Muss ich dem jobcenter auskunft erteilen?

Hallo, ich habe folgendes problem:

Ich lebe von meiner Ex freundin und unseren kindern getrennt. Nach der Trennung ging ich zurück in die Schweiz sie lebt weiterhin in Deutschland und bezieht nun ALG2.

Ich zahle pro kind 150 euro unterhalt, sowie die Nebenkosten für meine ex (ca 240Euro) und sämtliche versicherungen zugute unserer Kinder (Unfallvers., private zusatz KKV…)

Da wir Zwillinge bekommen haben und schon eine tochter (nicht von mir) da war, musste ich ein grösseres auto kaufen was finanziert ist. nun sitze ich da mit dem auto und den kosten. Ausserdem habe ich einen kredit für die Zwillingsausstattung und renovierung, möbel usw für die Wohnung aufgenommen.

Ich denke durch die ganzen ausgaben (schulden) zahle ich doch genug für meine ex und die kinder.

Nun fordert mich das jobcenter auf meine ganzen verhältnisse darzulegen (Einkommen, arbeitgeber, steuerbescheide, vermögen, neue partnerschaft und und und)
Muss ich das wirklich alles darlegen? Ich lebe in der schweiz was geht das die in Deutschland dann bitte an?
Ich zahle doch schon soviel wie möglich.

ich hoffe ihr könnt mir helfen…

kann leider nicht helfen

Ich glaube nicht, dass Du diesem Jobcenter detailliert Auskunft geben musst. Aber wende Dich doch an eine Beratungsstelle für geschiedene Männer, die können Dir wohl helfen.

was geht das die in Deutschland dann bitte an?
Ich zahle doch schon soviel wie möglich.

ich hoffe ihr könnt mir helfen…

Hallo,
tatsächlich ist das eine schwierige Situation.
Ihre Ex scheint nicht arbeitswillig zu sein. Das Jugendamt kann Ihre Einkommensverhältnisse prüfen. Allerdings weiss ich nicht ob Ihre Zahlungen an Ihre Ex und der Unterhalt für die Kinder nicht bei ALG 2 berücksichtigt bzw. abgezogen werden. Haben Sie die Schulden alleine gemacht, oder haftet Ihre Ex mit?
Ich würde einen Anwalt einschalten, da Ihre ex verpflichtet ist sich Arbeit zusuchen, sofern die kinder eine tagesstätte besuchen können.
Alles gute

Hallo!
Puh, das hoert sich ganz schoen krass an…
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Ich kenne mich mit diesen rechtlichen Sachen wirklich nicht aus. Allerdings vermute ich, dass das schon mit rechten Dingen zugeht.
Das ist wahrscheinlich ein riesiger, buerokratischer Rattenschwanz, wenn man Kinder zusammen hat und sich trennt…
Ich wuensch dir auf jeden Fall alles Gute und, dass sich alles schnell klaert!
Schoene Gruesse vom Thunersee!

kennen wir auch, allerdings vom Jugendamt her.

Mein jetziger Mann hat ein Kind aus erster Beziehung, ich habe zwei aus meiner ersten Ehe.

Wir haben beide mit dem gleichem Jugendamt zu tun, allerdings sind es zwei verschiedene Bearbeiterinnen.

Ich bekam von meinem Ex Mann keinen Cent Unterhalt für die Kinder ich habe nie irgendwas zu sehen bekommen.
Die Bearbeiterin des Kindes meines jetzigem Mannes dagegen … da müssen wir alles vor legen, sogar unserer Kontoauszüge.
Diese gute Frau hat diese auch alle schön der Mutter geschickt, die damit durch den ganzem Ort zu lästern ging.
Auf eine Dienstaufsichts-Beschwerde bei der Stadt bekamen wir die Antwort, dass jede Bearbeiterin selber entscheiden muss, ob sie das Wohl des Kindes, oder das Recht des Vaters auf Schweigepflicht an erster Stelle setzt, denn sie müsste das ja mit ihrem Gewissen vereinbaren.
Wir sind da nicht gegen an gekommen, müssen das alle zwei Jahre machen.
Selbst ich, die ja nichts damit zu tun hat, muss mein Einkommen angeben und nach weisen. Denn je mehr ich verdiene, je mehr kann der Vater an das Kind zahlen.

Komischer Wiese geht das Kind immer vor und ich werde nicht berücksichtigt, aber ich bin meinem Mann Unterhaltspflichtig und dann kann er mehr bezahlen.

Mit der Mutter war er nie verheiratet. Wie wir geheiratet haben, hat er meine Kinder auf die Steuerkarte bei drauf bekommen. Keinen Monat nach unserer Hochzeit hatten wir Bescheid vom Jugendamt. Durch Hochzeit und Kinderfreibetrag „meiner Kinder“ musste er dann erheblich mehr an Unterhalt für seine Tochter zahlen.

Auch der Gang zum Anwalt brachte nichts, so ist das Gesetz!!!???!!!
Nach neuem Recht braucht man aber für die Mutter nur Unterhalt zahlen, bis die Kinder das dritte Jahr erreicht haben, dann muss sie selber für sich sorgen, so dem nicht gesundheitliche Einschränkungen (die man ja schnell finden kann) im Wege stehen.
Sobald der Staat zahlen muss treten diese immer an Sie ran, da werden Sie wohl nicht viel erreichen können.

Allerdings wenn Sie das nachweisen können (nur wie, die Mutter wird was anderes sagen), dass der Kredit in er Ehezeit für Konsumgüter aufgenommen wurden, dann muss dieser hälftig bei dem Kindesunterhalt abgezogen werden.
Wenn Sie das Auto behalten haben, dann geht das nicht.
Ob Sie in der Schweiz, oder sonst wo leben, Sie müssen alles offen legen. Die sind ganz flott mit einem Haftbefehl (auch international) dabei.
Nehmen sie sich einen Anwalt, der sich mit dem Deutschen Familienrecht genau aus kennt, sonst haben Sie verloren. Ich drücke die Daumen!

L.G.

Hallo

Ich bin nicht vom Fach aber vielleicht kann ich trotzdem ein kleines bisschen helfen.

Zuerst mal, was meinst du mit Jobcenter? Meinst du das deutsche Arbeitsamt? Ich vermute es. Da ist es wahrscheinlich so, dass es um das ALG2 deiner Ex geht. Sie muss zuerst mal angeben was sie für Einnahmen hat und das ist im Moment der Unterhalt, den sie von dir bekommt. Da darf sie nicht weniger nehmen als ihr zusteht d.h. sie dürfte schon aber dann sagt das Arbeitsamt/Sozialamt „Ihnen steht mehr Geld von ihrem Ex-Mann zu, deshalb zahlen wir nicht.“

Deiner Ex würde dann wahrscheinlich nur übrigbleiben dich auf einen bestimmten Unterhalt zu verklagen. Insofern würde ich an deiner Stelle die Infos liefern. Wenn der Unterhalt gerichtlich festgelegt wurde solltest du eigentlich schon auf der sicheren Seite sein. Falls ihr euch so geeinigt habt… Trotzdem die Infos liefern und warten was passiert.

Meiner Meinung nach verbessert sich die Lage auf jeden Fall nicht wenn du die Daten nicht lieferst. Es werden nur weitere Kosten produziert. Ich könnte dir noch empfehlen zu einem Anwalt zu gehen, ihm die Daten zu geben und von ihm ausrechnen lassen was du zahlen müsstest. Das ist gar nicht mal so teuer.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

Gruss
Walter

Hallo

Ich gehe davon aus, dass Du in Deutschland keinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hast, sonst wäre die Auskunftserteilung natürlich nötig.

Schreib dem Jobcenter, dass Du nicht mehr in Deutschland gemeldet und versichert bist, keinen Antrag auf SBG II gestellt hast und Du daher nicht einsiehst, warum Du über Deine persönlichen Verhältniss Auskunft geben solltest. Bitte das Jobcenter zu begründen, warum die Auskünfte verlangt werden.

Es könnte ja sein, dass Deine Exfreundin einen Antrag gestellt hat und das Jobcenter daher Deine Angaben bräuchte umd die Bemessung festzulegen - Vermutung von mir. Aber auch dann sehe ich nicht ein, warum Du die Informationen liefern sollst.

Ich konnte dem EU-CH Sozialversicherungsabkommen nicht entnehmen, ob eine persönliche Auskunftspflicht gegenüber Behörden eines anderen Staates besteht, ich gehe eher davon aus, dass das Jobcenter dazu keine Handhabe hat. Ich würde daher, ohne stichhaltige Begündung des Jobcenters, die Auskunf verweigern.

Hallo
Alles nach besten Wissen und Gewissen, da ich selber mit Jobcenter keine Erfahrung habe.
grundsätzlich ist die Forderung berechtigt, da du formell unterhaltspflichtig bist, auch wenn du in der Schweiz wohnst. Denn erst mal wird geguckt, wo Geld zu holen ist, bevor die öffentliche Hand etwas bezahlt. Formell haben die Kinder einen Unterhaltsanspruch. Deine Ex hat eventuell Anspruch auf Betreuungsunterhalt, Das gilt definitiv bis zum 3 Lebensjahr der Kinder, danach ist der BU abhängig von Betreuungsmöglichkeiten der Kinder sowie ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten. Du musst mal genau schreiben, wie alt die Kinder sind. Daher wird also geguckt wie viel du zahlen könntest
Da du in der Schweiz wohnst ist es ganz wichtig den Kaufkraftunterschied zu berücksichtigen. Dieser lässt sich im ersten Schritt anhand der Teuerungsziffern ermitteln.
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesamtwirtsc…
Danach beträgt die Teuerungsziffer für die Schweiz (Genf) immerhin 25% (Stand Juli 2012). Das bedeutet, dass der rechnerische Unterhalt für die Kinder um mindestens 25% nach unten korrigiert werden muss. Eigentlich ist es noch mehr, da keine Mieten enthalten sind. Siehe auch:
(OLG Brandenburg vom 17.01.06 - 10 UF 91/05).
Gleiches gilt bei der Berechnung für den Betreuungsunterhalt.
Ich würde die 25% sogar direkt von deinem Nettolohn abziehen, dann kannst du mal abwarten wie die reagieren.
Hoffe das hilft ein wenig.
Gruss

hallo,
da deine ex und die kids in deutschland leben, mußt dein Einkommen lückenlos darlegen…aber auch deine ausgaben…

lisa

Hallo,

versuche in der Schweiz zu klären, inwieweit diese den deutschen Behörden AMTSHILFE leisten.

Gruß

sorry, leader hab ich die nachricht erst jetzt gesehen…