Muss ich den anwalt meines vermieters bezahlen

Letztes Jahr wurde ich von meinen Vermieter gefragt ob ich bei mir nur saus und braus habe eine Party nach den anderen schmeisse ich dementierte das da ich mir keiner schuld bewusst bin nun kam raus das ein Nachbar von mir sich wohl dauernd beschwert wegen lärmbelestigung meiner seite mein vermieter wurde verklagt jetzt kurz vor meinem Auszug soll ich die Kosten des Anwaltes meines Vermieters zahlen das geht doch nicht ich wusste garnichts von bitte helft mir mfg dunen

Hallo,
Wenn Ihr Vermieter verklagt wurde, hat das nichts mit Ihnen zu tun. Wenn, dann müsste der Vermieter, gegen Sie eine Klage erheben… :smile:
Er kann auf keinen Fall seine Kosten von Ihnen fordern…
beste Grüße

Hi dunen,
offengestanden kenne ich mich nicht ausreichend mit Mietrecht aus, um diese Frage mit Sicherheit beantworten zu können. Aber wenn dich weder Nachbar noch Vermieter zuvor auf das Problem aufmerksam gemacht haben, dann dürfte man dir DIR das kaum anlasten können.
Entweder der Mieter hat den Vermieter gleich verklagt, ohne vorher das Problem bei dir oder ihm anzusprechen. Dann dürfte er die Klage kaum durchkriegen und am Ende müsste der Nachbar die Kosten tragen, mein ich.
Oder der Nachbar hat den Vermieter mehrfach informiert vor der Klage, und der Vermieter hat die Beschwerde nicht an dich weitergeleitet. In diesem Fall wäre er dann selber schuld, wenn der wütende Nachbar irgendwann zu Rechtsmitteln greift und dürfte die Kosten wohl auch selber tragen.

Also nochmal, informier dich vorsichtshalber noch mal anderweitig, aber ich bin mir sicher: wenn du wirklich erst mit der Zahlungsaufforderung über die Lärmbelästigung informiert wurdest, hattest du keine Chance, deine Position darzulegen oder dein Verhalten zu ändern oder das Gegenteil zu beweisen oder was auch immer. Wenn du also wirklich nix wusstest, dürftest du nicht zahlen müssen.

Liebe Grüße,
lilalibelle

erstmal wenn du nichts schriftliches hast, musst du gar nichts machen. ansonsten mieterschutzbund einschalten oder wenn du rechtsschutz versichert bist, halt einen anwalt.

schönen gruss

Nein - ganz klar - du musst nicht den Anwalt deines Vermieters bezahlen. Im Ggt, wenn Du dir jetzt einen Anealt nimmst um dich gegen diesen Hahnebüchenen Unsinn zu verteidigen, muß dein Vermieter deinen Anwalt bezahlen!
O

Hallo Dunen,
mir ist nicht so ganz klar, warum der Vermieter
vom Nachbarn verklagt worden sein soll. Ruhestörung
ist doch wohl eine Sache zwischen dem Ruhestörer
und demjenigen, der sich gestört fühlt.
Wie auch immer, ein Anspruch auf Zahlung gibts nur,
wenn sich das aus Vertrag oder Gesetz ergibt.
Ich sehe da keine Anspruchsgrundlage, weder vertraglich
noch gesetzlich. Da soll der Vermieter erst mal klar
sagen, was die Rechtsgrundlage seiner Forderung sein
soll.

ick danke euch allen ihr habt mir wirklich sehr gut geholfen vielen lieben dank

nur wenn du ihn beauftragt hast.sonst nicht.