Hallo,
wenn das beim Vater lebende Kind minderjährig ist, unterliegt Deine Ehefrau der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Wenn sie nicht arbeitet prüft das Jugendamt (oder das Gericht) inwieweit die Mutter gegen ihren Ehemann z. B. einen Anspruch auf Taschengeld (meist 5 bis 7 % des Einkommens des Ehemannes) hat. Dieses Taschengeld muss sie dann für den Unterhalt an das Kind einsetzen.
Alternative wäre, dass sich die Mutter eine Ganztagsstelle sucht. Reicht das Einkommen des Ehemannes nämlich nicht für einen ausreichend großen Unterhalt aus, droht eine Fiktivrechnung. Bedeutet, es wird gerechnet, als ob sie das Einkommen hätte.
Bei einer Teilzeitstelle wird geprüft, ob der Ehemann soviel verdient, dass der Selbstbehalt (wenigstens Teilweise) von der Mutter gedeckt ist. Wenn ja, wird das freigewordene Eigeneinkommen der Mutter für den Kindesunterhalt verwendet.
Hier http://file1.carookee.net/forum/Zweitfamilien-Zweitf… ein Urteil wie sich dann die Fiktivrechnung bemerkbar machen kann.
Dieser Fall ist mir persönlich bekannt. Nachdem die Mutter trotz Urteil keinen Unterhalt bezahlte wurde sie nach § 170 StGB zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Bewährungsauflage musste sie den Unterhalt nachbezahlen und laufenden bezahlen.
Gruß