Habe mich vor 2 Jahren selbständig gemacht. Dazu hab ich mir damals meine Pensionskassengelder ausbezahlen lassen.
Nun nach gut 2 Jahren erhalte ich einen Brief von der Pensonskasse.
Da schreiben die mir:
Auf Grund eines fehlers in unserer Buchhaltung haben wir Ihen 18000.-
zuviel ausbezahlt.
Woher sollte ich damals wissen das das Geld gar nicht mir gehört?
Die haben mir nämlich die Pensionskassengelder eines anderen mit gleichem Namen ausbezahlt.
Nun meine Frage muss ich das wirklich zurück geben. Und wie weit kann man mich haftbar machen für einen Fehler wo ich absolut nichts dafür kann. Auch konnte ich nie annemen das das Geld nicht mir ist.
Woher auch.
Sollte ich es wirklich zurückzahlen müssen, müssen die dann nicht auch einen teil dazu beitragen.
Hallo
ich bin kein Rechtsexperte - kann aber von einem Fall berichten,
den ich selbst erlebt habe.
In dem ähnlichen Fall ging es um eine zu hohe Krankengeldzahlung.
Dort haben die Richter folgendes entschieden:
Ein Rückzahlung des überzahlten Betrages kann nur dann verlangt
werden, wenn der Begünstigte hätte bei der Auszahlung erkennen
müssen dass die Summe zu hoch ist - z.B. monatlicher Nettolohn
900 € wären tgl. max. 30,00 € - Wenn dan also tgl.
50,00 € Leistung rauskommnen, hätte der Betreffende wissen müssen,
dass das zuviel ist.
In meinem Fall war die tgl. Differenz so gering, dass der BEtroffene
nicht erkennen konnte, dass da was nicht stimmte - ausserdem konnte
er geltend machen, dass er das Geld bereits in gutem GLauben
verbraucht hatte.
In deinem Fall wird es wahrscheinlich ähnlich liegen -
Es gibt ja immer bei solchen Sachen Hochrechnungen und Prognosen
und soweit ich weiss in unregelmäßigen Abständen Mitteilungen
über den tatsächlichen Anpruch seitens des Versicherungs/Anlagen-
Unternehmen. Wenn da auf einmal eine solche Lücke zu deinen Gunsten
(oder Ungunsten) auftaucht hättest Du reagieren müssen.
Aber wie gesagt - ich bin kein Rechtsexperte.
m.E. solltest Du Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einlegen und einen Anwalt beauftragen. So gesehen sind 18.000 Euro auf dem Verhandlungstisch. Ein guter Vergleich und Du hast ein Riesengeschäft gemacht. Und verglichen wird immer
Gemäss Auskunft eines Anwaltes, handelt es sich hierbei um eine ungerechtfertigte Bereicherung meiner seits. Desshaalb müsse ich den Betrag zurückzahlen. Aber so einfach gebe ich nicht auf. Gehe noch zu einem anderen Anwalt.
Was meint Ihr macht das sinn?
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das mag grundsätzlich zutreffen. ausnahme: du hast vom Buchhaltungsfehler nichts gewusst und dachtest, der betrag sei korrekt und bist jetzt entreichert, dh das geld wurde ausgegeben und zwar nicht für lebensunterhalt sondern für unnötige Luxusartikel.
War noch bei einem anderen Anwalt. Der hat gesagt dass ich mich auf Art 64 65 berufen kann und das genau so eintrfft bei mir. Nach der durchsicht meiner Akten hat der festgestellt, dass es unmöglich war für mich den Fehler zu erkennen. Und dazu kommt noch das ich das Geld in gutem Glauben das es auch wirklich meins war ausgegeben habe.
Und noch was. Hätte ich damals gewusst hätte ich die Firma nicht gründen können, konnte das auch nur weil ich genug Geld erhielt. Hätte ich also die 18000 nicht zuviel erhalten, hätte ich die Firma nicht gegründet. So wie ich das jetzt sehe komme ich mit einem blauen Auge davon.
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