zur Situation: mein Expartner bekam von seiner Mutter 10000 Euro aus der Lebensversicherung des verstorbenen Vaters geschenkt um sich bzw uns was zu kaufen. Mein Ex Partner (der kein Führerschein hat) wollte dann ein größeres Auto für die Familie. Ich war davon nicht so ganz begeistert da es bei uns schon etwas kriselte in der Beziehung und fragte ja was ist aber dann mit dem Auto wenn wir uns trennen. Er meinte das das Auto dann bei mir bleibe wegen der Kinder. Nun ist es so das wir dann ein Auto angeschaut haben. Den Vorvertrag habe ich mit dem Käufer dann auch fertig gemacht. Meine Exschwiegermutter hat es dann mit meinem Expartner abgeholt , da ich arbeiten war und nicht konnte. Nun ist es so das ich als Käufer im Vertrag stehe. Meine Ex Schwiegermutter hat den Kaufvertrag aber unterzeichnet und eine Anzahlung von 300 Euro überwiese und den Rest bei der Abholung bar bezahlt.
Im Brief so wie Schrein stehe auch ich. Streuer Versicherung usw zahle auch ich und wie gesagt im Kaufvertrag als Käufer stehe auch ich sie hat nur unterschrieben und das Geld bezahlt. Nun ist es so das sich mein Expartner dann getrennt hat und seine Mutter beleidigt mit mir ist weil ich nicht so nach ihrer Nase springe und will nun von mir das Auto wiederhaben und hat mir gedroht das wenn ich ihr das Auto nicht gebe sie dieses und jenes macht , das sie ja unterschrieben hätte und das Aut gezahlt habe und es ihres wäre. Vor ein paar Wochen sagte sie aber noch das sie das Auto nie zurück will allein ihrer Enkel zu liebe da ich ja auch ein Auto bräuchte sie eines hat und mein Ex wie gesagt sowieso nicht fahren kann.
Wie ist den nun die Rechtslage muss ich ihr das Auto wieder geben. Habe das Auto nun schon seit einem Jahr semtliche Reparaturen , Inspektion usw habe ich alles selber gezahlt und nun will sie es wieder kann sie das obwohl ich als Käufer im Vertrag stehe und sie nur lediglich unterzeichnet hat , da ich ja nicht konnte?
Danke für Antwort LG
Tach,
m.W. ist derjenige „Eigentümer“, der im Kaufvertrag als Käufer benannt ist. Da das Wissen aber nicht gesichert, bitte im Brett Rechtsfragen dein Glück versuchen.
Hallo,
Eigentuemer ist nicht der, der gekauft oder bezahlt hat, sondern der den Brief Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt, spich tatsaechlichen Zugriff darauf hat. Bei Krediten oft die Bank, sonst normal der Eigentuemer.
Gruss Helmut
Die Regel wer den Brief hat ist automatisch Eigentümer gilt rechtlich nicht. Die Frage hier wäre wohl eher, wie ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Dein Name drin, aber ihre Unterschrift. Hat sie in deinem Namen unterschrieben ? Ich vermute, dass sie dazu eine Vollmacht benötigt hätte. Verträge mit vollmachtlosen Vertretern sind schwebend unwirksam glaube ich, ich weiss aber nicht wie dein nicht widersprechen sich darauf auswirkt.
Da solltest du wirklich Fachleute fragen, denn hier muss man wahrscheinlich differenzierter betrachten, sollte es zum Rechtsstreit kommen.
Im Rechtsboard die allgemeine Form nicht vergessen !
Wenn ich das recht verstanden habe, war das Geld als Geschenk an deinen Ex-Partner gerichtet, und der wollte doch offensichtlich, dass das Fahrzeug bei dir verbleibt. Sinnvoll wäre also, dass er sich der Sache annimmt, damit das Fahrzeug auch tatsächlich bei dir, bzw. den Kindern bleibt.
Für Vertragsrechtliche Fragen (falls das so nicht klappen sollte) aber bitte den Beitrag in der Rechts-Rubrik nochmal stellen.
also wie ja schon erklärt hat sie unterschrieben , da ich am zweiten Termin nicht teilnehmen konnte wegen der Arbeit. Aber müsste dann eine Schenkung nicht auch rechtskräftig sein, wenn sie schon selbst einen Vertrag umterzeichnet in dem ich als Käufer drin stehe, wenn sie nie vor hatte mir das Auto wirklich für immer zu überlassen und dann auch noch das Geld bezahlt wenn nirgendwo sie in irgendwelchen Papieren steht?
Ihr sohn also mein Ex Partner würde niemals zu mir halten er is ein Mama kind und darf es sich mit seiner Mutter nicht verscherzen, da sie ja Bürge in einer Wohnung von ihm nun ist und daher hält er lieber zu seiner Mutter wie zu mir. Ich habe jedoch auch Nachrichten in denen er mir geschrieben hat, das das Auto immer bei mir bleiben wird egal was komme.
Könnte mir jemand sagen wie ich mein Beitrag den verschireben kann, da ich noch neu hier bin und mich da nicht auskenne.
Tach,
zum Verschieben Brettmoderation anschreiben.
ohne Anspruch auf Richtigkeit:
„Schenkung“ an EX -> man kann damit machen was man will. Von daher hat Schwiegermutter keine Ansprüche und Rechte mehr.
Übergang der Schenkung in gemeinschaftl. Eigentum durch Kauf des Wagens.
Kaufvertrag zunächst schwebendes Rechtsgeschäft wg. Unterschrift S.
Rechtskräftig durch Durchleitung der Sache und Eigentumsübergang mit Übernahme.
Zunächst noch gemeinsames Eigentum, dann durch Überlassung und Willenserklärung seitens EX auf dich dein Eigentum.
Beweislast für Willenserklärung? -> kann man aus der bisherigen Duldung bzw. daraus schliessen, dass EX seinen Eigentumsanteil nicht eingefordert hat.
Hi, der Thread gehört zwar ins Rechtsbrett aber Deine Aussage Anja, stimmt nicht!
Es gibt seit diesem Jahr ein BGH Urteil vom 3.2.2010 (XII ZR 189/06), wonach Eltern sehr wohl Schenkungen an die Schwiegerkinder ganz oder teilweise beim Scheitern der Ehe zurück fordern können.
MfG ramses90
Hi, der Thread gehört zwar ins Rechtsbrett aber Deine Aussage
Anja, stimmt nicht!
Soso!? (bin ja auch kein RA)
Es gibt seit diesem Jahr ein BGH Urteil vom 3.2.2010 (XII ZR
189/06), wonach Eltern sehr wohl Schenkungen an die
Schwiegerkinder ganz oder teilweise beim Scheitern der Ehe
zurück fordern können.
Achwas.
Hab´ Urteil nicht gelesen, aber vorliegender Fall: Mutter schenkt Sohn Geld.
Was eine Schenkung ist???
Und wenn er das Geld verhurt hätte???
Rechtsverhältnis Mutter/ Sohn aus Schenkung erledigt.
Jetzt die Frage: gehört dem Sohn das Geld allein? Zunächst würde ich sagen ja.
Indem er aber das Geld für die gemeinschaftliche Anschaffung in die Familie einbringt …?
Also bleibt die Frage: Hat die Schwiegermutter ein Recht auf Rückforderung des Geschenkes? Meine Antwort ist nein.
Einen Anspruch kann m.E. ausschliesslich der EX geltend machen. Und diesbezüglich habe ich meine Auffassung auch schon geäussert.
Anders würde ich den Fall bewerten, wenn die Schenkung an die Eheleute gegangen wäre. Und auch hier ist u.U. ein Zusammenhang zwischen dem Wert des Geschenkes und der Dauer des Fortbestehens der Ehe abzuwägen.
Hi Anja wie Du was bewertest und was Deine Auffassung dazu ist, spielt überhaupt keine Rolle!
Eine Rolle spielt das genannte BGH Urteil, welches Du ja nicht mal zu lesen für nötig erachtetes. Also erspar mir und dem/der fragenden Posterin Dein völlig unfundiertes erachten und mutmassen dazu.
MfG ramses90
Nö, aber Deine fragende IQ Schätzung liegt auch daneben und zwar um +52%
Wo ist in dem vorliegenden Fall eine Schenkung an das
„Schwiegerkind“? Beschenkt wurde der Sohn und damit zieht das
BGH- Urteil nicht.
Ich schreib auch teilweise zurückfordern können und das ist eben doch der Fall
„In der Regel nur eine teilweise Rückzahlung möglich
Ist das eigene Kind allerdings einen längeren Zeitraum in den Genuss der Schenkung gekommen (zum Beispiel durch das Leben in einer geschenkten Wohnung), kommt regelmäßig nur eine teilweise Rückzahlung in Betracht. Wenn die Eltern dies vermeiden und den gesamten geschenkten Wert nur dem eigenen Kind zugute kommen lassen wollen, müssen sie ihr Kind direkt beschenken“
Im Ausgangsthread wurde das KFZ noch während der Beziehung gekauft und da war das eigene Kind eben auch in den Genuss der Schenkung gekommen.
Mit sehr verwunderten Grüßen über die persönliche und schon fast beleidigende Anmache von Dir
ramses90.
Ich bin kein RA und zugegeben manchmal etwas überhastet (schlammpig ) mit meinen Analysen. Und diese kann man ruhig zerpflücken und, wenn falsch, richtigstellen. Aber einfach ein BGH- Urteil in den Raum werfen, dass m.E. nicht anwendbar ist …
Also nochmal:
Schenkung? ja
an Schwiegerkind? nein
an Sohn? ja
Kaufvertrag erfüllt? ja
Eigentum an der Sache? zunächst beim Sohn
Übergang Eigentum auf Halter? ja, durch Willenserklärung und Handlung des Sohnes
Anspruch der Schwiegermutter auf Rückabwicklung Schenkung? nein
Anspruch EX an der Sache: zunächst nein, hier wegen Duldung bzw. unterlassener Handlung. Andererseits kann es Umstände geben, die zu einer Rückabwicklung von Schenkungen innerhalb der Familie führen können. Und im Familienrecht kenne ich mich auch nicht aus. Ist aber halb so schlimm, da wir über Eheverträge oder Zugewinngemeinschaft eh nichts wissen.
Und das aufgrund des UP. Ohne etwas hinein zu interpretieren oder anzunehmen.
Im Ausgangsthread wurde das KFZ noch während der Beziehung
gekauft und da war das eigene Kind eben auch in den Genuss der
Schenkung gekommen.
Das ist der Knackpunkt. Geschenkt wurde Geld, und zwar ans Kind (den EX). Und die Verwendung des Geldes diente dem Kauf. So lese ich das UP.
Gruss
B
PS: Wäre das Posting im Brett für Rechtsfragen gelandet, hätte sich die Frage längst erledigt.