Muss ich das Erbe ausschlagen?

Guten tag,
ich habe eine Frage bezüglich des Erbrechts :
Der Onkel ist verstorben, Vater und alle anderen Verwandten haben das Erbe ausgeschlagen bis auf mich (Enkel) und Schwester des Onkels.
Meine tante will das Erbe unbedingt haben, da ich in einer anderen Stadt war und zeitlich nicht zum Amtsgericht / Notar konnte um es auszuschlagen, steh ich nun als möglicher Erbe in Betracht.
Ich habe aber kein Interesse an das Erbe, da ich mir denke ich komme ja eh nicht in Frage (weil ja die Schwester des verstorbenen das Erbe haben möchte), muss ich trotzdem rechtlich Wege eingehen und es ausschlagen oder kann ich einfach die Zeit abwarten, bis meine Tante alles erbt ?

So lange du nicht ausschlägst bist du Miterbe!

Hallo,

auch Du musst ausschlagen, sonst bist Du mit dran, da das Erbe ohne Ausschlagung zur Hälfte an Dich und zur Hälfte an die Tante geht.
Ingeborg

Vielen dank erstmal,
ich habe noch eine weitere frage :
Wenn ich die Frist versäumt habe, das Erbe auszuschlagen… besteht eine weitere Möglichkeit nochmal auszuschlagen oder bin ich jetzt an das Erbe gebunden ?

Hallo,
wenn Sie vom Amtsgericht -Nachlassabteilung- noch keine Nachricht hatten, können Sie abwarten, bis Sie angeschrieben werden und dann erklären, dass Sie an diesem Tage erst von der Erbstellung in Kenntnis gesetzt wurden. Sie können aber auch einen Notar aufsuchen und jetzt noch die Erbschaft ausschlagen mit dem Hinweis, dass Sie am (Tag genau angeben) erst von der Tatsache von … informiert wurden, dass Sie möglicherweise als Erbe in Betracht kommen. Dann können Sie also immer noch ausschlagen. Im Gesetz steht, dass die Ausschlagungsfrist sechs Wochen ab Kenntnis der Tatsache, dass Sie Erbe geworden sind, beträgt. Es kommt also auf den Tage der Kenntnis an.
Falls Sie Kinder haben sollten, müssen diese dann auch ausschagen.

MfG
PB

hallo hobb1t484
sie werden im normalfall angeschrieben, denn zuerst kommen alle blutsverwandten in betracht.
sie haben die möglichkeit das erbe auszuschlagen, wenn sie als erbe laut testament in frage kommen. setzten sie sich mit einem fachanwalt in verbindung und regeln sie die sache zu ihrem vorteil.
lg sicha

Hallo,

juristisch bist Du erst einmal gebunden. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

Ist die Erbschaft überschuldet, musst Du und Deine Tante unverzüglich eine sog. Erbschafts-Insolvenz anmelden, sobal Ihr diese feststellt (d.h. nach einer - möglichst schriftlichen - Bestandsaufnahme).

Ist die Erbschaft nicht überschldet, kannst Du Deinen Anteil auf die Tante übertragen. Wenn dies unentgeltlich geschieht (= Du willst wohl Deine Ruhe haben), ist dies eine Schenkung und Deine Tnate muss u.U. Schenkungssteuer bezahlen, wenn der Wert der Schenkung 20.000 Euro übersteigt. Aber das lohnt sich dann ja!
Ingeborg

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Hallo,

ob Sie Erbe werden oder nicht, hängt nicht davon ab, ob die Schwester des Onkels das Erbe haben möchte. Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Danach sieht es hier aus.

Wenn Sie demnach als Erbe berufen sind, erhalten Sie vom Nachlassgericht eine Nachricht. Ab deren Erhalt läuft in der Regel die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen. Notfalls würde ich mich an Ihrer Stelle mit dem zuständigen Nachlassgericht in Verbindung setzen und, falls Sie tatsächlich kein Interesse an der Erbschaft haben, dort zu Protokoll erklären, dass sie die Erbschaft ausschlagen.

Sollte die Frist verstrichen sein und sie unbedingt kein Erbe sein wollen, dann rate ich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo, solange Du das Erbe nicht ausgeschlagen hast, bist auch Du gesetzlicher Erbe zusammen mit Deiner Tante. Du hast eine Frist zur Ausschlagung von 6 Wochen seit Kenntnisnahme des Zeitpunktes, dass Du Erbe geworden bist. Du kannst auch beim Amtsgericht -Nachlaßabteilung- Deines Wohnortes ausschlagen. Warum willst Du das Erbe nicht annehmen ? Glaubst Du, dass eine Überschuldung vorliegt oder denkst Du, dass Du Ärger mit der Tante bekommst, wenn Du es annimmst ? Mach Dir hierzu Überlegungen. MfG Löwenkind

Solange Sie nicht Kenntnis von der Erbenstellung haben müssen Sie auch nicht ausschlagen.

Wenn Ihre Eltern ausgeschlagen haben werden Sie als Nächstberufener vom Nachlassgericht angeschrieben und über die Ausschlagungsfriet und Form belehrt. Wenn Sie dann binnen der 6 Wochen nicht reagieren sind sie Erbe geworden!

ml.

Vielen Dank für ihre Antwort.
Ich denke nicht, dass es überschuldet ist, aber ich hatte keinen Kontakt mit meinem Onkel und meine Tante hing sehr an ihm (womöglich auch, weil da bisschen Geld zu holen ist)…Ist eher nur eine Gewissensfrage mit mir selbst.

Hallo hObbt
Ich habe die Verwantschaftsangabe nicht richtig verstanden.
Falls du der Enkel bist und dein Vater lebt noch,ist er der Erbe und wen der ausschlägt ist es erledeigt.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Grundsätzlich gilt eine Ausschlagugnsfrist von 6 Wochen, seit Kenntnis des Todes und des Berufungsgrundes (gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung).

Sollten Sie nicht mehr ausschlagen können, werden Sie ggf. „Miterbe“.
Sollten Sie Schulden geerbt haben, müßten Sie für diese Aufkommen, sofern keine Nachlassinsolvenz bzw. Nachlassverwaltung besteht.

Ansonsten hätten Sie einen entsprechenden Anspruch auf das Vermögen - entsprechend Ihrer Erbquote.

Sofern Ihre Zustimmung nicht notwendig ist, etwa beim Grundbuchamt oder Banken, brauchen Sie auch nichts tun und die Abwicklung den übrigen Erben überlassen.

Aber an sich haben Sie einen Anspruch auf Ihren Anteil.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182

In der Sache ist eine gewisse Automatik: Wenn Sie nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist ausschlagen, dann gilt dieses Verhalten als Erbschaftsannahme. Nach dieser Annahme sind Sie also Miterbe. Ihren Erbteil können Sie auf die Tante durch notarielle Urkunde übertragen. Ferner können Sie die Annahme durch z.B. Irrtums-Anfechtung „beseitigen“ - am besten aber nur über einen Notar oder Anwalt nach vorheriger Info.
H.G.

Hallo hObb4t484,

ich würde sicherheitshalber das Erbe ausschlagen, wenn Sie es nicht wollen. Wer weiß, was der Tante nachher noch einfällt oder der Nachlass ist verschuldet?? Dann stehen Sie da und erben etwas, das Sie eigentlich ja gar nicht wollten?!

LG aus Stuttgart

Ausschlagen geht nicht mehr.
wenn kein Testament vorliegt, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Da hier keine Erben ersten Grades (kinder od. Ehefrau) vorhanden sind erben hier die Geschwister. Als Erben stehen also an dein Vater und seine Schwester. Sie erben je 1/2 des Vermögens. Dein Vater hat ausgeschlagen also erbst du seinen Anteil.
Da du die 6-Wochenfrist zur Erbausschlagung nicht wahrgenommen hast, hast du automatisch das Erbe angenommen. Du bildest zusammen mit deiner Tante eine sogenannte Erbengemeinschaft. Einer kann ohne der Einwilligung des anderen überhaupt nichts unternehmen.
Wenn du das bereits angenommene Erbe nicht haben willst,so verkaufe es an deine Tante.

Enkel sind nicht Erben, wenn der eigene Vater noch lebt. Sie erben erst wenn die Ektern versterben. Ausnahme wäre, wenn anstelle der gesetzlichen Erfolge in einem Testament etwas anderes verfügt worden wäre. Haben Sie also Geduld, bis die Eltern Ihnen was hinterlassen, dann ist es Zeit sich Gedanken zu machen.