Muss ich das bezahlen?

Also ich hatte vor geraumer Zeit bei einem großen, mittlerweile insolventen Versandhaus, online Möbel bestellt und Ratenzahlung vereinbart. Diese Raten sollten von Quelle per Lastschriftverfahren von meinem Konto abbuchen.

Nach drei Monaten kam die erste Mahnung, ich hätte nicht gezahlt.
Direkt wurden dreimal 7,50 € Mahngebühr berechnet.

Ich schrieb das Versandhaus an (garnicht so leicht denn Sie geben die Faxnummer wohl ungern heraus)
dass ich Lastschrifteinzug mit ihnen vereinbart hatte und das ich darum nicht bereit bin, die Gebühren zu tragen.

Telefonisch sagte man mir, ich solle die offene Forderung zahlen und dann würde das Lastschriftverfahren greifen.

Ich zahlte, jedoch buchte das Versandhaus erneut nicht ab und berechnete immer wieder Mahngebühren und ich tätigte zwischendurch immer wieder Teilzahlungen, die der dreifachen Höhe der eigentlichen Rate entsprachen.
Immer wieder rief ich das versandhaus an, schrieb Mails an den Kundenservice : Keine Reaktion.

Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten. Die Ursprungsforderung war einmal ca. 1000 €
Über 500€ habe ich bereits gezahlt und nun soll ich die kompletten Mahngebühren und nun noch Anwalts und Verfahrenskosten tragen.

Kann das sein?

ich kann mir das nur so vorstellen, dass wenn das Unternehmen Insolvent ist alles nur noch über den Insolvenzverwalter läuft und der möglicher weise eine andere bankverbindung hat als die wo du die erlaubnis zur lastschrift erteinlt hast.
Wenn der jetzt keinen Lastschrifteinzug vorliegen hat, geht er davon aus dass du nicht gezahlt hast. darum der MB.

Deren interne Probleme sollen dir aber völlig egal ein. Wenn du nachweisen kannst, dass du eine Lastschriftermächtigung gegeben hast brauchst du die gebühren wohl nicht bezahlen.

Dem MB aber sofort widersprechen da laufen Fristen.
Sollen die doch klagen wenn sie wollen.

Danke für die Antwort!
Also das beruhigt mich ja schon einmal…

Ich habe mehrfach per Fax und Mail mitgeteilt, dass Lastschrifteinzug vereinbart wurde ich auch in Zukunft weitere Zahlungen per Lastschrift abwickeln möchte.
Mit Faxbestätigung.

Dann werde ich nun mal den Einspruch abschicken :wink: