Muss ich den Gerichtsvollzieher in die

… Gewerberäume meines Mannes lassen?

Es hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt nun habe ich folgende Frage:
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete. Das Erdgeschoss bewohnen wir privat: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad. Vom Hauseingang führt eine Treppe in die 1 Etage in der sich die Gewerberäume meines Mannes und seines Teilhabers befinden: 2 Büroräume (1 davon für meinen Mann 1 für den Teilhaber), 1 WC und ein kleiner Raum für Technik (Serverschrank, Kopierer, Drucker usw…)
Muss ich den Gerichtsvollzieher auch in die genannten Räume führen??? Der Gerichtsvollzieher kommt zu einer Zeit währen der auch Kundenverkehr in den genannten Räumen herrscht und evtl. gerade Kundengespräche statt finden (Werbeagentur)ausserdem möchte ich nicht, dass der Geschäftspartner meines Mannes von diesem Besuch erfährt… Die Situation ist schon peinlich genug…
Wie verhalte ich mich jetzt? Muss ich dem Gerichtsvollzierher auch Zugang zu diesen Räumen gewehren, oder reicht es, wenn ich ihm den betreffenden Mietvertrag vorlege? Mein mann und ich haben Gütertrennung und einen Ehevertrag in dem eindeutig steht, dass wir nicht füreinander haften.
Danke schon mal für die Antworten!

Mietvertrag vorlegen dann hat der da nix zu suchen

Vielen Dank für die rasche Antwort!!!