Also ich hatte vor geraumer Zeit bei einem großen, mittlerweile insolventen Versandhaus, online Möbel bestellt und Ratenzahlung vereinbart. Diese Raten sollten von Quelle per Lastschriftverfahren von meinem Konto abbuchen.
Nach drei Monaten kam die erste Mahnung, ich hätte nicht gezahlt.
Direkt wurden dreimal 7,50 € Mahngebühr berechnet.
Ich schrieb das Versandhaus an (garnicht so leicht denn Sie geben die Faxnummer wohl ungern heraus)
dass ich Lastschrifteinzug mit ihnen vereinbart hatte und das ich darum nicht bereit bin, die Gebühren zu tragen.
Telefonisch sagte man mir, ich solle die offene Forderung zahlen und dann würde das Lastschriftverfahren greifen.
Ich zahlte, jedoch buchte das Versandhaus erneut nicht ab und berechnete immer wieder Mahngebühren und ich tätigte zwischendurch immer wieder Teilzahlungen, die der dreifachen Höhe der eigentlichen Rate entsprachen.
Immer wieder rief ich das versandhaus an, schrieb Mails an den Kundenservice : Keine Reaktion.
Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten. Die Ursprungsforderung war einmal ca. 1000 €
Über 500€ habe ich bereits gezahlt und nun soll ich die kompletten Mahngebühren und nun noch Anwalts und Verfahrenskosten tragen.
Kann das sein?