folgender Sachverhalt. Jemand hat mir angeblich eine Rechnung in den Briefkasten gelegt, die ich zu bezahlen hatte (stimmte auch, musste ich bezahlen). Ich habe diese aber wirklich nicht erhalten. Darauf ist der andere zum RA gegangen und hat mir eine Kopie über diesen zugeschickt. Ich habe die Rechnung sofort beglichen. Nun schickt der RA mir eine Rechnung. Muss ich diese auch noch bezahlen ? Falls ja, so kann man doch jeden total veräppeln, oder ?
Hi Jupp, zunächst einmal finde ich die ganze Geschichte reichlich unglaubwürdig. Ich habe noch niemals gehört, dass ohne zumindest eine erste Mahnung sofort ein Anwaltsinkasso losgetreten wird. Könnte es sein, dass du hier etwas verschweigst ?
Falls nicht, bist du 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug gesetzt, der Gläubiger kann also die Summe sofort einklagen, für Mehrkosten hat der Schuldner aufzukommen.
In aller Regel jedoch wird nach angemessener Zeit eine Mahnung verschickt, in Einzelfällen auch schonmal telefonisch nachgehakt.
Gruß HM
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folgender Sachverhalt. Jemand hat mir angeblich eine Rechnung
in den Briefkasten gelegt, die ich zu bezahlen hatte (stimmte
auch, musste ich bezahlen). Ich habe diese aber wirklich nicht
erhalten.
Falls nicht, bist du 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne
weitere Mahnung automatisch in Verzug gesetzt, der Gläubiger
kann also die Summe sofort einklagen, für Mehrkosten hat der
Schuldner aufzukommen.
In aller Regel jedoch wird nach angemessener Zeit eine Mahnung
verschickt, in Einzelfällen auch schonmal telefonisch
nachgehakt.
Ich glaube, der Fragesteller hatte doch schon geschrieben, daß er jene „Erstrechnung“ nicht erhalten hat. Darum ist seine Frage doch wohl so zu verstehen, ob die Beweislast nun wirklich beim Rechnungsteller liegt, ob die Rechnung tatsächlich zugestellt wurde.
Im übrigen finde ich es entbehrlich Mutmaßungen darüber anzustellen, ob der Fall hier korrekt wiedergegeben wurde. Einerseits nämlich würde wohl auch der Streitgegner (hier: der Rechnungsteller) nichtbeweisbares so darlegen, wie es seinen Interessen und nicht unbedingt der Wahrheit am nächsten kommt und andererseits sehe ich keinen Sinn darin, die Glaubwürdigkeit der Artikelautoren in Frage zu stellen um dann mit Gemeinplätzen wie „In aller Regel jedoch wird nach angemessener Zeit eine Mahnung verschickt, in Einzelfällen auch schonmal telefonisch
nachgehakt.“ zu langweilen. Es wurde schließlich nicht gefragt „Was machen Rechnungsteller denn normalerweise, wenn nicht bezahlt wird.“ Das kann man sich auch ohne Forum denken.
Auch wenn es so klingt, es ist nicht bös gemeint. Es strengt nur einfach zu sehr an, daß in zunehmendem Maße die Postings nicht mehr richtig gelesen und verstanden werden und trotzdem soviel geschwafelt wird.
Okay, es ist einem wenig eloquenten Menschen wie mir offenbar nicht immer möglich, Kränkungen zu vermeiden, obgleich das hier meine Zielsetzung war (*versöhnlicher Blick von unten ;o)