Muß ich das Geld zurück zahlen ?

IM Juli 2009 habe ich von Unbekannt eine Überweisung auf meinen Bankkonto in Höhe von 830,00 € erhalten.Im Okt.2011 fordert meine Bank mich auf den Betrag abbuchen zu lassen bezw. den Auftraggeber der Überweisung meine Anschrift mit zuteilen. Der AG , ein Finanzamt fordert mich nun auf den Betrag inerhlb 4 Wochen zurück zu zahlen.

§ 812 BGB
Herausgabeanspruch:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet