Hallo,
ich wohne zur Zeit in einem möblierten Zimmer in einer WG in einem Haus mit 2 WGs. Das Haus gehört meines Erachtens meinem Vermieter. Ich habe allerdings einen Untermietvertrag.
Das wäre auch meine erste Frage: Ist es überhaupt gültig/rechtskräftig einen Untermietvertrag zwischen Eigentümer und mir zu schließen? Für einen Untermietvertrag gelten ja auch wieder andere Rechte als für einen normalen Mietvertrag.
Meine zweite Frage: Im Mietvertrag bzw. der beiliegenden Hausordnung habe ich unterschrieben, dass Besucher nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter bei mir übernachten dürfen. Kann er mir dies wirklich vorgeben, dass ich ihn fragen muss? Bzw. könnte er es mir auch verbieten?
Herzlichen Dank