Hallo. Ich versuche es kurz zu machen…
Nach einigen, auch direkten, Beleidigungen und einer dadurch extrem gestörten Arbeitsatmasphäre wurde Ende Okt./ Anfang Nov. fristgerecht zum Jahresende eine Stelle in einer Arztpraxis gekündigt. Die Arbeit sollte bis dahin fortgesetzt werden.
Trotz der Kündigung wurde das Weihnachtsgeld gewährt und ausgezahlt.
Dann wurden die Verhältnisse mehr und mehr unerträglich, bis es nichtmehr ging und die Praxis (im Arbeitsbetrieb) verlassen wurde. Das war Donnerstagmittag vor 1 Woche.
Am nächsten Tag wurde fristlos gekündigt.
Nützt zwar wohl nichts, aber: Eine Krankschreibung liegt, die Wohnung konnte tagelang einfach nicht verlassen werden!, mit dem Datum vom Montag vor.
Nun fordert die Praxis das Weihnachtsgeld (abzüglich bis 31.12. bestehender Urlaubstage und dem anteilsmäßigen Dezembergehalt) zurück.
Muss gezahlt werden, obwohl zwar mit dieser 3Monatsklausel, ABER trotz vorheriger Kündigung seitens des Arbeitnehmers das Geld ausgezahlt wurde??
Die Zahlungsfrist durch die Praxis auf 4 Tage (also zum 20.12.) festgesetzt.
Vielen, vielen Dank!!!