Muß ich das Haus verkaufen, um die Pflege

… der Mutter zu zahlen ?

Ich meine damit folgendes.
Meine Mutter wird demnächst Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen müßen, da sie demenz krank ist.
Sie, mein Vater, meine gehörlose Schwester und ich wohnen im Haus, was meinen Eltern gehört.
Müssen wir jetzt davon ausgehen, dass Haus verkaufen zu müssen, um die Pflegestufe zu bekommen und andere Pflegehilfsmittel ???
Wie sieht das recgtlich aus und wo kann ich mich dazu erkundigen ???
Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten

Hallo Rea,

bitte unbedingt beraten lassen, vielleicht bei einem Pflegestützpunkt in der Nähe - einen Überblick der Pflegestützpunkte gibt´s hier:
http://www.pflegestuetzpunkte-online.de/html/pfleges…
Um das Haus müsst ihr erstmal nicht bangen, denn Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen nicht zurückgezahlt werden, wie es etwa bei Leistungen vom Sozialamt teilweise der Fall ist.

Alles Gute

Gruß

Gunda.

Hallo rea56,

nein, das Haus muss nicht unbedingt verkauft werden. Das sollte vermieden werden, weil es Euer zuhause ist.

Die Pflegestufe ist unabhängig von der Bedürftigkeit, sondern nur abhängig von dem Bestehen einer Pflegeversicherung. Ich gehe davon aus, dass Deine Mutter in die gesetzliche Pflicht-Pflegeversicherung einzahlt.

Möchtest Du eine Pflegestufe (grundsätzlich von I bis III) erhalten, musst Du das bei der Pflegeversicherung (das ist diesselbe wie die Krankenkasse Deiner Mutter) beantragen. Dann wird Dir ein Termin für eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mitgeteilt. Der Medizinische Dienst beurteilt die Pflegebedürftigkeit. Es ist sinnvoll, einige Zeit vorher ein Pflegetagebuch zu führen, um den Aufwand der Pflege nachweisen zu können. Bei Demenzkranken passt das „Raster“ oft nicht, aber da sind die Bestimmungen etwas nachgebessert worden. Dazu bin ich nicht auf dem neuesten Stand. Hilfe bekommst Du bei Selbsthilfegruppen für Angehörige von Demenzkranken, Betreuungsvereinen etc. Dazu gibt es reichlich Informationen im Internet; am besten regionale ehrenamtliche Angebote suchen. Außerdem gibt es ein Pflegetelefon mit regionalen Beratungsstellen.

Sofern eine Pflegestufe bewilligt wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Deine pflegebedürftige Mutter lässt sich das Geld auszahlen und gibt es nach ihrem eigenen Wunsch weiter, z.B. an die Kinder. Dann gibt es etwas weniger, und ihr müsst einmal im Jahr dem Medizinischen Dienst die Kontrolle der Pflegesituation erlauben (und diesen Kontrolltermin bezahlen). Im Gegenzug seid Ihr unabhängig und könnt z.B. mit einem Nachbarn oder einer anderen Vertrauensperson etwas vereinbaren.

Die zweite Möglichkeit ist, sich an einen ambulanten Pflegedienst zu wenden und dort sogenannte „Sachleistungen“ einzukaufen. Da bekommt man zwar auf dem Papier etwas mehr Geld, ist aber an den Katalog der abrechenbaren Leistungen gebunden. Ob man für das „nominelle“ Mehr tatsächlich mehr bekommt, muss man kritisch prüfen. Gerade Demenzkranke benötigen möglicherweise andere Unterstützung als ein herkömmlicher Pflegedienst z.B. bei Bettlägerigkeit leistet.

Es wäre ein Irrtum zu glauben, dass die Leistungen aus der Pflegeversicherung die Kosten der Pflege decken könnten. Natürlich kommt es immer auf die Situation im Einzelfall an. Bei vier Personen im Haus solltet Ihr prüfen, ob Ihr Wohngeld bekommen könnt, ob es Einsparungsmöglichkeiten gibt, die das Haus erhalten und notfalls, ob eine Belastung der Immobilie mit einem Kredit bei lebenslangem Wohnrecht möglich ist.

Verkaufen halte ich, soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann, für die schlechteste Lösung. Es wird Deiner Mutter sicher helfen, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Viel Erfolg und Kraft und guten Rutsch,

Karoline

Hallo, da bin ich überfragt. Ich weiß, dass die Existenz der Familie nicht gefährdet werden darf. Wie das genau läuft, weiß ich leider nicht.
Bei uns stellte sich die Frage erst, als meine Mutter ins Pflegeheim kam und mein Vater, aufgrund seiner Gebrechlich- und ebenfalls Pflegebedürftigkeit, mit ziehen sollte. Da ging es nicht um ein Haus, sondern um Grundbesitz. Um beiden ein warmes Polster zu schaffen, waren wir Kinder bereit, den Grundbesitz aufzukaufen. Hatte sich durch den Tod meiner Mutter allerdings erledigt. Frage: Kann die Mutter zu Hause gepflegt werden? Ist sie in einer Pflegestufe? Ich geh mal davon aus, dass sie noch keine hat. Die Pflegestufe muss beantragt werden bei der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse, bitte auch den Hausarzt fragen. Eventuell kommt der Medizinische Dienst, um Fragen zu stellen, die die Pflegestufe betreffen. Bei einer Demenz gibt es, glaube ich, immer erst Stufe 1. Um vorbereitet zu sein, solltet Ihr ein Pflegeprotokoll erstellen, um festzustellen, wie weit die Bedingungen erfüllt werden. Ein Pflegeprotokoll kann man bei Google finden und ausdrucken. Pflegehilfsmittel werden vom Hausarzt verschrieben. Und zu allerletzt, um Hilfe zu bekommen, muss man nicht gleich das Haus verkaufen. Überlegt, ob Ihr selber versorgen könnt und wollt, ob Ihr den Pflegedienst braucht zum Waschen, Anziehen usw… Einen Teil dafür übernimmt die Pflegeversicherung, vieleicht müsst Ihr was dazu zahlen. Ich weiss nicht, wie weit die Demenz bei ihr fortgeschritten ist. Sie weiss aber, dass sie viel vergisst und hat Angst. Wenn Ihr die Pflege übernehmt, seid ehrlich zu ihr und sagt, verheimlicht ihr nichts. Misstrauen ensteht schnell und so oder so, es wird Euch viel abverlangen. Ich glaube, ich habe meiner Mutter noch ein schönes Leben ermöglicht. Ich hätte gern noch mehr für sie getan. Aber es kostet sehr viel Geduld, Liebe und Kraft. Ich wünsche Euch viel davon und auch Glück.

Hallo,

die Pflegestufe ist vollkommen Gehalts bzw Vermögens unabhängig und kann somit jeder bekommen. Sollte es zu einer Pflegesufe kommen, kann mit dem Pflegegeld ein Pflegedienst bezahlt werden. Reicht das Geld der Pflegestufe dazu nicht aus, dann kann Hilfe zur Pflege beantragt werden, die ist dann aber Vermögensabhängig.
Da sie schrieben, dass ihre Mutter demenzielle Veränderungen hat sollten sie bei dem Antrag auf Pflegestufe direkt die Zusätzlichen Betreugungsleistungen nach §45b mit beantragen, da dafür pro Monat nochmal 100 oder 200Euro extra gezahlt werden könnten.

Gruß Claudia

Hallo !
Um eine Pflegestufe zu beantragen muß man sich an die Krankenkasse wenden und einen Antrag ausfüllen . Der MDK ( Medizinische Dienst der Krankenkasse )kommt dann zur Begutachtung ins Haus .Zur Begutachtung der Mutter .
Für Leistungen der Pflegekassen braucht man kein Haus zu verkaufen . Ich würde mich mit einem Pflegedienst in Verbindung setzten zwecks Beratung .Ein guter Pflegedienst kann viele Fragen schon beantworten und auch viele nützliche Tipps geben .
Hoffe ich konnte schon was Helfen !
LG

Hallo,

ich bin in diesem Fall kein Experte, da es hier mehr um Rechtliches geht. Ich habe aber mal im Internet nachgesehen und folgende Seiten gefunden, die helfen können:

http://www.pflegeinfos.de/informationen/finanzierung/
http://www.pflegeinfos.de/informationen/elternunterh…
http://www.anwaelte-du.de/sites/elternunterhalt.htm

Ich fand zudem mehrfach folgenden Hinweis auf Ihre Frage: „solange ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (in dem Fall der Ehemann) das Wohneigentum noch selbst nutzt, dann spricht man im Regelfall von einem geschützten Vermögen und das Wohneigentum muss nicht verkauft werden. Es gibt jedoch Grenzen und Besonderheiten!“

Um Ihre persönliche Situation klären zu können, empfehle ich Ihnen entweder mit einem spezialisierten Rechtsanwalt oder auch direkt mit dem Sozialamt Kontakt aufzunehmen. Zudem können Sie sich bei der Pflegekasse auch beraten lassen, welche Kostenübernahmen es gibt, ob Befreiungen bei Ihnen möglich sind usw.

Beste Grüße und trotz der herausforderungsvollen familiären Situation ein gutes neues Jahr 2012!

Michael