kennen wir auch, allerdings vom Jugendamt her.
Mein jetziger Mann hat ein Kind aus erster Beziehung, ich habe zwei aus meiner ersten Ehe.
Wir haben beide mit dem gleichem Jugendamt zu tun, allerdings sind es zwei verschiedene Bearbeiterinnen.
Ich bekam von meinem Ex Mann keinen Cent Unterhalt für die Kinder ich habe nie irgendwas zu sehen bekommen.
Die Bearbeiterin des Kindes meines jetzigem Mannes dagegen … da müssen wir alles vor legen, sogar unserer Kontoauszüge.
Diese gute Frau hat diese auch alle schön der Mutter geschickt, die damit durch den ganzem Ort zu lästern ging.
Auf eine Dienstaufsichts-Beschwerde bei der Stadt bekamen wir die Antwort, dass jede Bearbeiterin selber entscheiden muss, ob sie das Wohl des Kindes, oder das Recht des Vaters auf Schweigepflicht an erster Stelle setzt, denn sie müsste das ja mit ihrem Gewissen vereinbaren.
Wir sind da nicht gegen an gekommen, müssen das alle zwei Jahre machen.
Selbst ich, die ja nichts damit zu tun hat, muss mein Einkommen angeben und nach weisen. Denn je mehr ich verdiene, je mehr kann der Vater an das Kind zahlen.
Komischer Wiese geht das Kind immer vor und ich werde nicht berücksichtigt, aber ich bin meinem Mann Unterhaltspflichtig und dann kann er mehr bezahlen.
Mit der Mutter war er nie verheiratet. Wie wir geheiratet haben, hat er meine Kinder auf die Steuerkarte bei drauf bekommen. Keinen Monat nach unserer Hochzeit hatten wir Bescheid vom Jugendamt. Durch Hochzeit und Kinderfreibetrag „meiner Kinder“ musste er dann erheblich mehr an Unterhalt für seine Tochter zahlen.
Auch der Gang zum Anwalt brachte nichts, so ist das Gesetz!!!???!!!
Nach neuem Recht braucht man aber für die Mutter nur Unterhalt zahlen, bis die Kinder das dritte Jahr erreicht haben, dann muss sie selber für sich sorgen, so dem nicht gesundheitliche Einschränkungen (die man ja schnell finden kann) im Wege stehen.
Sobald der Staat zahlen muss treten diese immer an Sie ran, da werden Sie wohl nicht viel erreichen können.
Allerdings wenn Sie das nachweisen können (nur wie, die Mutter wird was anderes sagen), dass der Kredit in er Ehezeit für Konsumgüter aufgenommen wurden, dann muss dieser hälftig bei dem Kindesunterhalt abgezogen werden.
Wenn Sie das Auto behalten haben, dann geht das nicht.
Ob Sie in der Schweiz, oder sonst wo leben, Sie müssen alles offen legen. Die sind ganz flott mit einem Haftbefehl (auch international) dabei.
Nehmen sie sich einen Anwalt, der sich mit dem Deutschen Familienrecht genau aus kennt, sonst haben Sie verloren. Ich drücke die Daumen!
L.G.