Muss ich dem Jugendamt,meine Lohnabrechnung zur berechnung darlegen

Meine Frau hat eine Tochter, die bei ihrem Vater lebt, da meine frau Hausfrau ist, will das Jugendamt jetzt von mir die Gehaltsabrechnungen vom letztem Jahr haben und ich weiß nicht was ich damit zu tun hab ,da es nicht meine leibliche Tochter ist.
Wer kann da weiter helfen???

Danke schon mal im Voraus

Hallo,
das sind in Deutschland alles sehr raffinierte Gesetze, so das der Staat auf keinem Fall zahlen muss.
Also, Ihre Frau ist der Tochter unterhaltspflichtig. Also muss diese alles machen, um Einkommen zu erzielen.
Sie wiederum sind natürlich Ihrer Frau unterhaltspflichtig und jetzt kommt der Zusatz, Sie müssen Ihr ein angemessenes Taschengeld zahlen. Dieses berechnet man von Ihrem Einkommen.
Von diesem Geld muss Ihrei Ihrer Frau so lange Geld abführen, bis sie selber arbeiten geht und den Unterhalt komplett bezahlt. Auch wenn sie jetzt Hausfrau ist, der Unterhalt läuft sich als Schulden bei Ihrer Frau an. Unterhaltpflich besteht immer gegen den, der nicht das Kind bei sich erzieht, sondern beim Partner auf wächst. Ihre rau muss sich Arbeit suchen, denn keineArbeit befreit nicht von der Unterhaltspflicht. Und daher müssen Sie Ihre Finanzen offen legen, da Sie Ihrer Frau gegenüber verpflichtet sind. Da reicht schon ein gemeinsames Wohnen aus, man muss nicht mal verheiratet sein.
Schwiegerkinder sind auch nicht gegenüber den Schwiegereltern verpflichtet. Meine Mutter kam ins Pflegeheim und auch mein Mann (wir waren gerade mal 3 Monate verheiratet) und er musste auch alles offen legen, da er mir Tachengeld zahlen muss und ich davon Unterhalt zahlen musste. So sind hier die Gesetze! Sie brauchen nicht, aber hinten rum muss man doch.
Gruss

Hallo,
mal wieder lustig, was die Ämter wollen.
Haben sie dich persönlich angeschrieben?
Auf welchen §§ berufen die sich?
Solang du das Kind nicht adoptiert hast, bzw. nicht für das Kind im offiziellen sorgst, sollte das in Ordnung gehen.

das problem ist,wenn ihr eine Lebensgemeinschaft oder partnerschaft(Ehe) habt oder bildet,werden eure beiden Gehälter angerechnet.es tut sich sehr viel im moment mit neuen gesetzen,würde einen Anwalt eventuell fragen.
mfg

Hallo,

wenn das beim Vater lebende Kind minderjährig ist, unterliegt Deine Ehefrau der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Wenn sie nicht arbeitet prüft das Jugendamt (oder das Gericht) inwieweit die Mutter gegen ihren Ehemann z. B. einen Anspruch auf Taschengeld (meist 5 bis 7 % des Einkommens des Ehemannes) hat. Dieses Taschengeld muss sie dann für den Unterhalt an das Kind einsetzen.

Alternative wäre, dass sich die Mutter eine Ganztagsstelle sucht. Reicht das Einkommen des Ehemannes nämlich nicht für einen ausreichend großen Unterhalt aus, droht eine Fiktivrechnung. Bedeutet, es wird gerechnet, als ob sie das Einkommen hätte.

Bei einer Teilzeitstelle wird geprüft, ob der Ehemann soviel verdient, dass der Selbstbehalt (wenigstens Teilweise) von der Mutter gedeckt ist. Wenn ja, wird das freigewordene Eigeneinkommen der Mutter für den Kindesunterhalt verwendet.

Hier http://file1.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitf… ein Urteil wie sich dann die Fiktivrechnung bemerkbar machen kann.

Dieser Fall ist mir persönlich bekannt. Nachdem die Mutter trotz Urteil keinen Unterhalt bezahlte wurde sie nach § 170 StGB zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Bewährungsauflage musste sie den Unterhalt nachbezahlen und laufenden bezahlen.

Gruß

Hallo

dank eines BGH Urteils bist du leider zur Auskunft verpflichtet. Das kommt so:

Deine Frau ist unterhaltspflichtig, ist aber Hausfrau und erzielt kein Einkommen. Den Grund kenne ich nicht, aber nehmen wir mal an ihr habt ein Kleinkind, welches sie betreut.

Aufgrund eurer Ehe hat sie aber einen Taschengeldanspruch gegen dich, der wie ein Einkommen angerechnet wird. Dieser wird mit ca. 5%-7% beziffert.

Das JA versucht also über dein Einkommen ein fiktives Einkommen deiner Frau zu bestimmen, was sie eventuell zahlungsfähig macht. Das kommt am Ende auf dein Einkommen an.

Du musst keine Nachweise liefern, aber Auskunft geben. Daher mache eine Aufstellung deiner Jahreseinkünfte und sende dieses dem JA, mehr nicht.

Bruttolohn
Lohnsteuer
SV Abzüge
Sonstige Abzüge und Einkünfte

Hoffe das hilft erst mal.

Gruss

Hallo , ich bin kein Rechtsanwalt, aber soweit mir bekannt ist, ist dies richtig, da es die sog. Hausmannsregelung gibt (Google es mal) wobei deine Frau als Hausfrau ein bestimmten Teil deines, bzw. eures gesamten Einkommens „Anspruch“ hat, von dem dann auch der Unterhalt für das Kind deiner Frau zu zahlen ist. Auch wenn deine Frau kein Einkommen hat, entfällt nicht die Unterhaltspflich. In meinem Fall ist es genau andersrum, die Kinder leben bei mir und die Mutter zahlt nicht, obwohl ihr neuer Mann recht gut verdient. Verfahren läuft aber gerade noch…
Hoffe, dir geholfen zu haben
Gruß Tscho70

Hallo,
ihre Frau ist gegenüber ihrem kind unterhaltspflichtig. Da ihr in der ehe „Taschengeld“ zusteht,kann sie von diesem geld den unterhaltbestreiten,deswegen müssen sie dem jugendamt ihre gehaltsabrechnungen zeigen,daraus wird dann errechnet, was ihre frau als taschengeld bekommen würde,und sie dann weiter ihre tochter unterhalt gewährt,oder ihre frau geht arbeiten…

lisa

Hallo,
sofern Sie die Tochter Ihrer Frau nicht adoptiert haben und die Tochter nicht während Ihrer beider Ehe geboren wurde, gelten Sie nicht als Vater und können nicht zwingend zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Hierfür ist der Kindsvater verpflichtet.
Alles Gute.
PS Es kann Sie niemand zwingen die Gehaltsabrechnungen beim JA vorzulegen.