Muss ich Besuch anmelden, wenn ich einen Untermietvertrag mit dem Eigentümer habe?

Hallo,

ich wohne zur Zeit in einem möblierten Zimmer in einer WG in einem Haus mit 2 WGs. Das Haus gehört meines Erachtens meinem Vermieter. Ich habe allerdings einen Untermietvertrag.
Das wäre auch meine erste Frage: Ist es überhaupt gültig/rechtskräftig einen Untermietvertrag zwischen Eigentümer und mir zu schließen? Für einen Untermietvertrag gelten ja auch wieder andere Rechte als für einen normalen Mietvertrag.

Meine zweite Frage: Im Mietvertrag bzw. der beiliegenden Hausordnung habe ich unterschrieben, dass Besucher nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter bei mir übernachten dürfen. Kann er mir dies wirklich vorgeben, dass ich ihn fragen muss? Bzw. könnte er es mir auch verbieten?

Herzlichen Dank

Ich kann hier leider nicht helfen

Hallo,
Hinweis: Meine Infos sind keine Rechtsberatung und unverbindlich !

  1. Untermietvertrag ist rechtlich möglich.
  2. Besuch darf auch mehrmals übernachten - Vermieter braucht man nicht fragen.
    MfG USKO

Ein Untermietvertrag mit dem Eigentümer? Geht nicht. Das gilt dann als Mietvertrag allerdings anders als ein normaler weil es sich nur um 1 Zimmer und um möblierten Wohnraum handelt.

Besuch auszuschließen oder nur nach voheriger Anmeldung ist sowas von unzulässig. Ich meine etwas Privatsphäre will man ja wohl auch haben und nicht dass der Vermieter immer weiß was man wann wo macht… sehr komisch…

ich würde allerdings aufpassen, da bei möbliertem Wohnen wenn nicht anders vereinbart mit einer Frist von 2 Wochen ohne Grund vom Vermieter gekündigt werden kann.

Hallo,

da kann ich leider auch nicht weiterhelfen.
MfG
Sabine Kruse

hallo VerzweifelterXY100.
zu 1 : deine situation ist rechtlich etwas schwierig. natüräich kann der besitzer in seinem haus eine wohnung an wgs vermieten. allerdings muss mindestens 1 person als haupmierter im vetrag stehen. dieser hauptmieter kann dann mit genehmigung des hausbesitzer mit dir einen untermietvertrag machen.
demzufolge wäre der vertrag den du hast in sofern nicht gültig, wenn in deiner wohnung keiner der wg hauptmieter ist.

zu 2 : ja, kann er. da du nur einen untermietvertrag hast unterliegst du einem besonderen mietrecht. lediglich tagesbesuche darf er nicht verbieten oder vorschreiben.
dies gilt natürlich nur unter der voraussetzumg das dein umv gültig ist, sprich das einer der mitbewohner hauptmieter ist.
also informier dich erst mal wie diese sachlage ist. solltest du dann genaues wissen kann ich dich gerne weiter beraten.
lg vivien

p.s: sollte ich dir geholfen haben würde ich mich über eine gute bewertung freuen

Lieber Ratsuchender, einen Untermietvertrag können Sie nur mit dem Mieter der Wohnung haben, in der Sie ein Zimmer bewohnen. Finden Sie zunächst heraus, ob Ihr Vermieter Eigentümer oder Mieter ist, z.B. durch Anfrage beim Grundbuch- oder Katasteramt.
Viel Glück!

Ciao VerzweifelterXY100,

wie ein Untermietervertrag der mit dem vermeintlichen Eigentümer geschlossen wurde rechtlich zu behandeln wäre ist für dein Anliegen nachrining. Du weisst nicht ob der Eigentümer auch Vermieter ist. Im Zwiefel ist es ein Partner oder Verwanter.

  1. Du hast einen rechtskräftigen Vertrag. Wäre dieser ungültig hättest du ja gar kein recht in dem Zimmer/Wohung zu bleiben.
    Die Frage ist: welche Klauseln/Vereinbarungen sind wirksam und bei welchen obliegt das allgem dt Mietrecht.

  2. Eine „Hausordnung“ die Aufenthalt/Übernachten regelt halte ich für gegenstandslos.
    Ich würde es heir einfach drauf ankommen lassen.
    Auch dein Hauptmieter kann dich nicht einfach kündigen. Er muss dazu schon selber sein „Mietverhältnis“ gekündigt haben oder ihm muss kündigt worden sein. Ansonsten gelten die klassischen Kündigungsregeln.

Um Erlaubnis wegen einer Übernachtung würd ich nicht fragen! Sprich mit deinen Mitbewohnern/Nachbarn.

Spricht dich der Vermieter direkt an, empfehele ich einen diplomatischen aber unmißverständlichen Ton.

cu mar

Selbstverständlich kann jeder Eigentümer oder Mieter mit Ihnen einen Untermietvertrag abschließen. Und da sie ihn unterschrieben haben, gilt er natürlich auch.

Der Vermieter kann Ihnen in einem solchen Vertrag keinesfalls irgendwelche Besuche, Übernachtungen oder Ähnliches vorschreiben. Dieses ist per se sittenwidrig. Teilen sie dem Vermieter mit, dass sie diesen Teil des Untermietvertrages als rechtswidrig ablehnen und ihn nicht erfüllen werden.

Hallo,
leider kann ich Dir dazu keinen verbindlichen Rat geben. Mein Gefühl sagt mir aber, dass Verträge grundsätzlich verbindlich sind.
Was das Übeernachten angeht, so gilt meines Wissens nach dann, wenn nur ein normaler Mietvertrag besteht, eine Meldepflicht nur bei längerem Aufenthalt, denn es sind dann zusätzliche Nebenkosten für Wasser und Müll fällig.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

bin leider kein Experte, aber das Anmelden von Übernachtungsbesuch halte ich nicht für zeitgemäß, also nicht i.O.
Poste Deine Frage doch mal öffentlich, da findet sich bestimmt jemand, der besser Bescheid weiß.

Alles Gute!
waru

diese Regel ist meiner Meinung nicht rechtens, ist ja teilweise gar nicht möglich.
Hundertprozentig bin ich mir allerdings nicht sicher.
viel glück