… materieal angeleifert bekomme.
wir wohnen mit unserem vermieter in ein mehrfamilien haus.wie haben ein kamin und mußen unser brennholz selber besorgen was auch kein problem ist.nun war wieder mal so ein tag wo wir von heut auf morgen eine lieferung bekommen haben weil von den wir das bekommen nicht immer bei uns im ort ist und wenn er im ort ist was wir vorher nicht wissen bekommen wir dann holz,wie auch an jennen tag wo wir wider einmal holz bekommen sollten.als er in den hof rein fuhr und vor meiner garage das holz abladen wollte kamm der vermieter und hat ihn rund gemacht was er hier wolle und er soll hier verschwinden,was er dann auch getan hat.wie mußten nun für die anlieferung bezahlen und haben aber kein holz kann ich das geld vom vermieter mir wieder holen.es steht aber auch nicht in der hof einfahrt das es sich um ein privatgrundstück handelt.
mfg tommy
Hallo,
als Mieter haben Sie das Recht auch Anlieferungen zu empfangen, ohne Zustimmung des Vermieters. Die Handlung des Vermieters ist unberechtigt und arrogant, überschreitet jegliche Rechte seinerseits!!
Da Sie einen Schaden erlitten haben, sind Sie auch berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Das müssen Sie aber ggf. gerichtlich durchsetzen.
Reden Sie vorher mit Ihrem Vermieter und versuchen sich zu einigen, das erwartet man auch vor einem Verfahren.
Gruß suver