Hallo rea56,
nein, das Haus muss nicht unbedingt verkauft werden. Das sollte vermieden werden, weil es Euer zuhause ist.
Die Pflegestufe ist unabhängig von der Bedürftigkeit, sondern nur abhängig von dem Bestehen einer Pflegeversicherung. Ich gehe davon aus, dass Deine Mutter in die gesetzliche Pflicht-Pflegeversicherung einzahlt.
Möchtest Du eine Pflegestufe (grundsätzlich von I bis III) erhalten, musst Du das bei der Pflegeversicherung (das ist diesselbe wie die Krankenkasse Deiner Mutter) beantragen. Dann wird Dir ein Termin für eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst mitgeteilt. Der Medizinische Dienst beurteilt die Pflegebedürftigkeit. Es ist sinnvoll, einige Zeit vorher ein Pflegetagebuch zu führen, um den Aufwand der Pflege nachweisen zu können. Bei Demenzkranken passt das „Raster“ oft nicht, aber da sind die Bestimmungen etwas nachgebessert worden. Dazu bin ich nicht auf dem neuesten Stand. Hilfe bekommst Du bei Selbsthilfegruppen für Angehörige von Demenzkranken, Betreuungsvereinen etc. Dazu gibt es reichlich Informationen im Internet; am besten regionale ehrenamtliche Angebote suchen. Außerdem gibt es ein Pflegetelefon mit regionalen Beratungsstellen.
Sofern eine Pflegestufe bewilligt wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Deine pflegebedürftige Mutter lässt sich das Geld auszahlen und gibt es nach ihrem eigenen Wunsch weiter, z.B. an die Kinder. Dann gibt es etwas weniger, und ihr müsst einmal im Jahr dem Medizinischen Dienst die Kontrolle der Pflegesituation erlauben (und diesen Kontrolltermin bezahlen). Im Gegenzug seid Ihr unabhängig und könnt z.B. mit einem Nachbarn oder einer anderen Vertrauensperson etwas vereinbaren.
Die zweite Möglichkeit ist, sich an einen ambulanten Pflegedienst zu wenden und dort sogenannte „Sachleistungen“ einzukaufen. Da bekommt man zwar auf dem Papier etwas mehr Geld, ist aber an den Katalog der abrechenbaren Leistungen gebunden. Ob man für das „nominelle“ Mehr tatsächlich mehr bekommt, muss man kritisch prüfen. Gerade Demenzkranke benötigen möglicherweise andere Unterstützung als ein herkömmlicher Pflegedienst z.B. bei Bettlägerigkeit leistet.
Es wäre ein Irrtum zu glauben, dass die Leistungen aus der Pflegeversicherung die Kosten der Pflege decken könnten. Natürlich kommt es immer auf die Situation im Einzelfall an. Bei vier Personen im Haus solltet Ihr prüfen, ob Ihr Wohngeld bekommen könnt, ob es Einsparungsmöglichkeiten gibt, die das Haus erhalten und notfalls, ob eine Belastung der Immobilie mit einem Kredit bei lebenslangem Wohnrecht möglich ist.
Verkaufen halte ich, soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann, für die schlechteste Lösung. Es wird Deiner Mutter sicher helfen, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.
Viel Erfolg und Kraft und guten Rutsch,
Karoline