Hallo liebe Leute,
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin oder doch lieber in Verkehrsrecht hätte schreiben soll. Falls ich falsch bin bitte ich um Entschuldigung und den Mod darum mich eine mal zu verschieben ![]()
ich hatte im Juni ein Auto bei einem Autoverleih gemietet. Jetzt vor knapp einer Woche habe ich Post bekommen, dass ich Mitte Juni eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte und das Straßenverkehrsamt meine Daten beim Autoverleih eingefordert hätte. Jetzt Will der Autoverleih eine Aufwandspauschale und gibt mir dazu 3 Wochen Zeit, welche nächste Woche um sind. Ich habe aber vom Straßenverkehrsamt bisher nichts bekommen.
Daher meine Frage muss ich dem Autoverleih die Pauschale zahlen? Wie ist da die Rechtslage?
Vielen Dank in Voraus für die Hilfe