Ich habe einen Vertrag für ein Gesangsunterricht ab dem 01.01.2013 unterschrieben.Kann jedoch nicht daran teilnehmen,da ich andere Arbeitszeiten bekommen habe.Nun verlangt die Dame trotzdem ihr Geld.Ist das rechtens?!
Hallo,
das kommt jetzt darauf an, wann der Vertrag unterschrieben wurde. Normalerweise gibt es ein 2-wöchiges Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht. Hier auf jeden Fall mal das „Kleingedruckte“ unter Vertragsbedingungen lesen. Sollte jedoch der Vertrag über 4 Wochen alt sein, kommst Du um die Zahlung wahrscheinlich nicht herum -leider-
Bitte genau die Bedingungen lesen und ggfs. noch fristgerecht etwas unternehmen. Ganz viel Glück
Ich habe einen Vertrag für ein Gesangsunterricht ab dem
01.01.2013 unterschrieben.Kann jedoch nicht daran
teilnehmen,da ich andere Arbeitszeiten bekommen habe.Nun
verlangt die Dame trotzdem ihr Geld.Ist das rechtens?!
vielen Dank ich werde dies auf jeden Fall berücksichtigen.
mfg
Brina