Hallo zusammen,
ich hab da ein Problem:
Ich habe vom 01.03.97 bis heute als technischer Angestellter an einer Universität gearbeitet. Zum 29.02.2000 habe ich gekündigt, nun verlangt der Staat von mir die Rueckzahlung der Jahresendsonderzulage. Im BAT-Gesetz heisst es, dass Angestellte, die ihr Arbeitsverhaeltnis vor Ende Maerz kuendigen, keinen Anspruch auf diese Leistung haben. Meiner Meinung nach ist es aber so, dass wenn ich diese Leistung mehr als zweimal bekommen habe, sie mir aber laut Arbeitsrecht als eine Art „Gewohnheitszahlung“ zusteht.
Kennt sich da jemand aus?
Gruss
Christian
Hallo Christian,
also ich denke, diese „Gewohnheitsklausel“ bezieht sich auf Fälle, in denen z. B. das Weihnachtsgeld freiwillig gezahlt wird und wo nichts anderes schriftlich vereinbart ist. In Deinem Fall ist die Rückzahlungsregelung eindeutig schriftlich festgelegt… denke… da ist nichts zu machen. *guckmitleidig*
Gruß Eddie
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So ist es (o.T.)
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