Guten Tag,
ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand dabei helfen
kann.
Ich habe folgendes anliegen:
Ich bin Mieter einer Wohnung mit Terasse.
Vor einiger Zeit habe ich auf der Terasse eine Sat-Schüssel
installiert. Dafür musste ich in drei Holzdielen jeweils 2
Löcher
(ca. 8mm) bohren.
Hallo snake !
Mußtest Du meines Erachtens nicht !
Da ich nun aus der Wohnung ausziehen werde, verlangt der
Vermieter
von mir, die 3 „beschädigten“ Dielen komplett auszutauschen.
(Sollte ich dies nicht tun, so will er einen Teil der Kaution
einbehalten.)
Nun meine Frage… Darf der Vermieter das überhaupt?
Meines Erachtens JA.
Es ist ein mietrechliches Problem.
Dafür sind eigentlich Mietervereine,Verbraucherberatung oder Anwalt zuständig und kompetent.
Ich antworte nach meinem Rechtsempfinden.
Ich finde es unverhältnismäßig 3 komplette Dielen (0,15 x 3,40
m)
wegen 6 kleiner Löcher auszutauschen.
Ja,ich finde es auch kleinlich. Aber Du hast die Bretter beschädigt und bist dafür haftbar,wenn Du keine Erlaubnis hattest.
Man hätte die Schüssel ohne weiteres anders befestigen können.
Der Vermieter muß die Löcher nicht hinnehmen und anders als Ersatz ist der „Schaden“ wohl nicht zu beseitigen.
Man könne passende Hartholzdübel aus der Holzart der Terassendielen einbauen,wenn die Dielen aber solche Rillen haben,sieht man es dann immer noch.
Kann man die Dielen vielleicht umdrehen,Oberseite nach unten,oder sind die Löcher durchgehend ?
Wenn ich in der Wohnung ein Loch gebohrt habe, bin ich doch
nur dazu
verpflichtet es wieder „in Stand zu setzen“, sprich zu
verschließen…
Ja,das ist dort machbar,weil es zum normalen Gebrauch der Wohnung gehört,Sachen anzuschrauben.
Es reicht das Verfüllen der Löcher nach Auszug. Beim Renovieren stören die gefüllten Löcher anschließend nicht.
Die SAT-Schüssel gehört nicht zum normalen Gebrauch. Wenn man sie nicht ohne bleibende Beschädigung montieren kann,muß man es anders lösen oder wie hier bei Dir,Schadenbeseitigung einplanen.
Des Weiteren hätte ich gerne gewusst, ob es sich hierbei um
eine
Schönheitreparatur oder um einen
Bagatellschaden/Kleinreparatur
handelt?
Das sind Begriffe aus dem Mietvertrag,die hierfür nicht passen. Da geht es m.E. um Renovierung und kleine Schäden z.B. am Lichtschalter oder Wasserhahn,die der Mieter selbst bezahlen muß,wenn eine bestimmte Höchstsumme nicht überschritten wird.
Den Absatz zur Reparatur von Bagatellschäden hat der Vermieter
nämlich aus dem Mietvertrag gestrichen. Ich habe dafür eine
Haftplichtvers. abschließen müssen. Diese zahlt aber in meinem
Fall natürlich nicht.
Nein,denn es ist wohl kein versehentlicher oder fahrlässiger Schaden,sondern Vorsatz(das Anbohren der Bretter).
Melde den Schaden aber trotzdem der Versicherung.
MfG
duck313