Muss ich den Bagatellschaden zahlen?

Guten Tag,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand dabei helfen kann.

Ich habe folgendes anliegen:

Ich bin Mieter einer Wohnung mit Terasse.
Vor einiger Zeit habe ich auf der Terasse eine Sat-Schüssel
installiert. Dafür musste ich in drei Holzdielen jeweils 2 Löcher
(ca. 8mm) bohren.

Da ich nun aus der Wohnung ausziehen werde, verlangt der Vermieter
von mir, die 3 „beschädigten“ Dielen komplett auszutauschen.
(Sollte ich dies nicht tun, so will er einen Teil der Kaution einbehalten.)

Nun meine Frage… Darf der Vermieter das überhaupt?

Ich finde es unverhältnismäßig 3 komplette Dielen (0,15 x 3,40 m)
wegen 6 kleiner Löcher auszutauschen.

Wenn ich in der Wohnung ein Loch gebohrt habe, bin ich doch nur dazu
verpflichtet es wieder „in Stand zu setzen“, sprich zu
verschließen…

Des Weiteren hätte ich gerne gewusst, ob es sich hierbei um eine
Schönheitreparatur oder um einen Bagatellschaden/Kleinreparatur
handelt?

Den Absatz zur Reparatur von Bagatellschäden hat der Vermieter
nämlich aus dem Mietvertrag gestrichen. Ich habe dafür eine
Haftplichtvers. abschließen müssen. Diese zahlt aber in meinem
Fall natürlich nicht.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Guten Tag,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand dabei helfen
kann.

Ich habe folgendes anliegen:

Ich bin Mieter einer Wohnung mit Terasse.
Vor einiger Zeit habe ich auf der Terasse eine Sat-Schüssel
installiert. Dafür musste ich in drei Holzdielen jeweils 2
Löcher
(ca. 8mm) bohren.

Hallo snake !
Mußtest Du meines Erachtens nicht !

Da ich nun aus der Wohnung ausziehen werde, verlangt der
Vermieter
von mir, die 3 „beschädigten“ Dielen komplett auszutauschen.
(Sollte ich dies nicht tun, so will er einen Teil der Kaution
einbehalten.)

Nun meine Frage… Darf der Vermieter das überhaupt?

Meines Erachtens JA.
Es ist ein mietrechliches Problem.
Dafür sind eigentlich Mietervereine,Verbraucherberatung oder Anwalt zuständig und kompetent.
Ich antworte nach meinem Rechtsempfinden.

Ich finde es unverhältnismäßig 3 komplette Dielen (0,15 x 3,40
m)
wegen 6 kleiner Löcher auszutauschen.

Ja,ich finde es auch kleinlich. Aber Du hast die Bretter beschädigt und bist dafür haftbar,wenn Du keine Erlaubnis hattest.
Man hätte die Schüssel ohne weiteres anders befestigen können.
Der Vermieter muß die Löcher nicht hinnehmen und anders als Ersatz ist der „Schaden“ wohl nicht zu beseitigen.
Man könne passende Hartholzdübel aus der Holzart der Terassendielen einbauen,wenn die Dielen aber solche Rillen haben,sieht man es dann immer noch.
Kann man die Dielen vielleicht umdrehen,Oberseite nach unten,oder sind die Löcher durchgehend ?

Wenn ich in der Wohnung ein Loch gebohrt habe, bin ich doch
nur dazu
verpflichtet es wieder „in Stand zu setzen“, sprich zu
verschließen…

Ja,das ist dort machbar,weil es zum normalen Gebrauch der Wohnung gehört,Sachen anzuschrauben.
Es reicht das Verfüllen der Löcher nach Auszug. Beim Renovieren stören die gefüllten Löcher anschließend nicht.
Die SAT-Schüssel gehört nicht zum normalen Gebrauch. Wenn man sie nicht ohne bleibende Beschädigung montieren kann,muß man es anders lösen oder wie hier bei Dir,Schadenbeseitigung einplanen.

Des Weiteren hätte ich gerne gewusst, ob es sich hierbei um
eine
Schönheitreparatur oder um einen
Bagatellschaden/Kleinreparatur
handelt?

Das sind Begriffe aus dem Mietvertrag,die hierfür nicht passen. Da geht es m.E. um Renovierung und kleine Schäden z.B. am Lichtschalter oder Wasserhahn,die der Mieter selbst bezahlen muß,wenn eine bestimmte Höchstsumme nicht überschritten wird.

Den Absatz zur Reparatur von Bagatellschäden hat der Vermieter
nämlich aus dem Mietvertrag gestrichen. Ich habe dafür eine
Haftplichtvers. abschließen müssen. Diese zahlt aber in meinem
Fall natürlich nicht.

Nein,denn es ist wohl kein versehentlicher oder fahrlässiger Schaden,sondern Vorsatz(das Anbohren der Bretter).
Melde den Schaden aber trotzdem der Versicherung.

MfG
duck313

Hallo snake3210,
was Du hier anfragst, ist eine Rechtsauskunft. Das könne wir her nicht, sondern nur nach „gutdünken“ unsere eigene Meinung widergeben.
Die Löcher, nun, das sind Beschädigungen, welche Du zu verantworten hast.
ABER!
Der Vermieter kann nur verlangen, den Urzustand wieder herzustellen.
Frage einfach einmal einen Parkettverlegebetrieb.
Oder setze in die 8mm-Löcher einen gleichen Durchmesser aufweisenden Holzdübel, die kleinen sichtbaren Ansätze können mit einem Hartwachs veschlossen werden.
Das wäre aus meiner (gutachterlichen) Sicht eine ausreichende Möglichkeit, den „Schaden“ zu beheben.
Denn repräsentative Aspekte sind bei einem im Außenholz gelegenen Terrassenholz eher in den Hintergrund zu rücken, zumal das Holz nach Jahren der Bewitterung ohnehin „altert“. Und damit ist der ursprüngliche Neucharakter temporär, also vergänglich.
Der Austausch der Dielen ist nach meiner Ansicht auch mit eine Frage des Alters des Terrassenholzes, und damit eine Frage der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen.
Bei beispielsweise einem 5 Jahre alten Terrassenbelag wäre diese Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben und träte auch vor dem Hintergrund der durch Mietzins abgegoltenen Abnutzung zurück.
Dennoch: Beschädigung bleibt Beschädigung.
-.-.-.-
Gruß: Klaus

Klar musst du die Dielen auf eigene Kosten austauschen.

Grüßle
Bernd Stephanny

Hallo

Frage einfach einmal einen Parkettverlegebetrieb.
Oder setze in die 8mm-Löcher einen gleichen Durchmesser
aufweisenden Holzdübel, die kleinen sichtbaren Ansätze können
mit einem Hartwachs veschlossen werden.

das würde ich vermutlich auch machen, es gäbe aber noch die Lamello-Möglichkeit, sie ist ausgesprochen elegant:

http://www.lamello.de/uploads/media/Holzreparatursys…

Dennoch: Beschädigung bleibt Beschädigung.

stimmt

Gruss

Iru