

Ich bin leider nicht der richtige Ansprechpartner für diese Frage.

hoi, also bei einem haus hab ich noch nie von einer gewährleistung gehört - wärmebild ok, und der käufer muß selbst entscheiden, welchen preis er für das angebotene objekt zahlt - ohne garantie. er hat ja die möglichkeit, einen baumeister auf seine kosten zu rate zu ziehen.so ist es in österreich.mfg

Sorry, kann hierzu leider nicht weiterhelfen.

Hallo,
leider nicht mein Gebiet auf dem ich Bescheid weiß.

Wolfgang

Da würde ich einen Anwalt fragen, ich gehe aber nicht davon aus, dass eine Gewährleistung bei einem Privatverkauf gegeben werden muss. Da sollte eigentlich gekauft wie gesehen gelten, es sei denn, Sie verschweigen wissentlich Mängel und der Käufer kann das belegen. Auf jeden Fall mnacht es Sinn von Reparaturen der letzten Jahre Kopien der Handwerkerrechnungen weiterzugeben, um hier ggf. dem Käufer die Inanspruchnahme einer Gewährleistung zu ermöglichen.

Hallo,
von Immobilien Garantie habe ich leider keine Ahnung.
Gruss
Wolfgang